Formulierung aus dem Sofortigen Klimaaktionsplan:
Die Stadt wird alle städtebaulichen Möglichkeiten zum Bau klimaneutraler Immobilien bei der Festsetzung neuer Bebauungspläne ausschöpfen.
Was muss getan werden?
Generell kann die Stadt nur bei neuen Stadtplanungen über eine entsprechende Bauleitplanung Einfluss nehmen. Der Bestand unterliegt einem Bestandsschutz. Im Bestand kann nur beraten werden (siehe Maßnahme der Aufsuchenden Energieberatung). Des Weiteren kann die Stadt über Satzungen (z. B. die Freiraumsatzung) oder städtebauliche Verträge mit dem Gewerbe Einfluss nehmen.
Effekt auf CO2-Reduktion?
Mittlerer Effekt, da nur bei neuen Stadtplanungen direkt eingewirkt werden kann.
Notwendiges Investitionsvolumen / Jährlicher Haushaltsbedarf:
Kein Investitionsvolumen notwendig
Was wurde bisher erreicht?
Das Amt für Umwelt und Klimaschutz wird bereits bei allen Stadtplanungsprozessen, wie der Bauleitplanung eingebunden und zu Auflagen zum Natur- und Klimaschutz angehört (relevanteste Themen hierbei sind aktuell das Neubaugebiet Eselswiese sowie das Opel-Altgelände). Dabei wird bereits versucht, das maximale Potenzial an Dach- und Fassadenbegrünungen sowie des Einsatzes von Photovoltaik mit den zur Verfügung stehenden Regelungsmöglichkeiten auszuschöpfen. Ein Antrag zur Erarbeitung einer Freiraumsatzung liegt der Stadtverwaltung vor.
Was fehlt?
Die Freiraumsatzung muss erarbeitet und beschlossen werden.
Bewertung Ampel:
Aufgrund der hohen Aktivität der Stadt wird die Maßnahme als "Grün = Im Zeitplan" bewertet.
Bezug zu Drucksachen:
Interessante Links: