Ein Klima-Aktionsplan (auch KAP / Klimaschutzkonzept / integriertes Klimaschutzkonzept) ist ein von einer Kommune beschlossener Plan/Konzept, in dem beispielhaft oder auch in mehreren Szenarien festgelegt ist, wie die Kommune bis 2035/20XX klimaneutral wird.
Im ersten Teil des KAPs wird bilanziert: Wieviel Treibhausgase emittiert die Kommune derzeit?
Im zweiten Teil des KAPs werden Maßnahmen aufgelistet, mit denen die Kommune klimaneutral werden kann. Dabei ist nicht nur Emissionsreduktion sondern die Erreichung der Klimaneutralität in allen Bereichen der Kommune von Bedeutung.
Am 3. Februar 2025 ist das „Handlungskonzept Klimaschutz 2030“ mit 83 Einzelmaßnahmen vom Stadtrat beschlossen worden. Es handelt sich dabei aber nicht um einen vollwertigen Klima-Aktionsplan mit einem konkreten Plan bis hin zur Klimaneutralität, da nur 15 sog. Startermaßnahmen von den insgesamt 83 enthaltenen Maßnahmen genauer geplant sind. Weiterhin ist auch bei diesen Startermaßnahmen nicht quantitativ angegeben, wie viel Treibhausgasemissionen sie einsparen sollen.
Als Startbilanz wird angegeben: „Aus dem Endenergieverbrauch Wittens resultieren im Jahr 2020 Treibhausgas-Emissionen in einer Höhe von 561,52 kt CO2-Äquivalenten bzw. rund 5,9 Tonnen THG pro Einwohner/in.“ Diese Zahlen sind auf die Stadt Witten heruntergebrochene Zahlen für den gesamten Regionalverband Ruhr (RVR).
Die Jahreszahl (2035/20XX…) definiert, bis wann die Kommune – möglichst ohne Kompensation – klimaneutral werden will.
Das bedeutet, dass allen Maßnahmen nachweisliche THG-Einsparmengen zugerechnet werden müssen, um dann als Ergebnis nachzuweisen, dass mit den geplanten Maßnahmen alle bilanzierten kommunalen THG-Emissionen eingespart werden.
Der Handlungskatalog Klimaschutz 2030 schreibt kein Zieljahr vor, wann Witten klimaneutral werden soll. Das Zieljahr wurde in einem gesonderten Antrag festgelegt, der am 03.02.2025 zusammen mit dem Handlungskatalog beschlossen wurde. Das Ziel: Witten soll bis 2040 klimaneutral werden.
Der Handlungskatalog erhält allerdings keine genaue Planung. Wann muss welche Maßnahme in welchem Jahr zur Reduzierung welcher Menge CO2-Äquivalente durchgeführt werden, damit Witten 2040 klimaneutral wird? Das ist bisher nicht genau geplant.
Das Restbudget beschreibt das globale Kontingent an Treibhausgasen (THG), das für die Einhaltung des Pariser Klimaabkommens zukünftig noch emittiert werden kann. Dieses THG-Kontingent kann auf einzelne Nationen und wiederum auf Kommunen heruntergebrochen werden. Jede Kommune hat somit ein „persönliches kommunales Restbudget“, das sie für die Einhaltung des Pariser 1,5 Grad Zieles nicht überschreiten darf.
Das Handlungskonzept enthält zwar ein angenommenes Restbudget für Witten. Aber bei den enthaltenen Maßnahmen ist nicht hinterlegt, welche Treibhausgas-Mengen durch sie in welchem Jahr eingespart werden sollen. Es gibt nur eine größenordnungsmäßgie Einordnung der eingesparten Menge: „niedrig“, „mittel“ oder „hoch“.
Fast alle Kommunen führen ihre Treibhausgasbilanz mit BISKO (Bilanzierungs-Systematik Kommunal) durch. In dieser Systematik wird nur ein Teil der Industrie bilanziert, die Sektoren Abfall, Landwirtschaft und LULUCF fehlen völlig.
Die Klimavision von LocalZero bilanziert die Sektoren Strom, Wärme, Verkehr, Industrie, Gebäude, Abfall, Landwirtschaft, LULUCF (Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft).
Wenn die Kommune mit BISKO bilanziert ist es wichtig daraufhinzuweisen, dass die Bilanzierung ergänzt werden muss und vor allem in den fehlenden Sektoren trotzdem Maßnahmen entwickelt werden sollten.
Die vom Regionalverband Ruhr übernommene und auf Witten heruntergebrochene Treibhausgasbilanz verwendet die BISKO-Systematik, ist also unvollständig.
Das Szenario soll zeigen wie die Kommune unter realistischen Bedinungen (politischer Entwicklung, Dauer der Maßnahmen etc.) ihre Emissionen auf Netto-Null reduzieren kann, oder wie weit eine Reduktion realistisch aber ambitioniert möglich ist.
