Reicht der kommunale Klimaaktionsplan aus, um Klimaneutralität für München bis 2035 zu erreichen? MünchenZero hat den Klimaaktionsplan Münchens diesbezüglich bewertet (Stand Dezember 2024). Bei der Bewertung orientieren wir uns an Kriterien, die von unserer deutschlandweiten Dachgemeinschaft LocalZero auf Basis von Recherchen zahlreicher Klimaaktionspläne aufgestellt wurden.
Unsere Einschätzung: MünchenZero begrüßt den ambitioniert formulierten Anspruch, dass München bis 2035 klimaneutral werden will. Allerdings muss der Klimaaktionsplan für ein Gelingen noch viel deutlicher ausgearbeitet werden. So gibt es in München zwar ein Fachgutachten mit 260 empfohlenen Maßnahmen, welches grundsätzlich als Klimaaktionsplan verstanden werden kann, jedoch ist dieses nicht vom Stadtrat beschlossen. Im den vom Stadtrat beschlossenen Grundsatzbeschlüssen II und III folgt die Stadt zwar den Empfehlungen des Fachgutachtens grundsätzlich, hat aber nur 68 (GSB II) bzw. 13 (GSB III) Maßnahmen beschlossen (siehe https://muenchenzero.org/beschlossene-massnahmen/). Diese beschlossenen Maßnahmen reichen nicht annähernd aus, um Klimaneutralität zu erreichen (siehe Checklistenpunkt Nr. 1.6). Außerdem sind in der Zielsetzung zur Klimaneutralität 2035 bisher keine beschlossenen, Treibhausgas-basierten Szenarien und Reduktionspfade enthalten, mit welchen Maßnahmen wie viel Treibhausgasemissionen bis wann reduziert werden können.
Unsere Hauptforderung lautet daher:
München muss einen Klimaaktionsplan, der die unten aufgeführten Kriterien erfüllt, beschließen!
Website: muenchenzero.org
Ein Klima-Aktionsplan (auch KAP / Klimaschutzkonzept / integriertes Klimaschutzkonzept) ist ein von einer Kommune beschlossener Plan/Konzept, in dem beispielhaft oder auch in mehreren Szenarien festgelegt ist, wie die Kommune bis 2035/20XX klimaneutral wird.
Im ersten Teil des KAPs wird bilanziert: Wieviel Treibhausgase emittiert die Kommune derzeit?
Im zweiten Teil des KAPs werden Maßnahmen aufgelistet, mit denen die Kommune klimaneutral werden kann. Dabei ist nicht nur Emissionsreduktion sondern die Erreichung der Klimaneutralität in allen Bereichen der Kommune von Bedeutung.
Ja
aber dieser ist nicht vom Stadtrat beschlossen.
München besitzt ein von der Stadt beauftragtes Fachgutachten, welches 260 Maßnahmen für die Klimaneutralität bis 2035 vorschlägt und mögliche Szenarien aufzeigt [1, 2 (Fachgutachten, Maßnahmenplan)]. Bei diesem Gutachten handelt es sich aber nicht um ein vom Stadtrat beschlossenes Dokument. Es ist jedoch das einzige Dokument, welches einem Klimaaktionsplan für München nahe kommen würde.
Was in München hingegen beschlossen ist, ist die Zielsetzung, dass München bis 2035 klimaneutral sein soll - und die Stadtverwaltung bis 2030 [3]. Außerdem sind mit dem Sonderprogramm Klimaschutz (19 Maßnahmen) [4], dem Grundsatzbeschluss II (68 Maßnahmen) [5], dem Grundsatzbeschluss III (13 Maßnahmen) [6] sowie weiteren Einzelbeschlüssen eine Vielzahl an Maßnahmen vom Stadtrat beschlossen worden (siehe hierzu auch die Roadmap [7]). Diese folgen zwar den Empfehlungen des Fachgutachtens und sollen diese umsetzen. Jedoch können die Maßnahmen aus diesen Einzelbeschlüssen keine gesamtheitlichen Klimaaktionsplan darstellen, da keine gesamtheitliche Bewertung hinsichtlich der Zieleinhaltung, des Umsetzungsstandes und des zeitlichen Rahmens nicht erfolgt. Außerdem wurde im Fachgutachten festgestellt, dass eine „Klimaneutralität 2035“ auch mit ambitionierten Maßnahmen nicht erreicht werden kann und dass München frühestens „bis 204X“ klimaneutral werden würde [1].
