MainzZero: Radschnellweg Rhein - Uni - Ingelheim

LocalZero Top Maßnahme
LocalZero Top Maßnahme
verzögerte Maßnahmenverzögert
Sektor:
Mobilität & Verkehr
Beginn:
15.6.2023
Zuständigkeit:
Stadt Mainz und Land RLP als Baulastträger

Neubau eines Radschnellweges vom Rhein/Neustadt über die Universität bis nach Ingelheim

Beschreibung

Der regionale Rad-Schnellweg dient als regionale Verbindung zwischen Ober- (Mainz, Wiesbaden, Frankfurt) und Mittelzentren (Bingen, Ingelheim, Rüsselsheim). Bei diesem Projekt geht es um den Abschnitt in Mainz über die Universität zum nächsten Mittelzentrum Ingelheim.

Ausgangspunkt ist der Anschluss an die Veloroute Rhein/ Rheinradweg am Kaisertor. Die Route führt über die Kaiserstraße, Parcusstraße, Binger Straße, Saarstraße zur Universität. Von dort aus führt die Verbindung südlich an Finthen vorbei bis nach Ingelheim. Dadurch werden die Biotechnologie-Standorte in Mainz und Ingelheim miteinander verbunden. Autopendlern im Stadt-Umland-Bereich soll eine Alternative geboten werden.

Hierbei kommen verschiedene Umsetzungsphasen zum Tragen.

**Schnell umsetzbare Maßnahmen (bis 2025): **

  • Kaiserstraße (Flächenneuverteilung: 3 Kfz-Fahrspuren + Umweltspur, statt heute 6 Kfz-Fahrspuren)
  • Parcusstraße (Flächenneuverteilung: 3 Kfz-Fahrspuren + Zwei-RichtungsRadspur, statt heute 5 Kfz-Fahrspuren)
  • Alicenbrücke/ Binger Straße (5 Kfz-Fahrspuren + beidseitig Radspuren als protected bike lanes, statt heute 7 Kfz-Fahrspuren)
  • Saarstraße - Universität (1 Kfz-Fahrspur + Radspur, statt heute 2 Kfz-Fahrspuren)
  • Universität (Führung des Radverkehrs auf dem Campus-Gelände), Zuständigkeit liegt bei Universität/ Land RLP

Mittel- und langfristige Maßnahmen (bis 2030): Neu- und Ausbau von Trassenabschnitten im Standard von Radschnellwegen gem. Straßenbaurichtlinien

  • Ausbau: Alicenbrücke bis Saarstraße
  • Neubau: Trasse Universität bis Stadtgrenze/ Ingelheim (Südumgehung Finthen)

Aufgrund eines Haushaltsstopps nach Einwirken der Aufsichtsbehörde ADD stehen derzeit (August 2024) nach Angaben der Stadtverwaltung keine Finanzmittel für neue bauliche Projekte zu Verfügung. Inwieweit von dem Haushaltsstopp auch die Vergabe von Planungsleistungen an Dritte sowie straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen wie die Einrichtung von Radspuren (Rotmarkierung, Trennelemente, partielle Bordabsenkungen) betroffen sind, wurde nicht mitgeteilt.

Siehe: “Verkehrswende JETZT! Bausteine für ein Mainzer Mobilitätskonzept, S. 22” https://www.klimaentscheid-mainz.de/wp-content/uploads/2022/05/220331_Verkehrskonzept-MainzZero_web.pdf

Zuständige Instanz

Dezernat V - Umwelt, Grün, Energie und Verkehr

Land Rheinland-Pfalz (Gesetze, Zustämdigkeiten, Finanzierung von Radrouten mit landesweiter Bedeutung sowie als Baullastträger von Straßenabschnitten der L419 )