Wie steht es um die Wärmeplanung?
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Wärmeplanung

Der Wärmewende kommt eine Schlüsselposition bei der Einhaltung des Paris Agreement und damit der Begrenzung der Klimaerhitzung auf unter 2 Grad zu. Im Stromsektor gibt es etablierte Marktmechanismen, im Verkehrssektor sind die Lösungen bekannt, im Wärmesektor hingegen müssen Lösungen gefunden und Weichen gestellt werden. Diese Lösungen müssen vor Ort verhandelt und geplant werden. Der Start ist eine fundierte Wärmeplanung. Zwei Punkte sind hierbei wichtig:
  • Qualitätsanspruch: Die Wärmeplanung muss dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen.
  • Ambitionsniveau: Mit Hilfe der Wärmeplanung die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung bis 2035 abgeschlossen sein.
Dafür stellt LocalZero die folgende Checkliste zur Verfügung.
1. Beschluss zur Durchführung

Kommunaler Beschluss zur Durchführung der Wärmeplanung inkl. öffentlicher Bekanntmachung

Anmerkung / Begründung:

Es gibt einen Beschluss des Stadtrats der Landeshauptstadt München vom 15.05.2024: „Kommunale Wärmeplanung München“.

Quelle: https://risi.muenchen.de/risi/sitzungsvorlage/detail/8041544?dokument=v8336566

Anmerkung / Begründung:

Es gibt keinen Zeitplan, nur die grobe Zielorientierung: Jahr 2045. Vor dem Stadtratsbeschluss vom 15.05.2024 hat es bereits Beauftragungen für gebietsbezogene Voruntersuchungen gegeben, deren Ergebnisse in den Beschluss eingegangen sind; viele weiter Beauftragungen werden folgen z.B. für Quartiers-Wärmekonzepte.

2. Eignungsprüfung und verkürztes Verfahren (§ 14 WPG)

Frühzeitiges Ausschlussverfahren: Ausschluss von nicht geeigneten Quartieren/Gebieten für Wärmenetz oder Wasserstoffnetz (z.B. für ländliche, zersiedelte Räume)

Erklärung:

Ein potenzielles Wasserstoffgebiet kann hier bereits ausgeschlossen werden, wenn eine Eignung als sehr unwahrscheinlich eingestuft wird. Das ist zu dem Zeitpunkt der Wärmeplanung dann möglich, wenn entweder kein Gasnetz besteht oder bereits absehbar ist, dass eine künftige Versorgung mit Wasserstoff nicht wirtschaftlich sein wird. Disclaimer: Wasserstoffnetze sollten grundsätzlich ausgeschlossen werden: Verfügbarkeit und Kosten unsicher. Mit welcher Begründung geschieht dies vor Ort nicht?

Anmerkung / Begründung:

Die Stadt München hat in einem einjährigen Untersuchungsprojekt mit einer Breite an Beteiligten aus Forschung, Wirtschaft, Interessierten… untersucht, ob Wasserstoff für Wärme (und Fahrzeugbetankung) in München zum Einsatz kommen soll. Ergebnis im Juli 2023: Es wird in München keinen Einsatz von Wasserstoff für Wärmezwecke geben und auch kein (aus Erdgas umgebautes oder neu errichtetes) Wasserstoffnetz für Wärme in Nah- oder Fernwärmeversorgung (und Fahrzeug-Tankstellen).
Offen ist der etwaige Einsatz von Wasserstoff für Erdgas-Ersatz in Spitzenlast-Heiz(kraft)werken für die mit Geothermie umgebaute Fernwärmeversorgung.

Erklärung:

Ein potenzielles Wärmenetz kann hier bereits ausgeschlossen werden, wenn es entweder kein Wärmenetz gibt oder die Siedlungsstruktur (niedrige Wärmebedarfsdichte / hohe Zersiedelung) es nicht sinnvoll erscheinen lässt. Wenn Wärmenetze objektiv schlechte Lösungen sind, sollten sie frühzeitig ausgeschlossen werden um Planungskosten zu sparen und hohe Heizkosten am Ende des Tages zu vermeiden. Mit welcher Begründung geschieht dies vor Ort nicht?

