Erhöhung der Sanierungsrate und Sanierungsqualität von Bestandsgebäuden zur drastischen Reduzierung von Treibhausgasemissionen in München durch gezielte Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen und Sensibilisierung bzw. Abbau von Hemmnissen durch Beratungsangebote des Bauzentrums.
Beschleunigung der energetischen Sanierung von 1% auf 2,5% der Gebäude pro Jahr.
Qualität Sanierungen: Zielzustand des „Effizienzhauses 55“ sollte erreicht werden.
Fokussierung städtischer Fördermittel auf zielkompatible Sanierungen. [1]
Das Förderprogramm Energieeinsparung (FES) ist ein Förderprogramm der Stadt, welches zusätzlich zu Förderungen des Bundes dazu beitragen soll in München Emissionen im Gebäudesektor zu verringern. Das Bauzentrum München ist das Informations- und Beratungszentrum der Landeshauptstadt München zu nachhaltigem Wohnen, Sanieren und Bauen und existiert bereits seit 70 Jahren. Das Bauzentrum München bietet zu vielen Themen rund um das nachhaltige Wohnen, Sanieren und Bauen (kostenfreie) Beratungen an. [2]
Auswirkungen kurz bis mittelfristig
Wirkung: Unmittelbar
Priorität: Sehr hoch
In der Förderung der Vor-Ort-Energieberatungen und der Umsetzung von energetischen Sanierungsmaßnahmen liegen wesentliche Hebel, um Gebäudeeigentümer:innen zum Thema Energieeinsparung, erneuerbare Energien und Klimaschutz zu sensibilisieren und die Bauwende voranzubringen. Deshalb wurde im Grundsatzbeschluss II festgehalten:
„FES und Bauzentrum sind wesentliche und erfolgreiche Bausteine des städtischen Instrumentariums für Klimaschutz im Gebäudebereich. Beide sollen fortgeführt und weiterentwickelt werden.“ [3]
„Im Teil-Energienutzungsplan Wärme (ENP, Eniano & TUM 2020) und der Wärmestudie (FfE & Öko-Institut 2021) wird gezeigt, dass im Gebäudebestand große Effizienzpotenziale durch energetische Sanierung gehoben werden können. Dies trifft auf alle Gebäudetypen zu, wobei Einfamilienhäuser zwar hohe Effizienzpotenziale pro Gebäude aufweisen, jedoch einen geringen Anteil des Wärmeverbrauchs und der Emissionen verursachen. Mehrfamilienhäuser dagegen haben im Vergleich geringere spezifische Verbräuche als Einfamilienhäuser, sind jedoch für den größten Teil des Wärmeverbrauchs des Gebäudebestands verantwortlich.“ [3]
Die städtische Förderung FES/FKG hat seit vielen Jahren eine Vorrreiterrolle auf kommunaler Ebene - insbesondere in Bezug auf Förderung von nachwachsenden Rohstoffen (CO2-Bonus). Die Förderung Klimaneutrale Gebäude wird dennoch ihrem Titel noch nicht gerecht, da einige Aspekte noch nicht adressiert werden, die für einen klimaneutralen Gebäudebetand erforderlich sind.
„Mit dem Münchner Förderprogramm Energieeinsparung (FES) gibt es seitens der LHM ein Förderinstrument, über das bisher u.a. Maßnahmen zur Sanierung der Gebäudehülle und der Anlagentechnik gefördert werden können. Außerdem sind PV-Anlagen und - Speicher sowie Maßnahmen zum Gebäudebrüterschutz und die Nutzung nachwachsender Baustoffe förderfähig. Zu nennen ist außerdem das Bauzentrum mit zahlreichen Beratungsangeboten rund um umwelt- und klimafreundliches Bauen und Sanieren. Angesichts der neuen Förderkonditionen der BEG sollte nun auch das FES weiterentwickelt werden. (…) Generell sollte die Förderung im Rahmen des FES kompatibel mit der Wärmestrategie sein. Das heißt zum Beispiel, dass innerhalb der Fernwärmegebiete keine dezentrale Wärmeversorgung, zum Beispiel keine Wärmepumpe, gefördert werden darf. Zudem sollte das FES dort zusätzlich fördern, wo neue Technologien und innovative Konzepte bisher zu wenig gefördert werden oder bestimmte Eigentümergruppen besonders hohe Transaktionskosten für eine Sanierung haben, z.B. Wohneigentümergemeinschaften.“ [3]
Das Münchner Förderprogramm Energieeinsparung (FES) wurde grundlegend überarbeitet und umbenannt. Seit Juli 2022 gilt das Münchner Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG). Wie bereits vor dem Grundsatzbeschluss II, fördert die Stadt die Sanierung von einzelnen Bauteilen, sowie auch umfassende Sanierungen zum Effizienzhaus und vorweg erforderliche Planungs- und Beratungsleistungen für alle Gebäude in München. Mit Einführung des FKG werden jedoch nur noch energetische Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden gefördert, die einen Sanierungs(fahr-)plan zur Grundlage haben, der zu einem Effizienzhaus 55 führt. So wird von der Stadt eine zielführende Sanierungstiefe gefördert.
