Antriebswende ÖPNV

Maßnahmen in Arbeitin Arbeit
Sektor:
Mobilität
Zuständigkeit:
Ennepe-Ruhr-Kreis

Das Klimaschutzkonzept schlägt als Auftakt für die Antriebswende im ÖPNV vor, eine Buslinie umzustellen. Witten hat dazu keinen Hebel.

Beschreibung

E-Bus.png Elektrobus Daimler-Benz

Aktuell sind in Witten elektrischen Busse nicht im Einsatz. Das im August 2021 in Kraft getretene [Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz](https://www.energy4climate.nrw/mobilitaet/gesetz-ueber-die-beschaffung-sauberer-strassenfahrzeuge-in-nrw !) verpflichtet öffentliche Auftraggeber und Sektorenauftraggeber, bei Fahrzeugneuausschreibungen und bestimmten Dienstleistungen Mindestquoten für saubere Fahrzeuge einzuhalten. Die Regulatorik sorgt dafür, dass die Flotten der öffentlichen Hand zunehmend sauberer und emissionsärmer werden. Neben elektrischem Antrieb sind auch andere Antriebe zulässig, wenn sie emissionsfrei sind, z.B. Brennstoffzellenfahrzeuge.

Nach § 6 des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz müssen öffentliche Auftraggeber ab 2026 eine Mindestquote sauberer Fahrzeuge einhalten, d.h. elektrische, oder mindestens Hybrid-Fahrzeuge. Ab 2026 müssen sie zu 65% CO 2 -frei sein. Es ist zulässig, dass diese Quote aber länder- oder bundesweit flexibel aufgeteilt werden können. Die Kontrolle liegt bei den Bundesländern. Entscheidend ist dabei der Zeitpunkt der Auftragsvergabe. Es gelten Ausnahmen für mittelständische Betriebe und kleine Aufträge. Für den ÖPNV wurde dazu eine bundesweite Branchenvereinbarung getroffen. D.h. die Quote soll bundesweit eingehalten werden und die entsprechenden Beschaffungsdaten müssen von den Betrieben an die Länder übermittelt werden.

Für die aktuelle Fortschreibung wurde das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz als Vorgabe beschlossen. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag für den ÖPNV im Kreis wird in der ersten Jahreshälfte 2028 bekannt gemacht. Im Jahre 2029 wird er wirksam.

Der Ennepe-Ruhr-Kreis finanziert den ÖPNV im Kreisgebiet und kann im Rahmen der für 2026 anstehenden Nahverkehrsplanung Festlegungen für die Beauftragung anderer Unternehmen treffen. Weil viele Linien über die Kreisgrenzen hinaus gehen, muss er sich mit den Nachbarkommunen abstimmen.

Ob ab 2030 dann alle Fahrzeuge emissionsfrei sind oder nur die 65% die zum Zeitpunkt der Vergabe der Verkehrsleistungen vorgeschrieben sind, wäre noch zu ermitteln.

Bewertung der geplanten Maßnahme

Bewertung

✅ Positiv:

Der Ennepe-Ruhr-Kreis hat das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz als Vorgabe der Nahverkehrsplanung beschlossen.

⛔ Verbesserungswürdig:

Die BOGESTRA plant einen neuen Betriebshof für elektrische Busse in Bochum Riemke und gibt ihren Betriebshof in Witten auf. Nach Aussagen in der Presse soll der Betrieb in Witten von Unterauftragnehmern übernommen werden. Ob diese Unterauftragnehmer schon gefunden sind und diese dann elektrische Busse einsetzen werden, ist offen.

➔ Was ist jetzt wichtig?

💡 Wie die Antriebswende im Nahverkehrsplan und bei dessen Umsetzung verankert wird, wird im Rahmen der Nahverkehrsplanung bestimmt.

Begründung Umsetzungsstand

Der Nahverkehrsplan hat einen langen Vorlauf.

Zuständige Instanz

Witten hat keinen eigenen Busbetrieb. Verkehrsunternehmen, die auch das Kreisgebiet bedienen, besitzen elektrische Fahrzeuge, es steht ihnen aber durch die bundsweite Quoten-Regelung frei, wo sie diese einsetzen. Der Ennepe-Ruhr-Kreis finanziert den ÖPNV im Kreisgebiet und kann im Rahmen der für 2026 anstehenden Nahverkehrsplanung Festlegungen für die Beauftragung treffen.