Vor diesem Hintergrund fordern wir einen gesamtheitlichen Klimaaktionsplan, der vom Stadtrat beschlossen wird und der Maßnahmen und Umsetzungspfade enthält, die München bis 2035 wirklich klimaneutral machen können.
Quellen: [1] Abschlussbericht Fachgutachten mit Szenarien [2] Maßnahmenplan [3] Beschluss des Ziels [4] Beschluss Sonderprogramm Klimaschutz [5] Grundsatzbeschluss 2 [6] Grundsatzbeschluss 3 [7] Roadmap Klimaschutz
weitere Informationen und Best-Practice Beispiele zu Klimaaktionsplänen von Kommunen:
https://klimaweg.net/topic/klima-aktionsplan/
Die Jahreszahl (2035/20XX…) definiert, bis wann die Kommune – möglichst ohne Kompensation – klimaneutral werden will.
Das bedeutet, dass allen Maßnahmen nachweisliche THG-Einsparmengen zugerechnet werden müssen, um dann als Ergebnis nachzuweisen, dass mit den geplanten Maßnahmen alle bilanzierten kommunalen THG-Emissionen eingespart werden.
Ja
Der Stadtrat der Landeshauptstadt München hat u.a. in den sog. Grundsatzbeschlüssen I [1] und II [2] „Klimaneutralität München bis 2035“ beschlossen - und für die Bereiche der Stadtverwaltung bis 2030 (samt Tochtergesellschaften, also auch der Stadtwerke München GmbH). MünchenZero begrüßt die ambitioniert formulierten Ansprüche, deren Erfüllung einen wichtigen Baustein auf dem Weg zur Umsetzung des Pariser Klimavertrages (+1,5°C) darstellt.
Quellen: [1] Grundsatzbeschluss I, 2019 [2] Grundsatzbeschluss II, 2021: Stadtratsbeschluss zur Zielsetzung und 250 Maßnahmen
Das Restbudget beschreibt das globale Kontingent an Treibhausgasen (THG), das für die Einhaltung des Pariser Klimaabkommens zukünftig noch emittiert werden kann. Dieses THG-Kontingent kann auf einzelne Nationen und wiederum auf Kommunen heruntergebrochen werden. Jede Kommune hat somit ein „persönliches kommunales Restbudget“, das sie für die Einhaltung des Pariser 1,5 Grad Zieles nicht überschreiten darf.
Nein
Mit dem Beschluss zur Klimaneutralität Münchens 2035 hat sich der Stadtrat nicht auf ermittelte oder berechnete Treibhausgas-Emissionen aller Sektoren der Stadt oder zumindest der wichtigsten Emittenten abgestützt. Die Stadt hat auch keine Berechnung eines „Restbudgets“ für die Stadt oder Pro-Kopf durchgeführt.
Nach Berechnungen von German Zero (auf Grundlage von Daten des Weltklimarats) beträgt das global pro Kopf ermittelte und auf die Einwohner:innen umgerechnete Restbudget Deutschlands ab dem 01.01.2022 lediglich 3,03 Gigatonnen CO2e für ganz Deutschland [1]. Mit ca. 1.5 Mio. Einwohner:innen [2] stellt München ca. 1,8% der Bevölkerung und kann daher auch ca. 1,8% des verbleibenden CO2e Budget verwenden. Dies entspricht ca. 55 Mio. Tonnen CO2e. Da München laut BISKO-Berechnung [3] aktuell ca. 8 Mio. Tonnen CO2e pro Jahr emittiert, wäre das Budget bereits Ende 2028 aufgebraucht (Start 2022 -> 7 Jahre * 8 Mio.T = 56 Mio. T).
