Weiterhin wird für den Kfz-Verkehr ein Straßennetz vorgehalten, um den fließenden Verkehr selbst in Berufsverkehrszeiten möglichst wenig zu beeinträchtigen. Das gesamte Hauptstraßennetz verfügt über Fahrbahnen mit Regelbreiten oder gar Überbreiten.
Obwohl die Stadt Mainz im Stadtrat die Reduzierung des Kfz-Verkehrs aus Klimaschutzgründen anstrebt, gibt es bisher keine Anzeichen für eine konsequente Änderung des Paradigmenwechseln in der Verkehrsplanung. Neuplanungen wie der Planentwurf der Mombacher Straße sehen weiterhin eine Ungleichheit in der Flächengerechtigkeit vor. Mehrspurige Abschnitte und Linksabbieger sind dort ebenso vorgesehen, obwohl die Straße ihre ursprünglich vorgesehene Funktion als Stadtautobahn-Tangente längst verloren hat.
Die für die Verkehrswende eigentlich nötige, systematische Einrichtung von Schmalfahrspuren, die Beseitigung von Abbiegespuren und Abbau mehrspuriger Fahrbahnen durch Push-&Pull-Projekte sind bislang nicht vorgesehen. Es fehlt bislang ein finanziell abgesichertes Gesamtkonzept, mit klaren Ziel- und Zeitrahmen, um die Klimaziele zu erreichen.
Das Parken wird nicht nur im Innenstadtbereich sondern auch in den Wohnstraßen der außenliegenden Stadtteile aufgrund des Einwohnerzuwachses und Verdichtung zu einem immer größer werdenden Problem. Obwohl die Parkhäuser in der Innenstadt selten ausgelastet sind, werden auch weiterhin Stellplätze im Straßenraum der Altstadt-Gassen vorgehalten.
Ein Parkraummanagement zur Reduzierung des Autoverkehrs findet nicht statt. Die bisherigen Parkraumzonen beschränken sich auf den Innenstadtbereich und dienen kaum einer gezielten Lenkung und Reduzierung des Verkehrsaufkommens. Nach wie vor fehlt eine Ermittlung der Defizite des Kfz-Verkehrs für den kommunalen Haushalt. Da die realen und kalkulatorischen Kosten nicht nach dem Verursacherprinzip erhoben werden, verbleibt eine Ungleichheit zwischen den Haushalten mit und ohne Pkw, - was vor allem zu Lasten der finanziell schwächeren Bevölkerungsschicht geht. Die Höhe der kommunalen Defizite wird für den ÖPNV, aber nicht für den MIV bekanntgegeben und kommunalpolitisch diskutiert.
Vorbildlich ist die Einrichtung vieler Tempo-30-Strecken im Hauptstraßennetz. Dieses war der Klage der Deutschen Umwelthilfe DUH geschuldet. Zu dem Zeitpunkt, an dem die Einhaltung der Grenzwerte über einen Zeitraum gelungen ist, droht auf einigen Hauptstraßen die Aufhebung vieler Tempo-30-Anordnungen. Der Kreislauf der Verschmutzung beginnt von Neuem.
Dezernat V - Umwelt, Grün, Energie und Verkehr