Stadt- und Verkehrsplanung integrieren

Maßnahmen in Arbeitin Arbeit
Sektor:
Mobilität
Zuständigkeit:
Stadtplanungsamt

Das Klimaschutzkonzept formuliert Stadt- und Verkehrsplanung zu integrieren als eigenes Ziel ohne weiter zu konkretisieren. Das Monitoring prüft, inwieweit dieser Grundsatz eingehalten wird.

Beschreibung

Das Klimaschutzkonzept formuliert Stadt- und Verkehrsplanung zu integrieren als eigenes Ziel ohne weiter zu konkretisieren. Das Monitoring prüft, inwieweit dieser Grundsatz eingehalten wird.

Der Grundsatz „ Binnenentwicklung vor Außenentwicklung“ und die Vision“ Stadt der kurzen Wege“ und die Entsiegelung von Verkehrs- und Siedlungsflächen sind notwendiger Bestandteil klimagerechter Stadt- und Verkehrsplanung. Sie spielen eine Rolle, wenn Wohnraum geschaffen und Gewerbe angesiedelt werden sollen. Dieser Grundsatz wurde im Flächennutzungsplan als Kompromiss behandelt und in den Stadtteilrahmenplänen nicht umgesetzt.

Bewertung der geplanten Maßnahme

✅ Positiv:

Statt neuer Wohn- und Gewerbegebiete im Außenbereich werden aktuell Gewerbegebiete recycelt wie der alte Güterbahnhof oder das Gelände der Gießerei Böhmer. (Vorlage) (Städtebaulicher Entwurf) Wohnquartiere entstehen auf schon versiegelten Flächen wie demc Kornmarkt und der Alten Feuerwache .

➔ Was ist jetzt wichtig?

💡 Witten sollte in einem Grundsazubeschluss die Versiegelung für den Bau von Wohn- und Gewerbegebieten generell ausschließen und den Flächennutzungsplan entsprechen anpassen. Das gilt besonders für den Vöckenberg.

💡 Um weiter Wohnraum zu schaffen, kann die Erweiterung von bestehenden Wohngebäuden gefördert werden. Instrumente dafür sind u.a. Bauleitplanung Satzungen und städtebauliche Verträge. Mit diesen z.B. können an dafür geeigneten Siedlungsbereichen Wohnflächen verdichtet werden, Dachgeschosse ausgebaut oder Umbauten für Einliegerwohnungen erleichtert werden.

💡 Die Stadt sollte ein Monitoring für leerstehenden Wohnraum einrichten und mit den möglichen städtebaulichen Mitteln Leerstand zurückdrängen.

💡 Der Parkplatz am Saalbau sollte auf seine ursprüngliche Fläche verkleinert werden.

Begründung Umsetzungsstand

Der Grundsatz Innenentwicklung vor Außenntwicklung" könnte künftig beibehalten werden. Er ist aber keine Maßnahme im engeren Sinne.

Zuständige Instanz

Zuständig sind das Stadtplanungsamt für Flächennutzungsplanung und Bauleitplanung sowie das Bauordnungsamt für die Baugenehmigungen.