Letzte Aktualisierung: 01.11.2024
Die Enquetekommission hat in ihrem Abschlussbericht einen Ausbau der Windkraftleistung von 200 MW auf 300 MW bis 2030 vorgeschlagen. Uns ist kein Plan bekannt, wie diese Ausbauziele erreicht werden sollen. Nach dem Beschluss des Gesetzes zur Umsetzung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes in der Freien Hansestadt Bremen (BremWindBGUG) vom April 2024 muss umgekehrt von einer Reduktion der Windenergiegebiete und auch der Windkraft-Leistung ausgegangen werden. Daher braucht es unbedingt ein Gesamtkonzept für die Windkraft-Planung mit Zeitplan. Um die Umsetzung des Ausbaus zu erleichtern, sind folgende Maßnahmen im Gesamtkonzept wichtig:
1. Zusätzliche Windvorrangflächen Das BremWindBGUG sieht für die nächsten Jahre folgende Flächenaufteilung für Windenergiegebiete vor:
Damit sind die Anforderungen des deutschen WindBG zwar formal erfüllt. Es wird aber in der Stadt Bremen gegenüber dem jetzigen Zustand zur Verringerung der Windenergiegebiete und auch der Windkraft-Leistung führen. Somit wird Bremen noch abhängiger von Stromimporten aus der Umgebung.
Daher sollte der Flächennutzungsplan auf die Möglichkeiten zur Ausweitung der Windenergiegebietevorrangflächen überprüft werden. Außerdem sollten die Ergebnisse der Maßnahme L-EA-026 im Klimaaktionsplan („Konzept Windenergie Gewerbeflächen“) einbezogen werden.
2. Repowering Da die Windenergiegebiete in Bremen begrenzt sind, ist auch ein Ausbau der Windkraft-Leistung durch Erneuerung von Altanlagen (Repowering) notwendig. Im KAP sind dazu keine Maßnahmen vorgesehen. Im Bremer Länderbericht zum Stand des Ausbaus der erneuerbaren Energien von 2023 heißt es: "Eine detaillierte Ermittlung des Potentials für Repowering liegt nicht vor. Angesichts der Altersstruktur der Windenergieanlagen im Land Bremen wird dieses Thema erst zum Ende des Jahrzehnts an Bedeutung gewinnen." (Seite 13) Das ist unseres Erachtens viel zu spät. Da einige der Anlagen bereits über 20 Jahre alt sind, ist ein Repowering-Konzept jetzt angesagt.
Unseres Erachtens sollte zumindest einmal festgestellt werden, wie groß das Potenzial für Repowering in Bremen ist. Dabei kann auf Hinweise und Erfahrungen des Umweltbundesamts, der Deutschen Windguard und der Deutschen WindGuard/planGIS zurückgegriffen werden.
Wenn sich ein entsprechendes Repoweringpotenzial ergibt, muss überlegt werden, wie es sinnvoll genutzt werden kann. Unter anderem muss überlegt werden, wie WEA-Betreiber beim Ausbau durch Repowering unterstützt werden können.
3. Beschleunigung von Planung und Genehmigungsverfahren für Windkraftausbau Aktuell sind uns keine Anträge zum Windkraftausbau bekannt. Wenn aber die oben genannten Potenziale genutzt werden sollen, müssen Planung und Genehmigungsverfahren beschleunigt werden, um die angestrebten Ziele so schnell wie möglich zu erreichen. Dabei müssen die EU-Notfallverordnung sowie die entsprechenden deutschen Gesetzesänderungen von 2023 zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren genutzt werden. Auch technische Verbesserungen wie z. B. Eiserkennungssysteme, Vogelerkennungssysteme müssen berücksichtigt werden.
Zeitplan Das Gesamtkonzept muss einen Zeitplan enthalten, damit der künftige Ausbau über den gesamten Zeitraum verifiziert werden kann. Dabei sind auch Rückbaumaßnahmen zu berücksichtigen.
Zurzeit sind über die Betrachtung von Gewerbeflächen hinaus keine Maßnahmen zum beschleunigten Ausbau der Windkraft-Leistung erkennbar.
Es ist unklar, ob und wann ein Gesamtkonzept für den Windkraftausbau bis 2030 bzw. 2038 geplant ist, von der Umsetzung der konzipierten Maßnahmen ganz zu schweigen.