Standards für das Planen & Bauen von Wohngebäuden

Maßnahmen mit unbekanntem Statusunbekannt
Sektor:
Gebäude
Beginn:
5.1.2025
Ende:
31.12.2026
Zuständigkeit:
Stadtverwaltugng Witten; federführend Planungsamt

Definition und Umsetzung von Standards für das Planen und Bauen von Wohngebäuden

Beschreibung

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Definition und Umsetzung von Standards für das Planen und Bauen von Wohngebäuden

Die Stadt Witten strebt eine klimagerechte Stadtentwicklung an, indem sie bei neuen Bauprojekten auf die Struktur der Bebauung, den Erhalt von Grünflächen und die Reduktion von Versiegelung achtet. Bei neuen Gebietsentwicklungen, die Baurecht erfordern oder städtische Flächen betreffen, will die Stadt Standards für nachhaltiges und klimaneutrales Bauen setzen. Diese sollen insbesondere energieeffiziente Gebäudeenergiestandards umfassen, um energiebedingte Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Die Standards orientieren sich an der städtischen Energierichtlinie und sollen durch verschiedene Sicherungsinstrumente gegenüber Projektpartnern, Investoren und privaten Bauherren durchgesetzt werden. Für die rechtsgültige Implementierung wird eine externe rechtliche Beratung empfohlen.

Meilensteine

  1. Auswertung aktueller gesetzlicher Standards sowie technischer Möglichkeiten
  2. Definition von Mindeststandards in Anlehnung an die städtische Energierichtlinie unter Beteiligung relevanter Akteure (definiertes geplantes Ende zum 31.12.2026)
  3. Festlegung geeigneter Sicherungsinstrumente
  4. Integration der Mindeststandards in die Sicherungsinstrumente, ggf. mit externer Unterstützung
  5. Vorstellung und Diskussion der Ergebnisse
  6. Politischer Beschluss
  7. Umsetzung, Monitoring und Controlling

Ein genauer Zeitplan zur Umsetzung der einzelnen Meilensteine ist derzeit unbekannt.

Bewertung der geplanten Maßnahme

✅ Positiv:

  • Stadt will unmittelbare Einflussmöglichkeiten (Baurecht) nutzen, um klimagerechtes Bauen zu ermöglichen

⛔ Verbesserungswürdig:

  • Umsetzung ab Meilenstein 3) unklar bzw. nicht eindeutig festgelegt
  • genauer Zeitplan, wann welche Meilensteine umgesetzt werden sollen bislang unbekannt

➔ Erfolgsindikatoren:

  • Definition von Standards
  • Implementierung der Standards in kommunale Instrumente wie ➔ Bebauungspläne, ➔ Bestgebotsverfahren, ➔ Konzeptvergaben, ➔ Grundstückkaufverträge und ➔ Erbbaurechtsbestellungen

Begründung Umsetzungsstand

Das Handlungskonzept mit dieser Maßnahme wurde vom Stadtrat am 03. Februar 2025 beschlossen.

Der Umsetzungsstand dieser Maßnahme ist "unbekannt", da keine öffentlichen Informationen darüber vorliegen, wann der erste Meilenstein „Auswertung aktueller gesetzlicher Standards sowie technischer Möglichkeiten“ starten wird.