Anmerkung / Begründung:

München verfügt über eines der größten Fernwärme-Netze Europas mit ihrer 100%-Tochtergesellschaft Stadtwerke München GmbH. Zwei der sechs Teilnetze sind bereits auf Geothermie umgebaut, die anderen (größeren) sollen bis 2045 auf erneuerbare Energien/Müllverbrennung/Abwärme/Tiefengeothermie (und geothermietaugliches Heißwasser statt Dampf) umgebaut, erweitert und Anschluss-verdichtet werden. Zusätzlich sollen umfänglich, meist quartiersbezogene Nahwärme-netze geprüft, geplant und (durch SWM oder andere Anbieter) realisiert werden, insbesondere auf Basis Groß-Grundwasser-Wärmepumpen mit Ringleitungen.
Nur wo (in energieseitig kleineren Umfängen in Industrie- und Außenbezirken) Netze technisch oder wirtschaftlich nicht machbar sind, sollen die vorhandenen fossilen dezentralen Heizanlagen durch erneuerbare-Energie-Anlagen (insb. Wärmepumpen) mittels aufsuchender Beratung und Förderung initiiert und anschließend umgebaut werden. Aus diesen Gründen ist ein Ausschluss von Wärmenetzen in München nicht sinnvoll. Wir bewerten und bejahen den Checklisten-Punkt daher positiv.

3. Bestandsaufnahme inkl. Wärmebedarfe Status quo (§ 15 WPG)

Aktuelle Wärmeversorgung und Wärmebedarf feststellen.

Erklärung:

Sind alle oder zumindest die wichtigsten Bilanzen und Kennzahlen der Gemeinde vorhanden?
Wichtige Bilanzen:

  • Energiebilanz
  • Treibhausgasbilanzen
  • räumlich aufgelöster Wärmebedarf
Mögliche Kenngrößen:
  • Wohnflächen
  • Nutzungsarten der Gebäude
  • Flächendichten
  • Gebäudetypen und Baualtersklassen
  • Versorgungs- und Beheizungsstruktur der Gebäude
Mehr Infos hier (Leistungsverzeichnis A.1.1).

Anmerkung / Begründung:

München hat – durchaus mustergültig – schon vor Jahren mittels geeigneter Erhebungen gebäudescharf (!) Gebäudetyp, Heizungsart und Energiebedarf erhoben und den Planungen zugrunde gelegt; heute sind diese Daten im Rahmen der Wärmeplanung auf ein Stadtwerke-Modell (und damit leider nicht interessen-neutral) übertragen und (aus Datenschutzgründen nur) blockweise, nicht gebäudescharf öffentlich dargestellt.

Anmerkung / Begründung:

Als Grundlage der Wärmeplanung und in allen Teil-Plänen sind die Wärmebedarfe und Wärmeversorgungsarten dargestellt. Jede Bürger:in kann schon heute im Internet unter: https://geoportal.muenchen.de/portal/waermeplan/# erfahren, wann welches Gebäude (Hausnummer, Straße) mittels Fern-/Nah-Wärmenetz/Wärmepumpe oder sonstwie versorgt werden soll.

4. Erstellung der Potenzialberechnungen (§ 16 WPG)

Ziel ist die Ausweisung von Wärmebedarf und Wärmeversorgung im Ist-Zustand und Ziel-Zustand, in Abstimmung mit jeweiligen Szenarien. Hier sind zwei unterschiedliche Aspekte entscheidend:
(1) Identifizierung der Potenziale zur erneuerbaren Wärmeerzeugung
(2) Einschätzung über Potenziale zur Energieeinsparung sowie -effizienz durch Wärmebedarfsreduktion in Gebäuden sowie in industriellen oder gewerblichen Prozessen

Erklärung:

Es ist wichtig, dass sowohl umfangreich als auch priorisiert Wärmequellen berücksichtigt werden. LocalZero Liste der empfohlenen Wärmequellen.

Anmerkung / Begründung:

Unseres Erachtens wurden Potenziale im sehr großen Umfang und durchaus flächendeckend für die 1,5 Mio-Einwohner-Stadt München erfasst: Heute gibt es in München rd. 290.000 fossil befeuerte Heizanlagen aller Art und Größe; 1/3 aller Wohneinheiten sind mit Erdgas aus dem kommunalen SWM-Netz versorgt. Da künftig bis 2045 (?), 2/3 aller Gebäude an (auf erneuerbare Energien umgebaute) Fernwärme angeschlossen sein sollen und darüber hinaus überwiegend erneuerbare-Energie-Nahwärmenetze angestrebt werden, bleibt nur ein kleinerer Teil mit überwiegender Einzelhaus-Wärmeversorgung auf fossiler Basis, die (angeleitet und angereizt durch die Stadt) auf erneuerbare Energien umgebaut werden sollen. Industrie-Gebiete sind jedoch ausgenommen. Strom- und Wärmespeicherung ist nur angedeutet.