Quellen: [1] Restbudget GermanZero [2] Einwohner:innen München Wikipedia [3] BISKO Bilanzierungsdaten
Fast alle Kommunen führen ihre Treibhausgasbilanz mit BISKO (Bilanzierungs-Systematik Kommunal) durch. In dieser Systematik wird nur ein Teil der Industrie bilanziert, die Sektoren Abfall, Landwirtschaft und LULUCF fehlen völlig.
Die Klimavision von LocalZero bilanziert die Sektoren Strom, Wärme, Verkehr, Industrie, Gebäude, Abfall, Landwirtschaft, LULUCF (Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft).
Wenn die Kommune mit BISKO bilanziert ist es wichtig daraufhinzuweisen, dass die Bilanzierung ergänzt werden muss und vor allem in den fehlenden Sektoren trotzdem Maßnahmen entwickelt werden sollten.
Nein
Die vom Ökoinstitut Freiburg im Rahmen des BISKO-Modells aus 2018 ermittelte Zahl von 6,2 t CO2 pro Münchner:in pro Jahr [1] umfasst nur die Treibhausgas-Emissionen, die innerhalb der Stadtgrenzen Münchens entstehen. Das bedeutet z.B., dass das Kohlekraftwerk, die internationalen Beteiligungen zur Energieversorgung der Stadtwerke, die Mit-Eigentümerschaft der Stadt am Flughafen MUC, das Einbauen von Zement und Stahl im ÖPNV bzw. beim Bauen oder das Einkaufen von Nahrungs- und Konsumartikeln der Einwohner nicht erfasst werden, weil sie außerhalb der Stadt liegen. So beträgt der CO2-Fußabdruck Münchens in der territorialen Bilanzierung nach BISKO im Vergleichsjahr 2018 6,2t CO2-e pro Person [2], während er in der konsumbasierten Bilanzierung des Circularity Gap Reports deutlich mehr, nämlich 23t CO2-e pro Person im Vergleichsjahr 2019 beträgt (siehe Bilanzierungsarten ) [3].
Auch der von der Stadt beauftragte Gutachter, das Ökoinstitut Freiburg, bemerkt, dass die Stadt mit der territorialen Bilanzierungsmethode BISKO nur einen kleinen Teil der Emissionen berücksichtige und daher ist es wichtig auch Maßnahmen zu ergreifen, die auf eine Verringerung der anderen Emissionen zielen [4].
Dasgleiche fordern wir, genauso wie der Klimarat 2022 [5, 6], nämlich dass die Stadt die Maßnahmen zur Treibhausgasreduktion nicht nur nach dem territorialen BISKO-Ansatz betrachtet, sondern eine konsumbasierte Bilanzierungsmethode verwendet, die auch die Emissionen von Produkten und Dienstleistungen berücksichtigt, die Münchens Einwohner:innen konsumieren. Denn nur so werden Schwergewichte der Treibhausgasemissionen wie der Münchner Flughafen oder der Verbau von Stahl und Beton in der Stadt angemessen bei der Priorisierung von Maßnahmen berücksichtigt.
Wir begrüßen, dass die Stadt München im Grundsatzbeschluss II verdeutlicht, dass sie auch die in BISKO nicht betrachteten, aber wichtigen Maßnahmen umsetzen will. [7]
Wir begrüßen auch, dass bei der Bilanzierung der Emissionen der kommunalen Verwaltung sowie der städtischen Unternehmen die Stadt bereits ein umfassenderes Bilanzierungsmodell verwendet, das auch die Verbrauche außerhalb der Stadtgrenzen betrachtet [8, 9] (Siehe unser Monitoring des Corporate Carbon Footprints).
