Der Masterplan 100 % Klimaschutz für die Landeshauptstadt Mainz von 2022 sieht als Maßnahme A 3.1 die Erstellung einer Energieleitplanung (Strom und Wärme) vor.
Beschreibung aus dem Masterplan 100 % Klimaschutz: „In einem ersten Schritt werden auf der Betrachtungsebene der Quartiere/Stadteile Flächen und Potenziale für die Erzeugung erneuerbarer Energien identifiziert. Die Möglichkeiten zur Bereitstellung zusätzlicher Flächen und zur Hebung zusätzlicher Potenziale werden geprüft. [...] Der Stadtrat hat im Juli 2021 beschlossen (1128/2021) den Flächennutzungsplan im Teilbereich Windenergie fortzuschreiben. Ziel ist die Ausweisung weiterere potenzieller Standorte zur Nutzung von Windenergie im Stadtgebiet (Ausweisung von Konzentrationsfläche(n) gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB) unter Berücksichtigung der aktuellen rechtlichen Anforderungen und Vorgaben des Landes Rheinland-Pfalz.“
Ziele laut dem Szenario KN-2035 Außerdem trifft der Bericht zur Fortschreibung des Masterplan 100 % Klimaschutz folgende Aussage zum notwendigen Ausbau der Windkraft: „Für das Erreichen der THG-Neutralität zeigt das angenommene Szenario KN-2035 einen Zubau der Windenergie um einen Faktor 2,5 sowie für Photovoltaik um einen Faktor 15 an.“
Ziele aus dem Masterplan 100 % Klimaschutz und ihr Umsetzungsstand sind:
Guter Ansatz aber zu unkonkret.