Erstellung einer Konzeptskizze und Entwicklung von standortbezogenen Umsetzungskonzepten
Letzte Aktualisierung: 01.11.2024
Planung
Aus dem Aktionsplan Klimaschutz (L-EA-026):
- Erstellung einer Konzeptskizze: Die Konzeptskizze soll die integrativen Kombinationen von Windenergieanlage(n) und gewerblich genutzten Bauwerken exemplarisch darstellen und die grundsätzlich erforderlichen Änderungen dafür im Baurecht aufzeigen um eine Genehmigungsfähigkeit nach einer Änderung der Gesetzeslage zu erreichen. Dabei können verschiedene Arten von Windenergieanlagen (Höhe, Leistung, etc.) Berücksichtigung finden.
- Entwicklung von standortbezogenen Umsetzungskonzepten: Damit sollen Möglichkeiten identifiziert werden, um in den und im Umfeld der Gewerbeflächen ein möglichst hohes Maß an Windenergieleistung zu aktivieren. Dies soll durch geeignete technische Lösungsansätze, angepasste unternehmensbezogene Planungen, baurechtlich notwendige Anpassungen und durch eine auf die Ziele des Klimaschutzes ausgerichtete Flächenvermarktung erreicht werden.
Quelle: Aktionsplan Klimaschutz, Maßnahme L-EA-026. Diese Maßnahme ist nicht im aktuellen Aktionsplan Klimaschutz aufgeführt.
Bewertung der Planung
Einige der Windenergiegebiete in der Stadt Bremen sind nur zur Zwischennutzung ausgewiesen und werden in den nächsten Jahren voraussichtlich in Gewerbegebiete umgewidmet. Daher ist die Evaluierung von Möglichkeiten, bestehende oder neue Gewerbegebiete gleichzeitig für Windkraft zu nutzen, zu unterstützen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist jedoch nicht absehbar, in welchem Umfang dies möglich ist und ob der gewünschte Ausbau der Windkraft in Bremen dadurch möglich wird.
Umsetzungsstand
Im aktualisierten Aktionsplan Klimaschutz von Ende 2023 wurden bereits erfolgte Aktivitäten aufgeführt:
- Im Rahmen der unter 1) zu erstellenden Konzeptskizze ist aufzuzeigen, welche Anpassungen im Baurecht und den weiterführenden Richtlinien erforderlich sind, um zum einen in Nachbarschaft zu Gewerbeflächen Windkraftanlagen errichten zu können und zum anderen, welche weitergehenden Anforderungen an ein konkretes Grundstück und die darauf stehenden Gebäude bestehen, damit Windenergie sogar auf Betriebsgeländen zulässig werden kann. Diese Aufgabenstellung kann im Hinblick auf die rechtlich-formalen Fragestellungen nur federführend durch die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung unter enger Einbindung von der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation und der Senatorin für Umwelt, Klimaschutz und Wissenschaft bearbeitet werden. ...
- Derzeit läuft ein Antragsverfahren zur Errichtung einer Windenergieanlage in Federführung der WFB, um die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Nebeneinander von Windenergie und Gewerbe sicher abklären zu lassen.
Im Gewerbegebiet Hansalinie ist die Errichtung einer WEA mit einem Rotordurchmesser von ca. 160 Metern und einer Gesamthöhe von ca. 200 Metern und einer geplanten Leistung von ca. 5 MW geplant.
Das Projekt befindet sich plangemäß im sog. BImSch-Voranfrageverfahren und wird durch die Gewerbeaufsicht Bremen betreut. Der Abschluss des Verfahren ist für das 1. Quartal 2024 geplant.
Aktuell werden verschiedene Gutachten erstellt, auf deren Grundlage eine abschließende Bewertung durch die zuständige Behörde getroffen werden kann.
Durch die WFB werden parallel Betreiber-Lösungen geprüft. Eine externe Machbarkeitsstudie befindet sich in Vorbereitung.
Der letzte Bauabschnitt des Gewerbegebiets Hansalinie soll als „Grünes Gewerbegebiet“ entwickelt werden. Hier stehen bereits private Windenergieanlagen, die im Flächennutzungsplan als Zwischennutzung verankert sind.
Quelle: Klimaschutzstrategie 2038 der Freien Hansestadt Bremen: Jahresbericht 2023 - Aktionsplan Klimaschutz, S. 36
Bewertung Umsetzungsstand
Aus der Beschreibung im Klimaaktionsplan geht hervor, dass die Aktivitäten bereits fortgeschritten sind. Wir versuchen, weitere aktuelle und detaillierte Informationen zum Umsetzungsstand zu erhalten.