Beratung von Gewerbetreibenden zu Windenergie

Maßnahmen in Arbeitin Arbeit
Sektor:
Strom
Beginn:
1.1.2026
Zuständigkeit:
SWHT

Ausweitung von Beratungsangeboten für Gewerbetreibende und WEA-Betreiber, die die Vereinbarung der Windenergie und der gewerblichen Nutzung zum Ziel haben.

Beschreibung

Letzte Aktualisierung: 01.11.2024

Ziel

Aus dem Aktionsplan Klimaschutz (L-EA-27):

Ausweitung von Beratungsangeboten für Gewerbetreibende und WEA-Betreiber, die die Vereinbarung der Windenergie und der gewerblichen Nutzung zum Ziel haben.

Quelle: Aktionsplan Klimaschutz, Maßnahme L-EA-027

Im aktualisierten Aktionsplan Klimaschutz heißt es jetzt etwas konkreter: Es sollen die Erkenntnisse aus den in der Maßnahme L-EA-026 beschriebenen Konzepten und den sich hieraus ergebenden Möglichkeiten und Anforderungen für die Integration von Windenergieanlagen an Gewerbestandorten einfließen, um die Unternehmen gezielt zu beraten und damit Anreize zu setzen, dass bei der Neuplanung oder auch Bestandsplanung von Industrie- und Gewerbeanlagen Windenergieanlagen (als Einzelanlagen im Innenbereich) auf den Betriebsgeländen, z. B. zur Eigenversorgung mitgedacht und geplant werden können.

Bewertung der Planung

Die Beratung soll durch die Wirtschaftsförderung Bremen (WFB) erfolgen. Der Beginn ist jetzt für 2026 angesetzt.

Unklar ist, mit welchen Anreizen die Gewerbetreibenden oder WEA-Betreiber zum Ausbau oder zur Duldung der WEA auf dem Gelände unterstützt werden sollen.

Bewertung der Umsetzung

Der Status der Maßnahme steht im Steckbrief auf "noch nicht begonnen".

Maßnahme im Aktionsplan Klimaschutz

Maßnahme L-EA-027 Beratung von Gewerbetreibenden zu Windenergie