Gesetzliche Vorschriften von Bundesebene Der Entwurf des „Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ enthält in § 29 folgende Vorschriften zum Anteil der Wärme, deren Quelle erneuerbare Energien oder unvermeidbarer Abwärme sein müssen (s. Bundesregierung, kommunale Wärmeplanung für Kommunen)
Beschlüsse der Stadt Mainz Masterplan 100 % Klimaschutz (1) Der 'Masterplan 100 % Klimaschutz' für die Landeshauptstadt Mainz von 2022 sieht als Maßnahme A 1.3 den „Dialog Nutzung industrieller Abwärme sowie Wärme aus Abwasser“ (s. S. 19 Maßnahmenkatalog Masterplan) vor.
Beschreibung aus dem Masterplan 100 % Klimaschutz: „Abwärme aus Industrieprozessen und/oder Abwasser ist eine Möglichkeit zur Nutzung von vorhandenen Potenzialen. Vorschlag ist, hier weiterführende Handlungsschritte erst mit Vorlage des Wärmemasterplans zu entwickeln. Dabei sollen auch Niedertemperaturpotenziale berücksichtigt werden.“ Wärmepotentialen in Mainz zu erfassen ist außerdem Teil der kommunalen Wärmeplanung und somit verpflichtend vor 2026 durchzuführen (siehe Thema „Wärmeplanung“)
(2) Außerdem beinhaltet die Maßnahme A 1.2 „Ausbau dekarbonisierte Wärmeversorgung“ das Reduzieren der THG-Emissionen aus Wärme um mindestens 90 % bis 2035 (s. S. 15 Maßnahmenkatalog Masterplan).
(3) Wärmemasterplans 2.0 Mit der Verabschiedung des Wärmemasterplans wurde die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung beschlossen (s. Beschlußvorlage für Stadtratssitzung am 30.11.2022, S. 2, A 3.1)
Stand in Mainz Zu den derzeitigen Quellen der Mainzer Fernwärme und der geplanten Umstellung auf regenerative Ressourcen gaben Mainzer Stadtwerke AG und Mainzer Fernwärme GmbH in einer Online-Veranstaltung am 26. September 2023 Auskunft (s. mainzer-stadtwerke.de)
Die Quellen der Fernwärme, Stand 2022, sind außerdem im Punkt „Ausgangslage“ von Maßnahme A 1.2 vom Masterplan 100 % Klimaschutz aufgeführt (s. A 1.2, Abschnitt "Ausgangslage")
Da die Abwärme aus dem Müllheizkraftwerk als Wärme aus regenerativen Quellen gilt, haben wir derzeit etwa 30 % Fernwärme aus regenerativen Quellen.
Es besteht ein (nicht-öffentlicher) Transformationsplan, gemäß dessen bis zum Jahr 2045 auf 100 % regenerative Quellen umgestellt werden soll. Dieser umfasst insbesondere die (über große Wärmepumpen auf die erforderliche Temperatur gebrachte) Abwärme des geplanten neuen Rechenzentrums. Ein weiterer Teil kann aus der Wärme des Rheinwassers, sowie aus der Verwertung von Gasen aus regenerativen Quellen kommen.
Bis jetzt ist laut den Stadtwerken geplant die Fernwärme erst bis 2045 zu dekarbonisieren. Entsprechend dem Masterplan 100 % Klimaschutz soll die Fernwärme aber bis 2035 um mindestens 90 % dekarbonisiert sein. Es kann nicht sein, dass die Stadtwerke die Vorgaben der Stadt nicht berücksichtigen. Wichtig ist bei der Dekarbonisierung der Fernwärme außerdem, dass sie durch tatsächlich klimaneutrale Technologien erfolgt und nicht durch H₂-ready Kraftwerke. Grüner Wasserstoff wird in Zukunft eine wertvolle und knappe Ressource sein und sollte nicht für die Wärmeversorgung verbrannt werden.