Anmerkung / Begründung:

Grundsätzlich ist Wärmebedarfssenkung/-einsparung in der Wärmeplanung und den Stadtratsbeschlüssen zur „Klimaneutralität München 2035“ beschlossen (z.B. Erhöhung der Gebäudesanierungsrate von heute 1,1 auf künftig 1,5-2,0%) und auch mittels zusätzlicher kommunaler Förderung angereizt, aber wenig mit konkreten und ausreichend zielführenden Maßnahmen unterlegt (z.B. fehlen wegen Konzeptions-, Personal- und Finanzmangel großflächige aufsuchende Gebäude-Energieberatungen, einschlägige Aufklärungskampagnen… die von der Stadt aufgesetzte Klimakampagne auch mit Vorschlägen zur Energie-Einsparung „Re:Think“ ist den Münchnern noch weitgehend unbekannt). Zu bedenken ist allerdings, dass die Einwohnerzahl steigen wird (von 1,5 auf 1,8 Mio. Einwohner 2080) und damit der (summarische) Wärmebedarf weiterhin wächst.

Erklärung:

Die Potenzialanalyse sollte inkl. der geplanten Maßnahmen öffentlich vorgestellt werden und zur Kommentierung offengelegt werden. Hier muss die Möglichkeit Feedback zu geben geschaffen werden, um ggf. die Potenzialanalyse noch anzupassen. Das ist wichtig, denn basierend auf der Potenzialanalyse wird das Zielszenario entwickelt.
Gesetzlich vorgeschrieben ist lediglich die einmalige digitale Einsicht in die Pläne nach Erstellung des Entwurfs des Zielszenarios und der Einteilung in voraussichtliche Wärmeversorgunsgebiete inkl. Umsetzungsstrategie (§ 20 WPG, s.u.) für die Dauer von 30 Tagen zur Abgabe von Stellungnahmen.

Anmerkung / Begründung:

Die Ergebnisse der Voruntersuchungen sind im Rahmen der Wärmeplanung veröffentlicht worden. Für einige Wochen nach Stadtratsbeschluss bestand die Möglichkeit der Beteiligung durch Abgabe von Stellungnahmen (von der diverse zivilgesellschaftliche Organisationen, darunter auch MünchenZero, Gebrauch gemacht haben). Wie mit diesen Ergebnissen umgegangen wird, ob sie zu „runden Tischen“ führen und in den weiteren Planungen Eingang finden, oder (wie in früheren Beteiligungsverfahren etwa zu Klima- oder Stadtentwicklung) nur zur Kenntnis genommen werden, bleibt abzuwarten. 
Unabhängig hiervon ist vorgesehen (und teilweise schon begonnen), bei Quartiers- (Wärme)-Konzepten Bürger-Beteiligungen mit Vor-Ort-Betroffenen durchzuführen.

Link zur Stellungnahme die A4F München zusammen mit dem Netzwerk Saubere Energie und MünchenZero zur Wärmeplanung abgegeben hat: https://www.architects4future.de/portfolio/publikationen/a4f-munchen---stellungnahme-zum-kommunalen-warmeplan#jetzt-lesen

5. Erstellung der Zielszenarien (§ 17 WPG)
  • Entwicklung des zukünftigen Wärmebedarfs
  • Flächenhafte Darstellung zur klimaneutralen Bedarfsdeckung mit jeweiligen Zwischenschritten

Erklärung:

Damit wir in Deutschland dem Pariser Klimaabkommen entsprechen, müssen wir im Restbudget bleiben. Das bedeutet für jede Kommune:

  • Wird ein möglichst 100% Anteil lokaler Erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung erreicht?
  • Bis 2035?
  • Mit den von LocalZero empfohlenen Wärmeanwendungen?

Anmerkung / Begründung:

Zu keinem Zeitpunkt hat „Paris 2015“ mit der Zielgröße max. +1,5oC, oder ein speziell für München errechnetes CO2-Minderungs-Szenario oder gar die Berechnung eines „noch zulässigen“ Münchner Anteils am (pro-Kopf-umgerechneten) globalen „CO2-Restbudget“ bei der Wärmeplanung München eine Rolle gespielt. 
Der städtische Gutachter hat zu den bisherigen Stadtratsbeschlüssen zu „Klimaneutralität München bis 2035“ (und der Stadtverwaltung bis 2030) gutachterlich festgestellt, dass mit den bisher beschlossenen Maßnahmen, der bisherigen Finanzierung, der bisherigen Verwaltungsstruktur und der bisher fehlenden Einbeziehung von Wirtschaft, „Klimaneutralität“ nicht 2035, sondern frühestens 204X erreichbar sein wird („X“ offengelassen).
Ohnehin basieren alle gutachterlichen Aussagen und Stadtratsbeschlüsse auf dem kommunalen Bewertungsmodell BISKO, also nur das energetische CO2, das innerhalb der Stadtgrenzen Münchens entsteht; das heißt nicht alle Emissionen in Münchner Verantwortung sind berücksichtigt, z.B. das Kohle-/Gas-Kraftwerk, der städtische Besitzanteil am Flughafen München, Import von Ernährung und Konsumartikel, Beton/Stahl für’s Bauen.

