Stadt MZ: Wärmeleitplanung

Maßnahmen in Arbeitin Arbeit
Sektor:
Wärme
Beginn:
30.11.2022
Ende:
30.6.2026
Zuständigkeit:
Stadtverwaltung und Mainzer Stadtwerke AG

Detailplanung zur möglichst schnellen klimaneutralen Wärmeversorgung

Beschreibung

Der Masterplan 100 % Klimaschutz für die Landeshauptstadt Mainz von 2022 sieht als Maßnahme A 3.1 die Erstellung einer Energieleitplanung (Strom und Wärme) vor.

Außerdem ist seit dem 1. Januar 2024 das bundesweite „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ in Kraft, das ebenfalls eine kommunale Wärmeplanung vorsieht.

Beschreibung aus dem Masterplan 100 % Klimaschutz: „Die Stadt Mainz legt eine gesamtstädtische Planung zur Versorgung mit 100 % erneuerbaren Energien für Strom mit jährlichen Zielen zur Energieeinsparung und Emissionsminderung vor. Dabei wird explizit unterschieden zwischen klimaneutraler Energieerzeugung im Stadtgebiet und darüber hinaus. Baustein 1: Potenzialerhebung und gesamtstädtische Planung Baustein 2: Ausbau und Flexibilisierung des Energiesystems“

Ziele aus dem Masterplan 100 % Klimaschutz und ihr Umsetzungsstand sind: Wärmeleitplanung_MasterplanKlimaschutz_Bild3.png

Ziele aus dem Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze, inklusive 7-Schritte-Verfahren (Factsheet "Der Prozess der Kommunalen Wärmeplanung") In blau und kursiv ergänzt sind die Forderungen von MainzZero an welchen Stellen Kommunikation und Akteursbeteiligung stattfinden sollten (siehe auch Mitmachen-wiki von GermanZero). Wärmeleitplanung_Wärmeplanungsgesetz_Bild.png