Oft ist im KAP ein weiteres Szenario mit einem anderen Zieljahr hinterlegt zum Bsp. 2040 oder 2045
Es gibt Betrachtungen für mehrere Zielszenarien, auch eines für 2035. Die Stadt hat sich aber durch einen entsprechenden Ratsbeschluss als Zieljahr für die Klimaneutralität das Jahr 2040 vorgenommen.
Ein Trendszenario zeigt auf, wie sich die kommunalen Emissionen entwickeln, wenn die Kommune keine Maßnahmen in Richtung Klimaneutralität ergreift, also „business as usual“ betreibt. In diesem Fall können sich die kommunalen Emissionen trotzdem verändern, da bundespolitische Maßnahmen Einfluss auf kommunale Emissionen haben (Bsp: veränderter Bundesdeutscher Strommix).
Auf S. 32 des Handlungskatalogs 2030 ist ein Trendszenario hinterlegt. Das Trendszenario schreibt die bisherige Entwicklung der Treibhausgas-Emissionen der Stadt Witten fort und berücksichtigt dabei die bundesweit zu erwartende Entwicklung der Treibhausgas-Reduktion ohne verstärktes Handeln der Kommune.
Die jährlichen Kosten für Maßnahmen, sowie Kosten für den Personalbedarf für die Umsetzung der Maßnahmen, machen den Aufwand einschätzbar und liefern Sicherheit für die Planung der Umsetzung.
Sind keine Kosten und keine Personalstellen hinterlegt sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass die Politik diese Maßnahme schnell freigibt. Denn die Kosten und der nötige Personalumfang muss erst ermittelt werden.
Bei den 15 Startermaßnahmen sind Personalbedarf in Personentagen und Kosten angegeben. Bei den übrigen 68 Maßnahmen ist dies nicht der Fall.
Eine genaue Planung der Maßnahmen ist eine Grundvoraussetzung, um den Erfolg/Fortschritt der Umsetzung des Klima-Aktionsplans zu messen. Optimal ist ein Ablaufplan, in dem die Reihenfolge und die zeitliche Überschneidung aller Maßnahmen genau aufgeschlüsselt ist.
Mit einem solchen Ablaufplan kann die Kommune die Reduktion der THG-Emissionen für jedes kommende Jahr prognostizieren und so nachweisen, dass sie das 1,5 Grad Ziel einhält.
Wichtig ist natürlich, dass zuerst die großen Emittenden auf Klimaneutralität umgestellt werden und danach bei den kleinen Emissionsquellen Maßnahmen ergriffen werden.
Bei den 15 Startermaßnahmen ist eine jahresscharfe Planung vorhanden, bei den übrigen 68 Maßnahmen ist dies nicht der Fall.
Ohne klar verteilte Verantwortlichkeiten können Maßnahmen nicht umgesetzt werden. Die Verantwortlichen können sowohl in der Kommunalverwaltung (z.B. Abteilungen) oder außerhalb (z.B. Stadtwerke) sein. Bei jeder vorgeschlagenen Maßnahme sollte die zuständige Fachabteilung, die kommunale Tochter oder sogar die zuständige Sachbearbeitung genannt werden.
Bei den 15 Startermaßnahmen sind die beteiligten Akteure hinterlegt, bei den übrigen 68 Maßnahmen ist dies nicht der Fall.
Aus dem genauen Zeitplan der Maßnahmenplanung kann ab jetzt bis zum Jahr der Klimaneutralität (2035/20XX) die THG-Emissionen und der Endenergiebedarf jährlich prognostiziert werden in allen Sektoren. Wird z.B. ein Braunkohlewerk im Jahr X geschlossen, sinken die Emissionen um Y. Dadurch wird der Weg zur Treibhausgasneutralität klar erkennbar und zu kompensierende Emissionen sichtbar.
Es sind lediglich mehrere mögliche Reduktionspfade als mögliche Szenarien grob beschrieben. Es gibt keine konkrete Planung mit jährlichen Redutionszielen bis hin zur Klimaneutralität in Witten.
Alle Akteur:innen in einer Kommune sollten bei der Erstellung/Umsetzung eines KAPs beteiligt werden. Unterschiedliche Akteur:innen der Kommune sind: Bürger:innen (z.B. LocalZero-Teams), Verwaltung der Kommune, höchste politische Gremien der Kommune, Stakeholder:innen in der Kommune (z.B. kommunale Unternehmen oder Vereine).
Eine der Startermaßnahmen ist die Verbesserung der Beteiligungsmöglichkeiten durch die Schaffung eines Klimabeirats und eine Verstetigung der Zusammenarbeit mit Initiativen und Akteurs-Netzwerken.