Letzte Aktualisierung: 01.11.2024
Aus dem Aktionsplan Klimaschutz (L-EA-27):
Ausweitung von Beratungsangeboten für Gewerbetreibende und WEA-Betreiber, die die Vereinbarung der Windenergie und der gewerblichen Nutzung zum Ziel haben.
Quelle: Aktionsplan Klimaschutz, Maßnahme L-EA-027
Im aktualisierten Aktionsplan Klimaschutz heißt es jetzt etwas konkreter: Es sollen die Erkenntnisse aus den in der Maßnahme L-EA-026 beschriebenen Konzepten und den sich hieraus ergebenden Möglichkeiten und Anforderungen für die Integration von Windenergieanlagen an Gewerbestandorten einfließen, um die Unternehmen gezielt zu beraten und damit Anreize zu setzen, dass bei der Neuplanung oder auch Bestandsplanung von Industrie- und Gewerbeanlagen Windenergieanlagen (als Einzelanlagen im Innenbereich) auf den Betriebsgeländen, z. B. zur Eigenversorgung mitgedacht und geplant werden können.
Die Beratung soll durch die Wirtschaftsförderung Bremen (WFB) erfolgen. Der Beginn ist jetzt für 2026 angesetzt.
Unklar ist, mit welchen Anreizen die Gewerbetreibenden oder WEA-Betreiber zum Ausbau oder zur Duldung der WEA auf dem Gelände unterstützt werden sollen.
Der Status der Maßnahme steht im Steckbrief auf "noch nicht begonnen".
Maßnahme L-EA-027 Beratung von Gewerbetreibenden zu Windenergie