Erarbeiten von Energiekonzepten in Neubaugebieten

Maßnahmen mit unbekanntem Statusunbekannt
Sektor:
Wärme
Beginn:
1.1.2025
Ende:
31.12.2026
Zuständigkeit:
Planungsamt; Beteiligte: Amt für Bodenmanagement und Wirtschaftsförderung, Koordinierungsstelle Stadterneuerung und Klimaschutz

Die Stadt Witten verpflichtet zukünftig Projektpartner sowie Investor*innen zur Erarbeitung von Energiekonzepten in neuen Baugebieten. Zunächst erstellt sie dafür bis 2026 einen Leitfaden.

Beschreibung

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Die Erarbeitung von Energiekonzepten in neuen Baugebieten soll sicherstellen, dass die Bewertung und Auswahl von Energieversorgungsoptionen nicht nur auf Basis von Wirtschaftlichkeit, sondern auch hinsichtlich des Wittener Klimaneutralitätsziels 2040 erfolgt. So soll eine regenerative und klimafreundliche Versorgung von neuen Baugebieten mit Strom, Wärme und auch Kälte ermöglicht werden.

Grundlage der Verpflichtung ist ein Leitfaden, der Anwendungsfälle, aber auch Bestandteile und Mindeststandards eines Energiekonzepts definiert. Bei der Erarbeitung von Energiekonzepten sind ggf. bereits vorliegende Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung zu berücksichtigen.

Erste Handlungsschritte / Meilensteine

  1. Erstellung eines Leitfadens zur Erarbeitung von Energiekonzepten in neuen Baugebieten Wittens, ggf. mit externer Unterstützung (2025-2026)
  2. Beteiligung relevanter Akteure
  3. Diskussion und Vorstellung der Ergebnisse
  4. Politischer Beschluss
  5. Umsetzung, Monitoring und Controlling

Begründung Umsetzungsstand

Der Umsetzungsstand der Maßnahme ist "unbekannt", da keine öffentlichen Informationen darüber vorliegen, wie weit die Umsetzung des Leitfadens ist.