Quellen: [1] Gutachten Ökoinstitut 2022, Grafik auf Seite 12 [2] Szenarien für ein klimaneutrales München bis 2035 (Aug. 2022), Seite 15 [3] Studie „Circularity Gap Report Munich“, Seite 6 [4] Szenarien für ein klimaneutrales München bis 2035 (Aug. 2022), Seite 100 [5] Anlage 6 "Stellungnahme des Klimarates zu den Themen THG-Monitoring und Roadmap", Seite 1 [6] Neufassung_Grundsatzbeschluss_II_VV_Jan_2022_mit_Anlagen, S. 120 [7] Grundsatzbeschluss_II_Beschlussentwurf, Seite 10f [8] Fortschreibung der Treibhausgas-Bilanzierung für die Jahre 2020 bis 2022 , Seite 14 [9] Grundsatzbeschluss II Seite 14
Das Szenario soll zeigen wie die Kommune unter realistischen Bedinungen (politischer Entwicklung, Dauer der Maßnahmen etc.) ihre Emissionen auf Netto-Null reduzieren kann, oder wie weit eine Reduktion realistisch aber ambitioniert möglich ist.
Oft ist im KAP ein weiteres Szenario mit einem anderen Zieljahr hinterlegt zum Bsp. 2040 oder 2045
Nein
Die Gutachter haben einige Szenarien nach BISKO berechnet und vorgeschlagen [1], dessen Grundsätze vom Stadtrat jedoch nicht in einen Beschluss übernommen wurden.
Bisher wurden zwar Treibhausgas-Einsparungen für die beschlossenen Maßnahmen in der Roadmap Klimaschutz 2022 ermittelt, aber noch nicht zu einem Szenario für Klimaneutralität bis 2035 zusammengefügt und beschlossen. So zeigen die Prognosen in dieser Roadmap (ausgenommen der Stadtverwaltung) immer noch hohe Treibhausgasemissionen nach 2035 – teilweise sogar bis zum Jahr 2050 [2]. Das passt in keinster Weise zum Ziel der Klimaneutralität bis 2035.
Es gibt also noch kein Szenario, das zeigt, wie München seine Emissionen auf Netto-Null (oder so niedrig wie möglich) bis zum Zieljahr 2035 reduzieren kann. Denn selbst die Einsparungsschätzungen der Stadt kommen zu dem Schluss, dass durch die Umsetzung der 31 der 68 im Grundsatzbeschluss II beschlossenen Maßnahmen, die durch die Stadt quantifiziert wurden, nur 1,4% der jährlichen Emissionen der Stadt bis 2035 eingespart werden - steigend auf 3,6% ab 2040 (Basis BISKO, [2], [3]). Das zeigt, es muss deutlich mehr getan werden, um das Ziel Klimaneutralität bis 2035 zu erreichen - die 68 beschlossenen Maßnahmen reichen nicht annähernd aus.
Wir fordern den Aufbau eines aktuellen Szenarios, in dem gezeigt wird, wie München bis zum Zieljahr 2035 klimaneutral werden kann und den Beschluss der dazugehörigen Maßnahmen. Damit kann der Ist-Zustand der jährlichen Treibhausgas-Reduktion im Rahmen eines Monitorings mit dem Soll-Zustand verglichen und dementsprechend rechtzeitig durch Beschleunigung der Umsetzung etc. nachgesteuert werden.
Quellen:
[1] Gutachten Ökoinstitut 2021, Abschlussbericht zum Fachgutachten Klimaneutralität München 2035 [2] Roadmap Klimaschutz 2022, Anlage 2 THG-Einsparungen. RatsInformationsSystem München - Sitzungsvorlagen - Sitzungsvorlage 20-26 / V 06811 [3] RatsInformationsSystem München - Sitzungsvorlagen - Sitzungsvorlage 20-26 / V 15148
Ein Trendszenario zeigt auf, wie sich die kommunalen Emissionen entwickeln, wenn die Kommune keine Maßnahmen in Richtung Klimaneutralität ergreift, also „business as usual“ betreibt. In diesem Fall können sich die kommunalen Emissionen trotzdem verändern, da bundespolitische Maßnahmen Einfluss auf kommunale Emissionen haben (Bsp: veränderter Bundesdeutscher Strommix).
