Fortschreibung des Handlungskataloges Klimaschutz

Maßnahmen in Arbeitin Arbeit
Sektor:
Governance, Steuerung und Aktivierung
Beginn:
31.12.2027
Ende:
31.12.2030
Zuständigkeit:
Stadt Witten

Der aktuelle Handlungskatalog enthält eine Planung bis 2030. Er muss rechtzeitig für die nachfolgenden Jahre fortgeschrieben werden.

Beschreibung

Der Rat der Stadt Witten hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 3. Februar 2025 beauftragt, mit der Umsetzung der Maßnahme „Fortschreibung des Handlungskataloges“ spätestens im Jahr 2027 zu beginnen.

Die Fortschreibung soll dann als vollwertiger Klimaaktionsplan ausgelegt werden, der darlegt, wann welche Maßnahme in welchem Jahr zur Reduzierung welcher Menge CO₂-Äquivalente durchgeführt werden muss, um die Klimaneutralität der Stadt Witten im Jahr 2040 zu erreichen. Er soll außerdem darlegen, welche finanziellen Mittel und personellen Ressourcen zur Umsetzung in welchem Jahr eingeplant werden müssen.

Begründung Umsetzungsstand

Die Stadt ist bei dieser Maßnahme im Zeitplan, da die Maßnahme erst bis spätestens 2027 begonnen werden soll. Bisher wurde die Maßnahme noch nicht begonnenm, daher ist der Umsetzungsstand bei 0%.