Hintergrund: Die Treibhausgasemissionen durch Strombereitstellung erreichten 2019 laut Masterplan Klimaschutz der Stadtverwaltung (MAKS) 402.476 Tonnen CO2-eq. Die Stromerzeugung war 2019 die zweit größte CO2-Quelle nach der Wärmeerzeugung (469.035 Tonnen CO2-eq.). Im Jahr 2019 waren nur ca. 10 % der benötigten Strommenge auf dem Lübecker Stadtgebiet erzeugt worden. Dieser in Lübeck erzeugte Strom wurde zu 90 % in Erdgas-betriebenen Blockheizkraftwerken als Zusatzprodukt zur Wärmeerzeugung erstellt. Der Ausbau von Strom aus erneuerbarer Energie auf dem Stadtgebiet ist daher nicht nur wirtschaftlich sinnvoll, sondern für die Erreichung der Klimaziele wichtig.
Dafür beschreibt der MAKS eine Vielfalt an Aktivitäten, deren Umsetzungsstand wir im Folgenden darstellen.
Quelle: MAKS
Einen weiteren Schwerpunkt bilden Aktivitäten, um Photovoltaik auf kommunalen Dächern und Liegenschaften auszuzbauen, die anschließend dargestellt werden.
Bei einer besseren Nutzung von Dachflächen, Parkplätzen und geeigneten Freiflächen sowie mit 10 Windkraftanlagen gäbe es laut Klimaleitstelle ein Potential für eine Erzeugung von 935 GWh im Jahr 2035.
Bei der Umsetzung der oben dargestellten Planung ist zu berücksichtigen, dass insbesondere der Aufbau von PV-Anlagen auf Freiflächen und Dächern nicht nur von politischen und Verwaltungsrahmenbedingungen wie z. B. Regelungen des Denkmalschutzes, finanzielle Förderung oder Kaufpreise des erzeugten Stroms, sondern auch von Investitionsentscheidungen der Lübecker Bevölkerung, Institutionen, Firmen etc... abhängig ist.
Bei Windkraftanlagen wird die Pflege des Stadtbilds im Rahmen des UNESCO-Weltkulturerbes als ein Hindernis betrachtet.
Die Klimaleitstelle der Lübecker Stadtverwaltung übernimmt eine Initiativ- und Koordinierungsrolle. Es ist festzustellen, dass für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien ein hohes Potential auf dem Lübecker Stadtgebiet in der Belegung aller geeigneten Dächer mit Photovoltaik liegt. Dabei müssen zur Umsetzung der Maßnahme die Belange des Klimaschutzes, des Denkmalschutzes und der Schutz des Stadtbilds im Rahmen des UNESCO-Weltkulturerbes durch technologische und verwaltungstechnische Lösungen berücksichtigt werden. So müssen die Bereiche Denkmalpflege und Pflege des Stadtbildes stets einbezogen werden.