Letzte Änderung: 25.03.2025
Die Enquetekommission hat in ihrem Ende 2021 vorgelegten Maßnahmenplan unter anderem vorgeschlagen, aufbauend auf dem Wärmeatlas bis 2025 eine auf Klimaneutralität ausgerichtete kommunale Wärmeplanung für Bremen und Bremerhaven zu erarbeiten.
Die kommunale Wärmeplanung ist in dem seit Januar 2024 bundesweit geltenden Wärmeplanungsgesetz (WPG) für alle Kommunen in Deutschland vorgeschrieben. Bremen muss als Stadt mit mehr als 100.000 Einwohner:innen bis spätestens Mitte 2026 einen kommunalen Wärmeplan vorlegen.
Die damalige Senatorin für Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau hat im Mai 2023 die Qoncept GmbH in Kassel mit einem Gutachten "Gebiete für Fern- und Nahwärmeversorgung: Räumliche Abgrenzung und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung" beauftragt. Das Gutachten wurde Ende September 2024 - vier Monate nach dem ursprünglich vorgesehenen Termin - vorgelegt und veröffentlicht.
Damit liegt eine wesentliche Grundlage für die Wärmeplanung in Bremen vor. Ob die im Gutachten untersuchten Aspekte für eine umfassende Wärmeplanung ausreichend sind, muss sich in den nächsten Wochen zeigen.
Für die Erstellung des Wärmeplans für die Stadt Bremen ist folgender Ablauf vorgesehen:
S-HB-EA-004: Kommunale Wärmeplanung: Gesamtplanung in der Stadt Bremen
Im Jahresbericht 2023 zur Klimaschutzstrategie 2038 der Freien Hansestadt Bremen wird die Wärmewende noch als einer von vier Handlungsschwerpunkten benannt: "Ausbau und Dekarbonisierung der Fern- und Nahwärmeversorgung sowie Einführung eines Landeswärmegesetzes (ehem. Fastlane Wärmeversorgung)" (vgl. Klimaschutzstrategie 2023, Seite 6). Im aktuellen Aktionsplan Klimaschutz ist davon nicht mehr viel zu ersehen.
Weitere Maßnahmen aus der Klimaschutzstrategie 2038 des Bremer Senats, die nicht (mehr) im Aktionsplan Klimaschutz enthalten sind:
Die Senatorin für Umwelt, Klimaschutz und Wissenschaft: Grundlagen der kommunalen Wärmeplanung