Im Bereich Radverkehr haben ADFC, VCD und Fahrradbotschaft eng mit Politik und Verwaltung zusammegearbeitet.
Der Rat der Stadt Witten hat am 23.6.2025 die „Mobilitätsstrategie 2035“ beschlossen. Die Leitziele sind „stadt-, klima-, und umweltverträgliche Mobilität stärken“, „Erreichbarkeiten für alle sichern und optimieren“ und „verkehrssichere und attraktive Mobilität gewährleisten“. Die jeweils vier Unterziele beschreiben für Mobilitätskonzepte selbstverständliche Aspekte, zum Beispiel „Umweltverbund konsequent stärken“, Verkehre stadtverträglich abwickeln“ und „Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer verbessern“. Das Mobilitätskonzept hat als konkretes Ziel,dass bis zum Jahr 2040 25% der Wege in der Stadt jeweils zu Fuß und dem Fahrrad, 15% mit dem ÖPNV und 35% mit dem MIV zurückgelegt werden sollen. Sie bezieht sich damit auf dreizehn seit 2019 von der Stadt und Anderen beschlossene Konzepte mit Bezug zu Mobilität und stellt deren Ziele und Maßnahmen zusammen. Um dessen Umsetzung zu verfolgen sind sie hier wie im Integrierten Klimaschutzkonzept gegliedert und zugeordnet.
Die Strategie entspricht dem Punkt 5.3.2.2. des Klimaschutzkonzepts "Qualitative und quantitative Verbesserung der Bedingungen für den Fuß- und Radverkehr auf der Grundlage bestehender Konzepte" .
Unter der Überschrift „Mobiler Konzern Stadt Witten“ fasst es fünf Maßnahmen zusammen. Sie betreffen Mobilitätsmanagement - u.a. das der Stadt als Arbeitgeber - und zusätzlich die Umstellung des kommunalen Fuhrparks. Als „beschleunigte klimagerechte Verkehrsplanung“ versteht das Klimaschutzkonzept Straßen- und Wegekonzept, Radverkehrskonzept und ein Mobilitätskonzept zur Reduzierung des Stellplatzbedarfs. „Verkehrsvermeidung und -verlagerung im Personenverkehr“ betreffen den Busverkehr, auf den die Stadt nur wenig Einfluss hat und Mobilitätsmanagement und Infrastruktur für den Radverkehr. Das Thema „Verkehrsvermeidung und -verlagerung im Wirtschafts- und Güterverkehr“ bezieht sich auf Einzelhandelslogistik. In der Unterkategorie „Klimaschonende Antriebe und Kraftstoffe“ werden vier Maßnahmen zur Förderung von E-Mobilität zusammengefasst.
Die Stadt Witten ist nicht Aufgabenträger für den ÖPNV, wird aber in der anstehenden Nahverkehrsplanung beteiligt. Die Stadt soll sich hier für einen attraktiven starken ÖPNV einsetzen. Aus der Nachhaltigkeitsstrategie übernimmt das Mobilitätskonzept als Ziel, dass bis 2030 der MIV „größtenteils auf alternative Antriebstechniken“ umgestellt sei. Das Angebot im ÖPNV soll verbessert, ein Mobilitätspunkt je Stadtteil bis 2025. „Gemeinsam mit dem VRR und RVR“.
• Das Mobilitätskonzept ist umfassend.
• Es setzt Schwerpunkte im Sinne des Klimaschutzes.
• Die großen Infrastrukturprojekte werden in vier Prioritätsstufen eingeordnet.
• Davon sind sieben ÖPNV-Projekte und neun Projekte für den Radverkehr.
• Die großen Straßenbauprojekte liegen in den auch für den Radverkehr wichtigen Achsen.
• Eine Strategie für Fußverkehr wird nicht erwähnt.
• Die Umsetzung der Maßnahmen in der Innenstadt ist ungewiss.
💡 Die im Hitzeschutzkonzept aufgeführten Maßnahmen in den Straßen planen und in der Investitionsplanung berücksichtigen.
💡 Eine Umsetzungsstrategie für den Fußverkehr entwickeln.
💡 Die Strategie mit Ihren Prioritäten beibehalten.
Einige Maßnahmen des Klimaschutzkonzepts im Bereich Mobilität sind zum Teil Jahrzehnte vor Verabschiedung des Klimaschutzkonzepts begonnen worden. Zwei der Startermaßnhmen des Klimaschutzkonzepts wurden schon vor dem Beschluss umgesetz: Das Jobticket für MitarbeiterInnen der Stadtverwaltung und die Strategie für die mittelfristige Umstellung des Fuhrparks. Die dritte Maßnahme "Qualitative und quantitative Verbesserung der Bedingungen für den Fuß- und Radverkehr" ist ein Programm das, teilweise oder ganz umgesetzt. Einige Maßnahmen sind an anderer Stelle des Klimaschutzonzepts noch einmal aufgeführt. Der Umsetzungsstand des Mobilitätskonzepts kann wegen seiner abstrakten Ziele und der Vielzahl der erwähnten Maßnahmen und Arbeitsfelder nicht bestimmt werden. Dass in den nächsten 15 Jahren alle aufgeführten Infrastrukturmaßnahmen umgesetzt sind, ist angesichts der Kosten nicht realistisch.
Für die Maßnahmenfelder sind jeweils unterschiedliche Stellen zuständig, meistens mehrere. Zuständigkeiten können sogar im Lauf der Umsetzung eine Maßnahme noch wechseln