Reduktion von Höchstgeschwindigkeiten

verzögerte Maßnahmenverzögert
Sektor:
Mobilität
Zuständigkeit:
Verkehrsabteilung Ordnungsamt, Planungsamt

Die Tempo-30 Regelung dient der Verkehrssicherheit (Vision Zero), fördert das Zufuß gehen und senkt CO2 Emissionen

Beschreibung

Tempo-30 Berliner Straße.jpg Tempo-30 auf der Berliner Straße

Tempo-30 Regelungen dürfen nach der neuen Straßen-Verkerhsordnung auch angeordnet werden, auch wenn dadurch die „Leichtigkeit des Verkehrs behindert“ wird. Zulässige Gründe für Tempo 30 sind jetzt auch Klima- und Umweltschutz und städtebauliche Gründe. Es dürfen nun Tempo-Regelungen an hintereinander liegenden Gefahrenpunkten zu längeren Abschnitten zusammengefasst werden. Die Stadt Witten kann jetzt prüfen, wo im Stadtgebiet diese Regelungen möglich sind.

Tempo-30 Regelungen an Gefahrenpunkten

Nach der neuen StVO darf Tempo 30 auch dort eingerichtet werden, wo zwar Gefahren bestehen, aber kein Unfallschwerpunkt besteht. An verschiedenen Stellen im Stadtgebiet sind in der Vergangenheit Tempo-30 Regelungen beschlossen und umgesetzt worden, die dann von der oberen Straßenverkehrsbehörde abgelehnt wurden, zum Beispiel auf der Hörder Straße in Stockum oder Im Hammertal.

Lärmaktionsplan

Der Rat der Stadt Witten hat am 16.12.2024 die vierte Stufe ihres Lärmaktionsplans verabschiedet. Dieser gesetzlich vorgeschriebene Plan berechnet anhand der Verkehrsbelastung und weiterer Daten, wo in den wichtigsten Straßenabschnitten die gesetzlich vorgeschriebene Grenze überschritten wird. Es sind dies 20 Abschnitte, in denen der Lärm künftig bei allen Planungen beachtet wird. Vier Abschnitte, die nach der Definition des Lärmaktionsplans zu laut sind, an denen mehr als 4.000 Betroffene leben, bilden einen Hotspot: Crengeldanzstraße, Ardeystraße westlich der Annenstraße, Hauptstraße und Ruhrstraße. (Gutachten Lärmaktionsplan S. 66).

Bewertung der geplanten Maßnahme

Positiv:

• Bis auf seltene Ausnahmen besteht in Witten Tempo-30 in allen Wohnstraßen. Sie sind auch überwiegend verkehrsberuhigt ausgebaut.

• Tempo-30 gilt auch an allen Schulen, Kindergärten und Senioreneinrichtungen.

• Tempo-30 wird in Witten generell gut beachtet. In einigen Straßenabschnitten liegt die Durchschnittsgeschwindigkeit sogar darunter.

⛔ Verbesserungswürdig

• Die Möglichkeiten, der StVO Novelle sollten systematisch genutzt werden.

• Solange keine generelle Tempo-30 Regelung innerorts gilt, ist es sinnvoll, Hauptverkehrsstraßen systematisch nach Gefahren für Fuß- und Radverkehr zu bewerten: Wo überquert man sie häufig ungeschützt (d.h. ohne Fußgängerinsel, Zebrastreifen oder Ampel), z.B. auf der Hauptstraße und der Annenstraße zwischen Holzkampstraße und Westfalenstraße. Wo muss der Radverkehr beschützt werden, aber für passende Markierungen ist die Fahrbahn zu schmal? (z.B. Husemannstraße, Bergerstraße)

• Der Beschluss für den Lärmaktionsplan sieht keine konkreten Maßnahmen vor, sondern verweist auf jeweils noch zu erstellende Konzepte. Er weist dafür auf die Abwägung zwischen Verbindungsfunktion einer Straße und der Gesundheit der Anwohner hin. Zumindest Hauptstraße und Ruhrstraße bis zur Husemannstraße haben keine wichtige Verbindungsfunktion. Wie Modellrechnungen zum Luftreinhalteplan gezeigt haben, wird der großräumige Nord-Süd-Verkehr auf den Tangenten Gasstraße-Bergerstraße-Breite Straße und Ruhrdeich-Herbeder- Sprockhöveler Straße abgewickelt. Dazu passt, dass dieser Abschnitt keine klassifizierte Landes- oder Kreisstraße ist. Es bietet sich an, wo dies noch nicht der Fall ist, Tempo-30 auf allen Sammelstraßen anzuordnen, da hier die Verbindungsfunktion weniger wichtig ist.

• Aus städtebaulichen Gründen kann Tempo-30 eingerichtet werden, wenn Verkehrsströme verlagert werden sollen. Zum Beispiel würde Tempo-30 auf der Universitätsstraße Durchgangsverkehr aus Heven vermindern.

➔ Was ist jetzt wichtig?

💡 Für erweiterte Tempo-30-Regelungen braucht es Geschwindigkeitsmessungen und Verkehrsdaten für Fuß- Rad- und Autoverkehr, Verkehrsbeobachtungen und eine Auswertung der Unfallstatistik über längere Zeiträume als bei Unfallschwerpunkten.

Begründung Umsetzungsstand

Zwar bestehen zahlreiche Tempo-30 Regelungen, aber noch nicht auf Grundlage der StVO-Novelle