
Deutschland strebt Klimaneutralität bis 2045 an. Dafür müssen Heizungen schrittweise auf erneuerbare Energien umgestellt werden. Das bedeutet, dass nach und nach Hauseigentümer:innen ihren Gasanschluss trennen und aus dem Gasnetz aussteigen. Ab 2045 dürfen keine fossilen Heizkessel laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) mehr betrieben werden. [1] Das heutige Gasnetz verliert damit seine Funktion.
Mit jedem weiteren Ausstieg verschärft sich jedoch die Situation für die verbleibenden Gasnetznutzenden: Die Kosten für Betrieb, Instandhaltung und Sanierung der Netze bleiben weitgehend konstant, müssen aber auf immer weniger Kund:innen umgelegt werden. Dadurch entsteht eine Kostenspirale.
Um diese Entwicklung abzufedern, sollte die Ablösung des Gasnetzes frühzeitig geplant werden. So können Haushalte rechtzeitig auf alternative Wärmeversorgungen umsteigen und nicht mehr benötigte Teilnetze können gezielt stillgelegt werden.
Eine geordnete Gasnetzablösung reduziert sowohl die Belastungen für die verbleibenden Gaskund:innen als auch die volkswirtschaftlichen Kosten insgesamt.
Bei einem ungeordneten Ausstieg steigen die Netzentgelte stark an, da die Fixkosten auf immer weniger Verbraucher:innen verteilt werden. In der Studie von Agora Energiewende wurde ermittelt, dass die Netzentgelte bis 2044 um ein 10 bis 16 faches steigen könnten – also von derzeit etwa 2 ct/kWh auf bis zu 20 ct/kWh [2, s.a. 3]. Das würde bedeuten, dass ein Zwei-Personen-Haushalt mit einem jährlichen Wärmeverbrauch von rund 7.000 kWh statt 140€ künftig 1.400€ allein für Netzentgelte zahlen müsste. Besonders für Mietende kann dies zu erheblichen sozialen Härten führen, da sie in der Regel keinen Einfluss auf die Art der Wärmeversorgung haben.
Auch für die Stadtwerke München (SWM) ist ein ungeordneter Rückzug aus dem Gasnetz mit hohen Risiken verbunden. Zum einen drohen sogenannte „stranded assets“: Investitionen in neu errichtete oder sanierte Netze können nicht vollständig abgeschrieben werden, wenn die tatsächliche Nutzungsdauer kürzer ausfällt als geplant. Zum anderen müssen Netze unter Umständen weiter betrieben werden, selbst wenn nur noch einzelne Kund:innen angeschlossen sind.
Vergleiche der Kapitalwerte, also ob sich eine Investition lohnt hinsichtlich der zukünftigen Einnahmen und Ausgaben, zeigen zudem, dass eine geordnete Gasnetzablösung aus wirtschaftlicher Sicht vorteilhafter ist als ein ungeordneter Rückzug [4]. Eine Studie des Fraunhofer-Instituts belegt außerdem, dass der Zeitpunkt des Planungsbeginns entscheidend ist: Beginnt die Planung erst 2035 statt bereits 2027, steigen die abgezinsten Gesamtkosten des untersuchten Netzes um rund 25% [3]. Insgesamt spricht vieles für eine möglichst frühe Planung der Gasnetzablösung:
Ein positives Beispiel für eine erfolgreiche Transformation ist die Stadt Zürich. Dort wird die Fernwärme schrittweise ausgebaut und ersetzt in den jeweiligen Gebieten gezielt das bestehende Gasnetz. Dadurch lassen sich wiederholte Baustellen und der parallele Betrieb mehrerer Wärmeinfrastrukturen vermeiden. [5]
Mit der EU-Gasrichtlinie 2024/1788 wurde zudem ein europäischer Rahmen geschaffen, der Gasnetzbetreiber verpflichtet Stilllegungspläne zu erarbeiten und das Trennen von Gasnetzanschlüssen ausdrücklich ermöglicht. Eine vorausschauende Planung ist damit nicht nur sinnvoll, sondern wird auch rechtlich erforderlich. [6]
Auf Nachfrage im Klimarat am 27.03.2025 erklärten die Stadtwerke München, dass bislang kein konkreter Plan zur Gasnetzablösung vorliege.
In der Umsetzungsstrategie zur Wärmesatzung, die am 26.11.2025 beschlossen wurde, ist jedoch folgende Maßnahme enthalten:
Anlassbezogene Gasnetzverschlankung und Berücksichtigung des sukzessiven Rückzugs aus der Versorgung über Gasverteilnetze durch die Stadtwerke München GmbH im Rahmen der Wärmeplanung, insbesondere im Hinblick auf eine Entkopplung von vorgelagerten Netzen und die Einschränkung oder Einstellung der Versorgung sowie ggf. einen Rückbau gemäß den gesetzlichen Vorgaben. [7]
[1] GEG § 72 Betriebsverbot für Heizkessel, Ölheizungen Abschnitt 4
[2] Agora Energiewende (2023): Ein neuer Ordnungsrahmen für Erdgasverteilnetze.
Analysen und Handlungsoptionen für eine bezahlbare und klimazielkompatible
Transformation.
[3] Fraunhofer IFAM (2025): Kosteneinsparungen einer frühen
Gasnetzstilllegungsplanung. Kurzstudie im Auftrag des Umweltinstituts München
e.V..
[4] Oberle, S. (2023): Die Rolle der Gasverteilnetze im Energiesystem der Zukunft in
Deutschland. Dissertation, Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
[5] Beispiel Zürich - Tagesanzeiger
[6] EU-Gasrichtlinie 2024/1788
[7] Kommunale Wärmeplanung für München – Satzung über eine nachhaltige Wärmeversorgung
Letztes Update: 30.01.2026