Anmerkung / Begründung:

Soweit in diesem ersten Stadium der (bislang durchaus mustergültigen) Wärmeplanung eingeschätzt werden kann, werden ganz überwiegend erneuerbare Ressourcen für Wärme-/Brauchwassererzeugung genutzt werden: Im Vorrang Geothermie in der Fernwärme (2/3 Münchens), dann überwiegend Nahwärme-Netze auf erneuerbare-Energie-Basis (z.B. Grundwasser-Wärmepumpen); die Umsetzung der Planung bleibt abzuwarten. 
Da die Stadtwerke München überwiegend als Wirtschaftsunternehmen tätig sein werden, kann das Kriterium „Effizienz“ allerdings auch dazu genutzt werden, dass bestimmte Nahwärme-Konzepte, Fernwärmenetz-Ausweitungen usw. „wegen Unwirtschaftlichkeit leider“ nicht realisiert werden; oder – wie aktuell mehrfach – Fernwärme-Anschlusswillige (auch trotz Übernahme höherer Anschlusskosten) vorerst oder abschließend keinen SWM-Anschluss ans Fernwärmenetz bekommen.

Anmerkung / Begründung:

Es sind weder für Fern- noch für Nahwärme-Versorgung Zwischenziele nach Menge oder Zeit vorgesehen und beschlossen. Die bisherig bekannten und belastbaren Planungen beispielsweise für Standorte und Geothermieanlagen sowie Kooperation mit Anlagenbetreibern außerhalb der Stadt-Grenzen bzw. Wärmepipelines etc. zeigen, dass – nach heutigem Stand – bis 2035 nur 55% der Fernwärme aus erneuerbaren Energien stammen werden.

Anmerkung / Begründung:

Dass z.B. vermehrte Wärmepumpen bei Nahwärme-Netzen oder in Einzelversorgung zu deutlich höherem Strombedarf führen werden, ist den Beteiligten bekannt – aber es gibt hierzu keine genau ermittelte Datenerhebung. Die Stromversorgung (nach Menge und Verteilungs-Netzen) ist den Stadtwerken München „überlassen“, wird aber ohnehin aus dem übergeordneten südbayerischen Stromnetz (TenneT) – insbesondere mit Importen mittels der Überlandleitung SuedOstLink aus Sachsen und Norddeutschland – zu realisieren sein; die Kraftwerke der SWM haben keine eigene Stromnetz-Übergabestelle für München, sind bislang aber „systemrelevant“ für das Stromnetz Bayern.

Anmerkung / Begründung:

In den Bürgerbeteiligungen bei Quartierskonzepten sicherlich – ansonsten bleibt in den vielen nächsten Jahren der Planung und Umsetzung abzuwarten, ob und wie stadtweite Bürgerbeteiligungsprozesse aufgesetzt werden.

6. Einteilung in Wärmeversorgungsgebiete und -arten (§18 und 19 WPG)

Bei der Einteilung in Wärmeversorgungsgebiete passieren zwei Dinge:
(1) Einteilung in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete und -arten
(2) Darstellung der Wärmeversorgungsarten für das Zieljahr
Aufteilung nach Wärmeversorgungsgebieten (Wärmenetz, Wasserstoff, dezentrale Gebiete), eingeteilt in wo welcher Gebietstyp (sehr) (un)wahrscheinlich bzw. (un)geeignet ist. Aufteilung muss in Einklang mit vorliegendem/sich in der Erstellung befindlichen Wärmenetzbau- und -dekarbonisierungsfahrplan (Paragraph 32) sein

Anmerkung / Begründung:

Siehe Beantwortung der Frage 6 – wobei es sich mit den ausgewiesenen Gebieten, der für dort ausgewiesenen künftigen Versorgung, den angegebenen Jahreszahlen… um heutige Plan-Daten handelt. Diese Planungen sollen aber regelmäßig aktualisiert werden. Die Realisierung bleibt offen.