Ja
Der Stadtrat hat bei seiner Zielsetzung „Klimaneutralität 2035“ zwar kein Trendszenario zugrunde gelegt, das als Vergleichsgröße angibt, wie viel Treibhausgasemissionen bei keinerlei Maßnahmen-Umsetzung entstehen würden. Aber im Folgejahr hat der Stadtrat beim Gutachter Szenarien inklusive eines Trendszenarios beauftragt, welches dann im Stadtrat bekannt gegeben wurden.[1]
Quelle:
Die jährlichen Kosten für Maßnahmen, sowie Kosten für den Personalbedarf für die Umsetzung der Maßnahmen, machen den Aufwand einschätzbar und liefern Sicherheit für die Planung der Umsetzung.
Sind keine Kosten und keine Personalstellen hinterlegt sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass die Politik diese Maßnahme schnell freigibt. Denn die Kosten und der nötige Personalumfang muss erst ermittelt werden.
Nein
Bisher hat die Stadt keine konkreten Gesamt- oder jährlichen Kosten oder Personalpläne für die Umsetzung der Klimaneutralität ermittelt und in die jährlichen Haushalte und Stellenpläne der Referate eingestellt. Im Mittelfristigen Investitionsplan (MIP) bis 2021-2025 sind nur 4,9 % der Beträge mit „Klimaschutz und -anpassung“ gekennzeichnet [1]. Im Vergleich mit anderen (europäischen) Städten, Anforderungen von Verbänden, der Finanzwirtschaft und Anforderungen aus Dritt-Gutachten, ist die Stadt nach Abschätzungen der Bürgerinitiative „Mehr Geld für`s Klima“ – je nach Zeitraum und Sektoren – zur Erreichung der Klimaneutralität mit Faktor 3 bis 10 unterfinanziert [2].
Die Stadt beschließt immer wieder die Schaffung neuer Stellen für den städtischen Klimaschutz, jedoch sind diese Planungen immer auf die nächste Finanzierungsperiode und das vorhandenen Budget bezogen. Die Ressourcenplanungen werden also nicht gesamtheitlich mit Ziel 2035 aufgestellt.
Wir fordern, dass der jährliche Ressourcenbedarf zur Erreichung der Klimaneutralität ermittelt wird. Denn nur so kann geplant und ein Ziel formuliert werden. Anschließend müssen die nötigen Mittel in der Haushaltsplanung dafür zugeteilt werden.
Quellen:
[1] Mehrjährigeinvestitionsplan (MIP) [2] Beitrag der Initiative „Mehr Geld für‘s Klima!“ inkl. Präsentation, Impulsvortrag, sowie Datensammlung und -dokumentation diverser Gutachten.
Eine genaue Planung der Maßnahmen ist eine Grundvoraussetzung, um den Erfolg/Fortschritt der Umsetzung des Klima-Aktionsplans zu messen. Optimal ist ein Ablaufplan, in dem die Reihenfolge und die zeitliche Überschneidung aller Maßnahmen genau aufgeschlüsselt ist.
Mit einem solchen Ablaufplan kann die Kommune die Reduktion der THG-Emissionen für jedes kommende Jahr prognostizieren und so nachweisen, dass sie das 1,5 Grad Ziel einhält.
Wichtig ist natürlich, dass zuerst die großen Emittenden auf Klimaneutralität umgestellt werden und danach bei den kleinen Emissionsquellen Maßnahmen ergriffen werden.
Nein
Es gibt bisher keinen jahresbezogenen „Ablaufplan“ für geplante Maßnahmen und damit zusammenhängende Emissionsminderungen. Somit existieren keine vordefinierten Zwischenziele (und auch keine Prognosen) auf dem Weg zur Klimaneutralität in 2035, die man zur Messung der Zielerreichung heranziehen könnte. Der Stadtrat hat 2022 bei der Verwaltung ein Konzept für ein Ziel- und Maßnahmencontrolling beauftragt, das nach unserem Kenntnisstand bisher nicht vorliegt. Dies gilt auch hinsichtlich der noch zu erarbeitenden und noch nicht beschlossenen „Klimastrategie mit inhaltlich und zeitlich definierten Zwischenzielen“ - also einem „Klima-Aktions-Plan“ - sowie einer darauf bezogenen turnusmäßigen Berichterstattung [1].