Aufgrund der Änderung der BEG Richtline vom Bund zum 1.1.2024 gilt aktuell ein Förderstopp für Einzelmaßnahmen im FKG. Voraussichtlich ab Mai 2024 werden diese wieder aktiviert. Außerdem werden Energieberatungsleistungen seit dem 1.1.2024 nicht mehr gefördert.
Die Förderung der Vor Ort Energieberatungen wurde zum 1.1.2024 komplett gestrichen. Diese Förderung in einer Höhe von 80% der Energieberatungskosten war sehr positiv, weil hiermit die Anfangshürde von Eigentümer:innen genommen wurde, sich vor Beginn von Maßnahmen ausführlich beraten zu lassen. —> Eine Wiederaufnahme mit Berücksichtigung einer Kumulierungsmöglichkeit mit der Förderung der Energieberatung seitens des Bundes wäre sehr zu begrüßen.
Mit Umstellung auf das FKG wurde die Art der Förderung an die Förderungen vom Bund (BEG) angeglichen und mit diesen gekoppelt. So wurden im FKG nunmehr Bauteilsanierungen mit 15% der förderfähigen Kosten gefördert [4]. Im FES wurden Maßnahmen noch nach m2 Wohn- bzw. Nutzfläche gefördert. —> Diese Angleichung an das BEG macht den Aufwand für die Antragstellung und Nachweisführung einfacher.
Im FES galten noch zwei unterschiedliche Förderstufen mit maximal zulässigen Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) für das sanierte Bauteil. Nun gelten keine pauschalen U-Werte mehr, sondern müssen die U-Werte erreicht werden, die im Sanierungskonzept zum Erreichen des EH55 berechnet wurden.
Ein Förderausschluss für den Einbau erneuerbarer Energien für die Heizung wie Solarthermie oder Wärmepumpe besteht für Gebäude, bei denen ein Fernwärmeanschluss vorhanden bzw. möglich ist. —> Sehr sinnvolle Festlegung – jedoch ohne fertigen Wärmeplan des RKU nur bedingt funktionsfähig.
Die Förderung von PV-Anlagen wurde stark aufgestockt und mit einem Geschwindigkeitsbonus versehen. Je früher eine Installation erfolgt, desto höher die Förderung. Bei Einbau bis Ende Juni 2024 werden Anlagen mit 234.- je kWP zusätzlich zu einer Grundförderung von 1500 je Anlage gefördert. Erfolgt der Einbau bauteilintegriert oder in Kombination mit einem Gründach, werden Zuschüsse von 353.- bzw. 88.- je kWP gewährt. Auch die Installation höherwertiger Glas-Glas-Module erhält einen Zuschuss von 44.- je kWp. —> Somit ist eine Förderung in mehr als 2-facher Höhe von der Förderung zum Zeitpunkt des Grundsatzbeschlusses II möglich.
Neu eingeführt wurde die Förderung von Stecker-Solar-Anlagen bzw. Balkon-PV-Anlagen. 0,40 € je Wp, bis 800 Wp je Wohneinheit, jedoch maximal 50 % der förderfähigen Investitionskosten. —> Somit werden auch Mieter:innen direkt gefördert wenn sie in Balkon-Module investieren.
Auch die Förderungen bei Sanierung zum Effizienzhaus 55 - oder besser - wurden angehoben. Ein direkter Vergleich ist nicht möglich, da im FES je m2 Wohnfläche gefördert wurde, im FKG jedoch wie bei der KfW ein Anteil der Investitionskosten je Wohneinheit. Am Beispiel einer Wohnung mit 70m2 lag der Zuschuss im FES bei 9.100.- jetzt bei max. 24.000.-.
Die Förderrichtlinie befindet sich aktuell (Stand 04/2024) erneut in Überarbeitung. Eine Förderung für kreislauffähiges Bauen soll aufgenommen werden. —> Ein Bonus für kreislauffähige Konstruktionsweisen und das Einbauen gebrauchter Materialien könnte, ähnlich wie der CO2 Bonus für den Einsatz nachwachsender Rohstoffe, Gebäudebesitzer:innen lenken, um neben der Reduktion von Treibhausgasemissionen im Gebäudebetrieb auch die Emissionen für die Herstellung von Materialien zu reduzieren.
Die städtische Förderung FES/FKG hat seit vielen Jahren eine Vorrreiterrolle auf kommunaler Ebene - insbesondere in Bezug auf Förderung von nachwachsenden Rohstoffen (CO2-Bonus). Die Förderung Klimaneutrale Gebäude wird dennoch ihrem Titel noch nicht gerecht, da einige Aspekte noch nicht adressiert werden, die für einen klimaneutralen Gebäudebetand erforderlich sind. Nachfolgend unsere Kritikpunkte und Vorschläge zur Anpassung/Erweiterung der bestehenden Förderrichtlinie [5].
Einschränkungen im Gebäudebestand können in der Praxis dazu führen, dass das geforderte Sanierungsziel eines Effizienzhaus 55 für normale Gebäude ohne Denkmalschutz nicht erreicht werden kann. —> Im Gegensatz zur Förderung im FES ist nunmehr für diese Gebäude gar keine Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen seitens der Stadt möglich. Das Sanierungsziel EH55 ist zielführend, dennoch wäre es sinnvoll in begründeten Ausnahmen davon abweichen zu dürfen.
A4F (Architects for Future München) schlägt deshalb vor die Richtlinie dahingehend anzupassen, dass Energieberatungen und Sanierungsmaßnahmen, die aufgrund von nachgewiesenen baulichen Einschränkungen kein EH55 erreichen können, dennoch gefördert werden können. Eine Wiedereinführung der zuvor geltenden U-Wert- Vorgaben (FES), könnte hierfür ein einfacher Weg sein.
Energie-Effizienz-Expert:innen nach scheitert das Erreichen eines EH55 meist an der möglichen Dämmstärke des unteren Gebäudeabschlusses. Viele Gebäude besitzen Keller mit einer Höhe knapp über 2,0m. Die Raumnutzung des Kellers (nutzbare Höhe < 2,0m) zu unterbinden für eine bessere Dämmstärke, wird als nicht zielführend betrachtet [6].
Auch Gebäude in Reihen-/ Blockbebauung können Einschränkungen in der Überdämmbarkeit haben, wenn z.B. eine Dämmung der Außenwand auf dem Nachbargrundstück auf Kosten von Balkonfläche des Nachbargebäudes geht oder über die Grundstücksgrenze hinweg erfolgen müsste, aber einen langjährigen Rechtsstreit mit sich bringt, weil Nachbar:innen der Dämmung auf ihren Grundstücken nicht zustimmen.
„Bei Durchführung von Einzelmaßnahmen in mehreren Schritten müssen jeweils alle Flächen des Bauteils gedämmt werden.“ [7]
—> Diese Vorgabe schließt eine Förderung bei größeren Objekten, insbesondere von WEG’s, bei denen z.B. zuerst eine Gebäudeseite saniert werden soll oder einzelne Eigenümer:innen einen Fenstertausch vornehmen wollen, aus.
In der FES Richtlinie wurden ausschließlich Neubauten im öffentlich geförderten Wohnungsbau gefördert. Dies gilt in der FKG nicht mehr. Es werden alle Neubauten im EH 40 und besser gefördert. Nachhaltigkeitsaspekete sind dabei nicht zwingend erforderlich.
Im FES eine Förderung von 50.- je m2 Wohnfläche wurde die Förderung massiv aufgestockt. Je nach Standard 240-280 je m2 Wohnfläche mit einem Maximum von 24.000-28.000.- je Wohneinheit.
—> Diese Zuschüsse sind höher als bei der Bestandssanierung. Klimaneutralität wird nur durch Fokus auf das Sanieren und Umbauen von Bestandsgebäuden erreicht.
Die aktuell gültige Neubauförderung - insbesondere ohne Vorgaben von sozialen und ökologischen Kriterien wird daher als nicht zielführend bewertet.
Eine Limitierung auf sozialen Wohnbau und mit Vorgabe eines Limits in kg CO2 / m2 für die Herstellung des Gebäudes, nachzuweisen durch eine Ökobilanz wäre eine zielführende Alternative.
Seit dem Grundsatzbeschluss II sind der Autorin zumindest 6 Änderungen der Richtlinie bekannt. Diese stetigen Veränderungen führen zu Planungsunsicherheiten bei Bauherr:innen und werden als negativ bewertet. —> Planungssicherheit kann nur geschaffen werden, indem langfristig gültige Förderrichtlinien beschlossen werden.
Sanierungsmaßnahmen müssen in zielführender Qualität und flächendeckend durchgeführt werden, damit wir die vorhandenen Einsparpotenziale sinnvoll heben können – dafür muss das Prozedere einfacher werden. —> Angleichen Nachweisführung an BEG, um doppelten Aufwand zu vermeiden
Neben Aspekten der Energieeffizienz sind die Reduktion des Wohnflächenbedarfs bzw. eine bessere Nutzung vorhandener Flächen im Sinne der Suffizienz, aber auch zirkuläres Bauen, durch entsprechende Konstruktionsweisen und Verwendung von gebrauchten Materialien wesentliche Aspekte beim Klimaschutz im Gebäudebereich.