Anmerkung / Begründung:

In der veröffentlichten Wärmeplanung sind solcherart Kriterien dargestellt, auch für die Öffentlichkeit verständlich. Die dahinter liegenden detaillierten Fach-Gutachten (die dem Stadtrat und Interessierten zugänglich sind) umfassen jeweils mehrere hundert Seiten und sind wissenschaftlich belastbar.

Anmerkung / Begründung:

Das ist der Sinn dieses ersten großen Schrittes der „kommunalen Wärmeplanung München“, dass Bürger:innen schon heute per „Maus-Klick“ erfahren können, ob und welche Wärmeversorgung im Jahre X (nicht für größere Gebiete, sondern sogar) für die Straße / das Wohn-Quartier Y geplant ist.

7. Umsetzungsstrategie und konkrete Umsetzungsmaßnahmen (§ 20 WPG)

Ziel muss ein ambitionierter Transformationspfad mit klaren Maßnahmen und jahresscharfer Planung mit schnellstmöglichem Start sein. Die Kommune („planungsverantwortliche Stelle“) muss im Rahmen ihrer Möglichkeiten selbst Maßnahmen durchführen, mit denen das Zielszenario erreicht werden kann, oder Dritte dazu beauftragen. Die Wärmeplanung ist eine Strategie, nicht einfach nur Daten und Fakten. Daher ist es wichtig, dass alle Akteure (s.u.) klare Rollen und Aufgaben haben und diese ineinandergreifen.

Erklärung:
  • Mit klaren Zuständigkeiten der beteiligten Akteure
  • Mit jahresscharfer Aktivität
  • Mit Fokus auf die wirksamsten Maßnahmen
  • Mit einem langfristigen Zeitplan, sodass die Gesamtheit der Maßnahmen im klimaneutralen Zieljahr abgeschlossen werden können (z.B. die lange dauernden Maßnahmen frühzeitig anschieben)
Anmerkung / Begründung:

Eine klar strukturierte „Projektmanagement-Planung“ im Sinne eines überprüfbaren Transformationspfades mit zeitlichen Zielgrößen und Datums-/Teilergebnissen, CO2-Auswirkungs-Pfaden aufgrund der Umstellung der Wärmeversorgungen, Maßnahmen-Priorisierungen nach Nutzen/Kosten im Verhältnis zu geplanter Treibhausgas-Minderung, gar jahresscharfen Aktivitäten samt Monitoring und Controlling oder (übergeordneten oder fachlich zugeordneten) Projektverantwortlichkeiten gibt es nicht; jedoch wurde (erstmalig) eine Steuerungskommission der verschiedenen kommunalen Verwaltungseinheiten („Referate“ = Dezernate) unter Vorsitz des (ansonsten nicht weisungsbevollmächtigten) Oberbürgermeisters eingerichtet, um etwaige Zielkonflikte z.B. bei Flächen oder Finanzen zu klären.

Erklärung:

Auch hier kann die „Wasserstoff-Falle“ wieder zuschnappen. Denn viele Dekarbonisierungsstrategien z.B. von Stadtwerken basieren stark auf Wasserstoff. D.h. auch nach der Wärmeplanung ist es wichtig darauf zu achten, dass Wasserstoff weiter nicht im großen Stile eingesetzt werden soll (also z.B. als Energieträger in den Transformationsplänen der Stadtwerke).

Anmerkung / Begründung:

Im Wesentlichen werden bis 2045 als erneuerbare-Energie-Ressourcen in München zunächst Tiefengeothermie, Müllverbrennung, Abwärme aus Industrieprozessen, Groß-Grundwasser-Wärmepumpen und eine kleinere (bereits bestehende) Biomasse-Anlage für die Fernwärme genutzt werden. Ggf. werden diese erneuerbaren Energien durch Erdgas- bzw. auf Wasserstoff umgerüstete bestehende Heizwerke – nur in der Spitzenlast (!) – unterstützt.
Für Nahwärme-Netze gilt analoges, statt Tiefengeothermie allerdings Grundwasser- bzw. oberflächennahe Erdwärme. Fossile Heizwerke sind hier nicht im Bestand.
Für Gebiete ohne Netz-Versorgung sind in erster Linie (Luft-, Wasser-, Boden-) Wärmepumpen geplant. Einzelne Hausbesitzer mögen Holz-/Pellet-… Heizungen bevorzugen. Biogas und Wasserstoff via umgebautem Erdgas- oder neu errichtetem Wasserstoff-Netz wird es in München nach derzeitiger Festlegung nicht geben.