
Wie kann Witten zukünftig klimaneutral heizen? Das soll der Kommunale Wärmeplan zeigen, der laut Gesetz bis Juni 2028 vorliegen muss. Er soll als Grundlage dienen, um bis 2040 die gesamte Wärmeversorgung in Witten auf erneuerbare Energie und Industrieabwärme umzustellen. Denn Witten hat sich das Ziel gesetzt, bis 2040 klimaneutral zu werden (s. "Vorlage").
Im Wärmeplan sollen die Bürgerinnen und Bürger ablesen können, welche Art der Wärmeversorgung für ihr Zuhause sinnvoll ist: Wo können Häuser an ein Fernwärmenetz mit erneuerbaren Energien angeschlossen werden? Und wo braucht man dezentrale Lösungen, z.B. Wärmepumpen? Verpflichtende Vorgaben wird es nicht geben. Es werden jedoch die Grundlagen für eine bestmögliche Wärmeversorgung mit Blick auf Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und Klimaneutralität erarbeitet.
Um den Wärmeplan zu erarbeiten, hat die Stadt Anfang 2025 die Stadtwerke Witten sowie die zwei Fachbüros Greenventory und PRO energy consult beauftragt. Witten möchte den Wärmeplan bereits deutlich vor dem gesetzlichen Stichtag durch den Rat der Stadt beschließen lassen, um Planungssicherheit für die Wittener Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen zu schaffen. Laut Ausschreibung soll der Wärmeplan bis spätestens 01.02.2027 fertig sein.
(Quelle: https://www.witten.de/themen-mehr/kommunale-waermeplanung/)
Ab 2040 darf Witten nicht mehr mit fossilen Energiequellen heizen. Dann müssen Öl- und Gasheizungen stillgelegt werden. Mehr und mehr Menschen steigen schon jetzt auf Wärmepumpen um. Dadurch steigen die Netzgebühren für die übrigen Gasnutzer, zusätzlich zu den steigenden CO2-Preisen für Gas. Einige Städte wie Hannover und Mannheim reagieren darauf und planen den Rückzug aus der Gasversorgung. Auch in Witten sollte daher parallel zur kommunalen Wärmeplanung der Rückzug aus der Gasversorgung geplant werden, damit beide Vorgänge Hand in Hand gehen. Die Stadt sollte alle Bürger und Bürgerinnen darüber informieren, dass sich neue Gasheizungen nicht mehr lohnen.
Kommunen sollten nicht mit Wasserstoff zum Heizen für Haushalte planen, weil es unrealistisch ist, dass grüner Wasserstoff dafür verfügbar und bezahlbar sein wird. Laut dem Rechtsgutachten der Umweltrechts-Kanzlei Günther können Kommunen Wasserstoff für Haushalte bereits in der Eignungsprüfung rechtssicher ausschließen. Dadurch schützen sie sich und ihre Bürger*innen vor Fehlinvestitionen in Technologien, die später nicht genutzt werden können oder sehr hohe Kosten verursachen. (s. Interview "Für Kommunen wäre es fatal, jetzt mit Wasserstoff zu planen")