Neue Richtlinie „Nachhaltiges Bauen“

Maßnahmen mit unbekanntem Statusunbekannt
Sektor:
Gebäude
Beginn:
5.1.2025
Ende:
31.12.2026
Zuständigkeit:
Stadtverwaltugng Witten; federführend Amt für Gebäudemanagement

Neue Richtlinie "Nachhaltiges Bauen"

Beschreibung

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Neue Richtlinie "Nachhaltiges Bauen" für städtische Gebäude:

Die Stadt Witten plant, für den Neubau und die Sanierung kommunaler Gebäude eine neue Richtlinie „Nachhaltiges Bauen“ zu entwickeln, um das Klimaneutralitätsziel bis 2040 zu erreichen. Diese Richtlinie soll Mindeststandards für Klimaschutz, Klimaanpassung und Ressourceneffizienz festlegen. Nachhaltiges Bauen umfasst sowohl den klimafreundlichen Betrieb von Gebäuden, der durch geringen Energieverbrauch und erneuerbare Energien erreicht wird, als auch die Reduktion der Grauen Energie während der Errichtung, z. B. durch den Einsatz energieeffizienter und regionaler Materialien. Für bestehende Gebäude sollen Sanierungsfahrpläne erstellt werden, die die strategische Vorgehensweise, Organisation, Ressourcenbedarf und Verantwortlichkeiten definieren.

Meilensteine

  1. Analyse der aktuellen städtischen Energierichtlinie
  2. Definition relevanter Themenfelder für mögliche Mindeststandards und Inhalte der neuen Richtlinie, ggf. mit externer Unterstützung
  3. Beteiligung relevanter Akteure
  4. Gemeinsame Definition von Mindeststandards und Inhalten
  5. Vorstellung und Diskussion der Ergebnisse
  6. Politischer Beschluss
  7. Erstellung von Sanierungsfahrplänen im Bestand

Die Umsetzung gemäß der Sanierungsfahrpläne erfolgt im Anschluss.

Ein genauer Zeitplan zur Umsetzung der einzelnen Meilensteine ist derzeit unbekannt.

Bewertung der geplanten Maßnahme

✅ Positiv:

  • Das Treibhausgas-Einsparungspotential ist relativ hoch, wenn die Sanierungen der Bestandsgebäude abgeschlossen ist.
  • Sanierungsfahrpläne für die Bestandsimmobilien der Stadt Witten sind wichtige Voraussetzungen für die energetische Sanierung

⛔ verbessungerungswürdig :

  • Ob und mit welchen Mitteln die energetische Sanierung erfolgt ist noch vollkommen offen
  • genauer Zeitplan, wann welche Meilensteine umgesetzt werden sollen bislang unbekannt

➔ Einordnung:

  • Qualitative THG-Einsparung: erstmal keine (erst mit Umsetzung der Sanierungsfahrpläne nach 2026)

Begründung Umsetzungsstand

Das Handlungskonzept mit dieser Maßnahme wurde vom Stadtrat am 03. Februar 2025 beschlossen.

Der Umsetzungsstand dieser Maßnahme ist "unbekannt", da keine öffentlichen Informationen darüber vorliegen, wann der erste Meilenstein „Analyse der aktuellen städtischen Energierichtlinie“ starten wird.