MainzZero: Rheinradweg

LocalZero Top Maßnahme
LocalZero Top Maßnahme
verzögerte Maßnahmenverzögert
Sektor:
Mobilität & Verkehr
Beginn:
1.2.1999
Ende:
31.12.2027
Zuständigkeit:
Stadt Mainz als Baulastträger; Land RLP als Gesetzgeber und zur Bereitstellung von Mitteln für Planung, Bau + Unterhalt von Fernradwegen

Ausbau der bisher mangelhaften Strecke, Schaffung eigener Wegstrecke im Bereich Rheinufer/ Innenstadt

Beschreibung

Den Radwegen am Rheinufer kommt eine wichtige Verbindungs- und Verteilerfunktion zu. Hier führt seit mehr als 20 Jahren die internationale Veloroute Rhein von Bingen (bzw. Rotterdam) und Worms (bzw. Basel) kommend in Nord-Süd-Richtung entlang. Neben einem hohen Aufkommen an Radtouristen stellt diese Route für den Alltagsverkehr in Mainz eine wichtige Verbindung dar (Umfahren der Innenstadt, Stadtteilverbindung Weisenau-Mombach). Gleichzeitig verbindet sie Mainz mit dem Oberzentrum Wiesbaden, dem Rheingau und den dort verlaufenden Radschnellwegen im Rhein-Main-Gebiet.

Auf dieser Achse ist ein Potenzial von mehr als 2.000 Radfahrenden pro Tag zu erwarten. Hinzu kommen an den Wochenenden tausende Spaziergänger und Jogger, die das Rheinufer als Naherholungsraum nutzen. Ohne Trennung der Verkehrswege sind Konflikte vorprogrammiert.

Gleichwohl hat der seit der Ausschilderung als internationale Veloroute Rhein/ Rheinradweg überfällige Ausbau der Radinfrastruktur bis heute nicht stattgefunden. Aufgrund des hohen Fuß- und Radaufkommens fehlt insbesondere in den Sommermonaten eine klare Trennung der Wege. Zudem sind Engpässe wie auf der Rheinallee, die einen 80cm breiten Zweirichtungsradweg aufweisen (!) baulich schnellstmöglich zu beseitigen. Erforderlich ist eine durchgängig klar sichtbare und regelkonform ausgebaute Radroute, auf der Radfaherende sowohl Alltagswege in Stadt und Umland, als auch Radtouristen den Fernradweg sicher und komfortabel nutzen können.

Aufgrund eines Haushaltsstopps nach Einwirken der Aufsichtsbehörde ADD stehen derzeit (August 2024) nach Angaben der Stadtverwaltung keine Finanzmittel für neue bauliche Projekte zu Verfügung. Inwieweit von dem Haushaltsstopp auch die Vergabe von Planungsleistungen an Dritte sowie straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen wie die Einrichtung von Radspuren (Rotmarkierung, Trennelemente, partielle Bordabsenkungen) betroffen sind, wurde nicht mitgeteilt.

Zu erwarten ist in Kürze (Stand Oktober 2024) die Eröffnung einer neuen Fuß-/Rad-Hängebrücke unter der BAB-A643 (Schiersteiner Brücke) durch den Baulastträger Bund (Autobahn GmbH). Die Anforderungen des Radverkehrs in Hinblick auf Breite, Fahrdynamik in Kurven und Beleuchtung, die bei einer Verbindung zwischen zwei Großstädten zu erwarten wäre, sind nicht erfüllt. Dennoch entsteht eine erste, nur für Fußgänger und Radfahrer:innen nutzbare Brückenverbindung zwischen den beiden Landeshauptstädten. Allerdings befinden sich vor allem auf Mainzer Seite die Zufahrtswege von Budenheim, MZ-Mombach und weiter auf dem Rheinradweg/ Veloroute Rhein E15 derzeit in katastrophalen Zustand. Die eigentlich erforderliche Abstimmung zwischen den Baulastträgern zur Anbindung an das übrige Netz hätte zeitlich zu einer aufeinander abgestimmten Realisierung von baulichen Maßnahmen zur Schaffung durchgängig nutzbaren Radverbindungen führen müssen.

Angesichts des hohen Aufkommens von Fuß- und Radfahrer:innen, Joggern, Touristen ist eine klare Trennung zwischen den verschiedenen Nutzungen unumgänglich. Obwohl sich hier durch die Mischflächen täglich mehrere tausend Menschen einen Platz teilen und häufig in Konflikte untereiander geraten, ist selbst auf denjenigen Streckenabschnitten, wo Platz vorhanden ist, keine Trennung der Verkehrsarten und Aufenthaltsbereiche vorgenommen worden. Maßnahmen zur Wegweisung, dem Anbringen von farblichen Bodenmarkierungen und Trennelementen sowie die teilweise nötige Erneuerung der Wegeoberfläche sind mit vergleichsweise geringen Aufwendungen sofort machbar.
Nicht zielführend ist auch das Erlaubnis privater Nutzungen zu Lasten des Fuß- und Radverkehrs in den Sommerzeiten. Das Freihalten einer Radtrasse auch im Sommer wäre ohne weiteres vereinbar miit t den Wünschen der Privatwirtschaft (insbesondere im Umfeld der Theodor-Heuss-Brücke).

Siehe: "Verkehrswende JETZT! Bausteine für ein Mainzer Mobilitätskonzept, S. 18" https://www.klimaentscheid-mainz.de/wp-content/uploads/2022/05/220331_Verkehrskonzept-MainzZero_web.pdf

Bewertung der geplanten Maßnahme

Die fehlende Anbindung der neuen Fuß-/Radbrücke in das kommunale Netz verringert den Verkehrswert der Investition erheblich. Und das an einer überregional bedeutsamen Strecke, bei der es sich zudem um einen ausgeschilderten Fernradweg handelt (E15). Ein Fall für den Bundes- und Landes-Rechnungshof?

Zuständige Instanz

Dezernat V - Umwelt, Grün, Energie und Verkehr

Da es sich sowohl um einen Radfernweg als auch wichtige Route zum Erreichen der beiden Landeshauptstädte handelt, tragen die Länder Rheinland-Pfalz und Hessen ebenfalls Verantwortung für den Erfolg der Radroute. Eine Netzanbindung der neuen Fuß-Radbrücke ist aus verkehrlichen, wirtschaftlichen und touristischen Gründen umgehend nachzuholen.

Noch unverständlicher ist die fehlende Trennung der Verkehrsarten und Nutzungsformen im Bereich des Rheinufers. Für die Stadt Mainz bildet das Rheinufer im Citybereich das Aushängeschild überhaupt. Die Premiumlage ist sowohl für den Tourismus, für das städtische Freizeitangebot, als auch als die einzig angenehme Umfahrung/ Durchfahrmöglichkeit der Innenstadt für Alltagsfahrten im Radverkehr von so hoher Priorität, dass auch aus wirtschafttlichen Gründen ein sofortiger Handlungsbedarf geboten ist.