Fußverkehr

Der Rückgang der Wege zu Fuß hat viel mit Missbrauch und Missachtung von Fußwegen zusammen. Ziel muss ein Paradigmenwechsel sein.

Beschreibung

Ein Großteil der vorhandenen Gehwege entspricht nicht den erforderlichen Anforderungen und geltenden Standards im Straßenbau. Teilweise erfolgte eine Zweckentfremdung zu markierten Radwegen oder Pkw-Stellplätzen oder Geschäftsauslagen.Eine systematische Behebung der Mängel hat weder auf Stadtteilebene noch im Hinblick auf ein gesamtstädtisches Wegenetz stattgefunden. Selbst neu gebaute Anlagen weisen Minderbreiten aus. In einigen Stadtteilen erfolgte in 2023 eine straßenverkehrsrechtliche Legalisierung der Praxis, halb auf dem Gehweg zu parken. Die Zunahme des Radverkehrs führt zu verstärkten Konflikten mit Fußgängern, weil keine Trennstreifen zwischen Geh- und Radwegen vorhanden sind. Als Folge des (ebenso) mangelhaften Radwegnetzes weichen viele Radfahrer:innen auf Gehwege aus, was die Gehwegsituation weiter verschlechtert. In den letzten Jahren haben wild abgestellte E-Scooter zu neuen Beeinträchtigungen in Komfort und Sicherheit geführt. Davon betroffen sind insbesondere Menschen mit eingeschränkter Mobilität.

Ein Konzept zur Schaffung der Barrierefreiheit im Stadtgebiet existiert ebenfalls nicht. Selbst die in den letzten Jahren neu gebauten Querungsstellen verfügen über unnötige Bordstufen (oft mehrere cm hohe Rundborde), was ältere und gehbehinderte Menschen vor Probleme stellt. Ein Programm zur Erstellung durchgängig stufenfreier Verbindungen, die mit Bodenindikatoren für sehbehinderte und blinde Menschen versehen sind, existiert bislang nicht.

Ziel der Stadt Mainz ist, den Anteil des Fußverkehrs auf allen Wegen auf 20 % bis 2025 zu steigern (Siehe: Masterplan 100% Klimaschutz für die Landeshauptstadt Mainz, S 116, C 4.3 Fußgängerfreundliches und barrierefreies Mainz https://www.klimaentscheid-mainz.de/wp-content/uploads/2022/11/221014_Massnahmenkatalog-Masterplan.pdf)

Zur Zielerreichung bedarf es jedoch eines Plans und Mehrjahres-Investitionsprogramms zum Ausbau Fußverkehr

  • Planung von Hauptachsen,
  • Programm Kleinmaßnahmen für die Stadtteile (festes, ausreichendes Budget),
  • Planen von Projekten.

Zuständige Instanz

Dezernat V - Umwelt, Grün, Energie und Verkehr