Stadt Mainz: Tempo 30

Maßnahmen in Arbeitin Arbeit
Sektor:
Mobilität & Verkehr
Beginn:
22.11.2023
Ende:
31.12.2025
Zuständigkeit:
Straßenverkehrsbehörde

Flächenhafte Einführung Tempo-30 - Zonen; Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit en auf Hauptverkehrsstraßen

Beschreibung

Zur Wohnwertverbesserung, sowie der Entschleunigung des Verkehrsgeschehens auf den Straßen und vor allem der Erhöhung der Verkehrsicherheit soll die Höchstgeschwindigkeit reduziert werden:

  1. Flächenhafte Einführung von Tempo 30 in Wohngebieten, soweit noch nicht vorhanden (VZ 274.1 und 274.2).
  2. Geschwindigkeitsbeschränkungen: Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf allen Hauptverkehrsstraßen, wo dies geboten und unter großzügiger Auslegung der STVO rechtlich erlaubt ist (Zeichen 274).

Ziel der Maßnahmen ist es auch,
a) im Berufsverkehr den Verkehrsfluss zu erhöhen (die höchste Leistungsfähigkeit liegt bei V 33 km/h)). b) in Schwachverkehrszeiten die Reisezeitvorteile des Kfz-Verkehrs gegenüber den anderen, benachteiligten Verkehrsarten zu verringern.