Wärmeplanung

Maßnahmen in Arbeitin Arbeit
Sektor:
Wärme
Beginn:
1.1.2025
Ende:
1.2.2027
Zuständigkeit:
Planungsamt; Beteiligte: Koordinierungsstelle Stadterneuerung und Klimaschutz, Stabstelle Umwelt, Entwässerung Stadt Witten (ESW), Netzbetreiber

Für Witten wird aktuell ein Wärmeplan erarbeitet, der bis Februar 2027 fertig werden soll. Er dient als Grundlage, um eine klimaneutrale Wärmeversorgung in Witten bis 2040 umzusetzen.

Beschreibung

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Wie kann Witten zukünftig klimaneutral heizen? Das soll der Kommunale Wärmeplan zeigen, der laut Gesetz bis Juni 2028 vorliegen muss. Er soll als Grundlage dienen, um bis 2040 die gesamte Wärmeversorgung in Witten auf erneuerbare Energie und Industrieabwärme umzustellen. Denn Witten hat sich das Ziel gesetzt, bis 2040 klimaneutral zu werden (s. "Vorlage").

Im Wärmeplan sollen die Bürgerinnen und Bürger ablesen können, welche Art der Wärmeversorgung für ihr Zuhause sinnvoll ist: Wo können Häuser an ein Fernwärmenetz mit erneuerbaren Energien angeschlossen werden? Und wo braucht man dezentrale Lösungen, z.B. Wärmepumpen? Verpflichtende Vorgaben wird es nicht geben. Es werden jedoch die Grundlagen für eine bestmögliche Wärmeversorgung mit Blick auf Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und Klimaneutralität erarbeitet.

Um den Wärmeplan zu erarbeiten, hat die Stadt Anfang 2025 die Stadtwerke Witten sowie die zwei Fachbüros Greenventory und PRO energy consult beauftragt. Witten möchte den Wärmeplan bereits deutlich vor dem gesetzlichen Stichtag durch den Rat der Stadt beschließen lassen, um Planungssicherheit für die Wittener Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen zu schaffen. Laut Ausschreibung soll der Wärmeplan bis spätestens 01.02.2027 fertig sein.

Schritte für den Wärmeplan:

  1. Eignungsprüfung: Welche Gebiete können höchstwahrscheinlich nicht über ein klimafreundliches Wärmenetz versorgt werden? Für diese müssen dezentrale Lösungen, z.B. in Form einer Wärmepumpe, gefunden werden.
  2. Bestandsanalyse: Wie ist der Wärmebedarf und -verbrauch in Witten?
  3. Potenzialanalyse: Wo können Erneuerbare Energien und industrielle Abwärme genutzt werden? Wo kann der Energiverbrauch reduziert werden?
  4. Zielszenario: Welche Wärmeversorgungsgebiete mit jeweils welcher Wärmeart soll es in Witten geben? Wie kann Witten bis 2040 klimaneutral heizen?
  5. Wärmeplan: Wie sehen die Ergebnisse und die Umsetzungsstrategie aus?
  6. Beschluss im Stadtrat: Nach Beschluss des Wärmeplans im Stadtrat kann die Umsetzung beginnen.

(Quelle: Pressemitteilung Stadt Witten vom 18.09.2024)

Bewertung der geplanten Maßnahme

✅ Positiv:

  • Wärmeplan soll am 01.02.2027 fertig werden und vor dem gesetzlichen Stichtag vom Stadtrat beschlossen werden
  • Laut Ausschreibung sollen effiziente erneuerbare Wärmequellen geprüft werden: Luftwärme mittels Großwärmepumpen, Erdwärme mittels Geothermie, Solarthermie, Umweltwärme aus Gewässern und Abwasser

⛔ Verbesserungswürdig:

  • Es wurde noch nicht öffentlich kommuniziert, ob die Umstellung von Gasnetzen auf grünen Wasserstoff für Haushalte frühzeitig ausgeschlossen wird. Dies sollte so früh wie möglich geschehen, da Wasserstoff teuer und ineffizient ist im Vergleich zu anderen erneuerbaren Wärmequellen wie Solarthermie, Gewässerwärme etc. (s. PDF: Prinzipien guter Wärmeplanung)

➔ Was ist jetzt wichtig?

💡 Wasserstoff für Haushalte ausschließen

Kommunen sollten nicht mit Wasserstoff zum Heizen für Haushalte planen, weil es unrealistisch ist, dass grüner Wasserstoff dafür verfügbar und bezahlbar sein wird. Laut dem Rechtsgutachten der Umweltrechts-Kanzlei Günther können Kommunen Wasserstoff für Haushalte bereits in der Eignungsprüfung rechtssicher ausschließen. Dadurch schützen sie sich und ihre Bürger*innen vor Fehlinvestitionen in Technologien, die später nicht genutzt werden können oder sehr hohe Kosten verursachen. (s. Interview "Für Kommunen wäre es fatal, jetzt mit Wasserstoff zu planen")

💡 Ergebnis der Eignungsprüfung veröffentlichen

Werden wir wahrscheinlich nicht an ein Fernwärmenetz angeschlossen und sollten daher über eine Wärmepumpe nachdenken? Die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen brauchen Planungssicherheit. Das Wärmeplanungsgesetz (§ 13 (2)) schreibt daher vor, dass die Stadt das Ergebnis der Eignungsprüfung unverzüglich im Internet veröffentlichen muss, sobald es vorliegt:

  • Gebiete, die sich „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ nicht für eine Versorgung durch ein Wärme- oder Wasserstoffnetz eignen. Dortige Anwohner können sich dann frühzeitiger in Richtung dezentraler Wärmeversorgung (z.B. Wärmepumpe) orientieren.
  • Gebiete, die für Wärmenetze geeignet erscheinen.