Quelle:
[1] Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 30. November - Punkt 7
Ohne klar verteilte Verantwortlichkeiten können Maßnahmen nicht umgesetzt werden. Die Verantwortlichen können sowohl in der Kommunalverwaltung (z.B. Abteilungen) oder außerhalb (z.B. Stadtwerke) sein. Bei jeder vorgeschlagenen Maßnahme sollte die zuständige Fachabteilung, die kommunale Tochter oder sogar die zuständige Sachbearbeitung genannt werden.
Ja
Für die Umsetzung von einzelnen Maßnahmen sind bestimmte Referate - jedoch manchmal auch mehrere Referate – zuständig. [1,2]
Mit dem Referat für Klima und Umweltschutz (RKU) hat die Stadt grundsätzlich ein Referat eingerichtet, das sich mit der Klimaneutralität befasst. Das Mandat und die Ausstattung sind jedoch recht eng begrenzt. So hat das RKU weder eine übergreifende Projektleitung für Klimaneutralität noch klimaspezifische Weisungsbefugnisse gegenüber anderen Verwaltungseinheiten oder städtischen Tochtergesellschaften.
Quellen:
[1] Stadtratsbeschluss zur Zielsetzung und 260 Maßnahmen [2] Roadmap_Anlage_1_Zeitplan
Aus dem genauen Zeitplan der Maßnahmenplanung kann ab jetzt bis zum Jahr der Klimaneutralität (2035/20XX) die THG-Emissionen und der Endenergiebedarf jährlich prognostiziert werden in allen Sektoren. Wird z.B. ein Braunkohlewerk im Jahr X geschlossen, sinken die Emissionen um Y. Dadurch wird der Weg zur Treibhausgasneutralität klar erkennbar und zu kompensierende Emissionen sichtbar.
Nein
Weder aus dem Gesamtkonzept noch aus Teilplänen oder -Beschlüssen zu einzelnen Maßnahmen-Paketen sind (jährliche) Reduktionen von Treibhausgas- (= THG)-Emissionen ersichtlich (siehe Antworten weiter oben).
Alle Akteur:innen in einer Kommune sollten bei der Erstellung/Umsetzung eines KAPs beteiligt werden. Unterschiedliche Akteur:innen der Kommune sind: Bürger:innen (z.B. LocalZero-Teams), Verwaltung der Kommune, höchste politische Gremien der Kommune, Stakeholder:innen in der Kommune (z.B. kommunale Unternehmen oder Vereine).
Nein / nur in Teilen
Ein Gesamtkonzept zur Akteur:innenbeteiligung gibt es unseres Wissens nach nicht. Es werden einige spezifische Initiativen zur Beteiligung durchgeführt, die wir begrüßen. Im Zuge der beabsichtigten Quartierskonzepte wird die jeweilige örtliche Bevölkerung zur Teilnahme eingeladen. [1] Beispiele: 1) Energieberatung für Bürger*innen. Waldtrudering - Re:think München 2) Quartiere - Re:think München
Das vom RKU zusammen mit dem Referat für Arbeit und Wirtschaft (RAW) erarbeitete Konzept eines "Bündnis für Klimaschutz" hat 2023 mit der Arbeit begonnen. Es fokussiert sich auf die Zusammenarbeit mit der Münchner Wirtschaft, insbesondere auch mit klein- und mittelständischen Unternehmen (KMUs). [2]
Es gibt auch einen Klimarat mit Vertretern der Zivilgesellschaft, Hochschulen und die örtliche Wirtschaft, der mehrmals pro Jahr tagt. Dieser hat jedoch nur beratende Funktion gegenüber dem Stadtrat und wird - entgegen der Vorgaben - zu Klima-relevanten Fragen oftmals nicht eingeschaltet. Seine Stellungnahmen werden zumeist nur „zur Kenntnis“ genommen.
Quellen: