Stadt MZ: Naherholung Walkrouten u. Verbindungen

verzögerte Maßnahmenverzögert
Sektor:
Mobilität & Verkehr
Beginn:
30.11.2022
Ende:
31.12.2025
Zuständigkeit:
Stadtrat und Stadtverwaltung

Durchgängige Routen (Walkrouten), die weitgehend autofrei und abseits des Straßenlärms sind

Beschreibung

Walkrouten sind durchgängige Wegeverbindungen zwischen Stadtteilen, die weitgehend autofrei und abseits des Straßenlärms/Siedlungsbereiche zum Spazieren/Flanieren einladen. Kinder sollen sich hier frei bewegen können. Ziel ist es, Naherholungsangebote im Stadtgebiet schaffen, - auch um Ausflugsfahrten mit dem Pkw zu minimieren. Dazu sollen vergrößerte und miteinander verbundene Grünflächen in Mainz hergestellt werden. Die Umsetzung von Sofortmaßahmen wird geprüft. Dazu zählt die Schaffung von „Walkrouten“. Als Elemente des Konzeptes kommt die Umsetzung von baulichen Kleinmaßnahmen insbesondere zur Sicherung von Querungen von Straßen, z.B. Lichtsignalanlagen, Bordabsenkungen, Fahrbahn-Einengungen in Frage. Aber auch der Neubau von Fußwegebrücken über Hauptstraßen (Binger Straße, Salvatorstraße, Hochbrücke Winterhafen - Weisenau am Leinpfad) und straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen (temporäre oder dauerhafte Sperrung von Straßenabschnitten für den allgemeinen Kfz-Verkehr).

Mainz Zero hatte ein Walk-Netz mit 3 langen Routen im Konzept "Verkehrswende jetzt" vorgeschlagen Die Idee ist im Klimamasterplan aufgegriffen worden.

  1. Erstellen und Festlegen eines Walkrouten-Netzes
  2. Definition von Qualitätsanforderungen
  3. Entwickeln von konkreten Bau-Projekten auf Grundlage des Vorschlags von MainzZero (s. Konzept "Verkehrswende jetzt!", S, 56/57 - https://www.klimaentscheid-mainz.de/wp-content/uploads/2022/05/220331_Verkehrskonzept-MainzZero_web.pdf)
  4. Aufstellen eines Zeit- und Budgetplans
  5. Umsetzen von Projekten nach Prioritäten

Siehe: “Masterplan 100% Klimaschutz für die Landeshauptstadt Mainz, S 116, C 4.3 Fußgängerfreundliches und barrierefreies Mainz - Baustein 2" https://www.klimaentscheid-mainz.de/wp-content/uploads/2022/11/221014_Massnahmenkatalog-Masterplan.pdf

Zuständige Instanz

Dezernat V - Umwelt, Grün, Energie und Verkehr