—> Die Energieberatung fokussiert sich nach wie vor allein auf die CO2-Emissionsminderung durch Verbesserung der Energieeffizienz und Wechsel des Wärmeerzeugers. Bisher noch nicht adressiert werden Potenziale für Wohnraumschaffung und bessere Flächenausnutzung des vorhandenen Wohnraums, sowie kreislauffähiges Bauen als zentrale Bausteine für das Gelingen der Bauwende.
A4F möchte daher anregen nachfolgende Punkte in die Förderrichtlinie der Stadt aufzunehmen:
Aus den Sanierungs(fahr-)plänen müssen Klimaschutz(fahr)pläne für Gebäude werden, die Auftraggeber:innen ein ganzheitliches Bild zu den Potenzialen geben und in deren Umsetzung einen zielführenden Beitrag zur Bauwende leisten kann. Die nachfolgenden Aspekte können einen wesentlichen Beitrag zum nachhaltigen Bauen innerhalb der planetaren Grenzen leisten und sind einfach in die Vor-Ort-Beratung zu integrieren.
Vorschläge für Ökologische Materialwahl verbindlich einführen. (Aktuell ist es noch zulässig Materialien für die Sanierung vorzuschlagen, deren Entsorgung uns bereits jetzt vor große Probleme stellt oder die nachweislich gesundheitsschädigend sein können.)
Rest-Lebensdauer von Bauteilen/Anlagentechnik im iSFP berücksichtigen
Vorschläge für kreislauffähige Konstruktionen verbindlich einführen
Prüfung und Vorschläge für die Verbesserung der Klimaresilienz eines Gebäudes
Beratung zu Potentialen für Wohnraumschaffung (Aufstockung/Dachgeschossausbau)
Möglichkeiten besserer Flächenausnutzung im Sinne der Suffizienz, wie z.B. Aufteilen von Wohneinheiten (siehe auch Punkt b). etc.
Durch eine kostenfreie Wohnraumberatung kann die Stadt gezielte Impulse setzen und Personen, die gewillt sind vorhandene Wohnfläche zu teilen oder auch umzuziehen mit Lösungsvorschlägen unterstützen. Das Projekt ASTUS der LH München kann hier als Referenz dienen. Ein Suffizienzbonus für die Umsetzung von Maßnahmen zur Aktivierung des vorhandenen „unsichtbaren Wohnraums“ und eine Förderung von Wohnraumschaffung im Bestand durch Aufstockung - mit nachwachsenden Rohstoffen und in kreislauffähiger Bauweise - oder Ausbau von bisher nicht beheizten Flächen würde dies gut ergänzen.
Das Bauzentrum München ist das Informations- und Beratungszentrum der Landeshauptstadt München zu nachhaltigem Wohnen, Sanieren und Bauen und existiert bereits seit 70 Jahren. Das Bauzentrum bietet viele zum Großteil kostenfreie zugängliche Informationen in Form von Informationsblättern und Fortbildungen für Bauinteressierte. Es gibt Angebote, die sich spezifisch an Eigentümer:innen und Bauinteressierte richten, aber auch technisch vertiefende Fortbildungen als Angebote für Planende. Wohnungseingentümergemeinschaften werden gesondert adressiert.
Das Informations- und Fortbildungsangebot des Bauzentrums ist vielfältig und deckt große Bereiche des energetischen Sanierens und des Umstiegs auf erneuerbare Energien, sowie allgemeine Aspekte zum Planen und Bauen. Aspekte der Wohngesundheit werden adressiert.
Während 2021 knapp über 23 Fortbildungen angeboten wurden 2023 3x so viele Fortbildungen angeboten.
Seit Corona findet ein Großteil der Fortbildungen online und kostenfrei statt und stellt somit ein niederschwelligeres Angebot als die davor abgehaltenen Präsenz-Veranstaltungen im Bauzentrum dar. Die Lage des Bauzentrums in Riem war davor als schlecht erreichbar zu bewerten. Auch die Räumlichkeiten erlauben kein gutes Lernen.
Im Beratungs- und Fortbildungsangebot sind nachfolgende Aspekte, der Bauwende bisher noch nicht adressiert:
Bedarfe hinterfragen - Wohnraum-Suffizienz,
Aktivierung von „unsichtbarem Wohnraum“
Kreislauffähig Bauen
Potenziale beim Bauen im Bestand (Wohnraumschaffung, Grundrissanpassungen, Umnutzung, …)
Letzte Bearbeitung/Stand: 16.04.2024