Letzte Aktualisierung: 06.03.2024
Beschluss des zuständigen Ausschusses zur Ermöglichung der Klima-Investitionen nach Auswertung des in Auftrag gegebenen Gutachtens.
Das Gutachten Rechtliche Rahmenbedingungen zur Deckung des Finanzbedarfs für die nötigen Investitionen in Klimaneutralität im Land Bremen liegt vor.
Die Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzmaßnahmen im Land Bremen (Ko-Finanzierungsfonds) ist am 03.10.2023 in Kraft getreten.