Die Erarbeitung von Energiekonzepten in neuen Baugebieten soll sicherstellen, dass die Bewertung und Auswahl von Energieversorgungsoptionen nicht nur auf Basis von Wirtschaftlichkeit, sondern auch hinsichtlich des Wittener Klimaneutralitätsziels 2040 erfolgt. So soll eine regenerative und klimafreundliche Versorgung von neuen Baugebieten mit Strom, Wärme und auch Kälte ermöglicht werden.
Grundlage der Verpflichtung ist ein Leitfaden, der Anwendungsfälle, aber auch Bestandteile und Mindeststandards eines Energiekonzepts definiert. Bei der Erarbeitung von Energiekonzepten sind ggf. bereits vorliegende Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung zu berücksichtigen.
Der Umsetzungsstand der Maßnahme ist "unbekannt", da keine öffentlichen Informationen darüber vorliegen, wie weit die Umsetzung des Leitfadens ist.