Damit München bis 2035 klimaneutral werden kann, braucht es eine passende Struktur in der Stadtverwaltung, die Klimaschutz mit notwendigem Nachdruck und Mitteln voranbringen kann.
Klimaschutzmanager:innen können von der Nationalen Initiative für Klimaschutz (NKI) gefördert werden. Allerdings ist wichtig, dass das Klimaschutzmanagement an einer Stelle in der Verwaltung angesiedelt ist, wo es Entscheidungen treffen und möglichst frei agieren kann sowie über finanzielle Mittel verfügt. Im Besten Falle ist das Klimaschutzmanagement als Stabsstelle organisiert, die Klimaschutzmanagerin ist also keine Sachbearbeiterin, die einer Fachdienstleitung unterstellt ist, sondern selber ein Fachdienst.
Nein, nicht ausreichend Mit dem Referat für Klima und Umweltschutz (RKU) hat die Stadt grundsätzlich ein Referat eingerichtet, das sich mit der Klimaneutralität befasst. Das Mandat und die Ausstattung sind jedoch recht eng begrenzt. So hat das RKU weder eine übergreifende Projektleitung für Klimaneutralität noch klimaspezifische, refertsübergreifende Weisungsbefugnisse gegenüber anderen Verwaltungseinheiten oder städtischen Tochtergesellschaften. Das RKU besitzt keine eigenen Finanzausstattungen.
Klimaschutz ist wichtig und muss als Querschnittsaufgabe umgesetzt werden. Alle Sachbearbeiterinnen, die Leitungsebene und auch die Politik muss – um Klimaneutralität zu erreichen – in allen Planungen Klimaschutz berücksichtigen!
Daher ist es wesentlich, alle kommunalen Beschlüsse hinsichtlich ihrer Verträglichkeit mit Klimaschutz zu bewerten. Dies erfolgt durch eine Integration eines „Klima-Checks“/Klimarelevanzprüfung/Klimaschutzrelevanzprüfung in alle Beschlussvorlagen. Gesetzlich geregelt ist bisher nur, dass alle Beschlüsse auf ihre finanziellen Auswirkungen hin geprüft werden müssen. Unter jedem kommunalen Beschluss steht also ein kurzer Absatz über die Höhe der Kosten und eine Information,ob dies wiederkehrende Kosten sind.
Hier würden mit der Einführung einer Klimarelevanzprüfung weitere Informationen angefügt: Hat der Beschluss negative oder positive Auswirkungen auf den Klimaschutz, wurden Alternativen geprüft, warum wurden diese verworfen etc.
Beschlüsse werden somit bereits während der Erstellung durch die Sachbearbeiter:innen in den Fachbereichen auf ihre Klimarelevanz hin (vor-)bewertet und Aspekte des Klimaschutzes sind automatisch integraler Bestandteil jeder Beschlussfassung. Klimafolgen werden somit transparent, Politiker:innen können fundierter entscheiden. Langfristig baut die Kommune Kompetenzen auf, um die Auswirkung auf das Klima bei allen relevanten Entscheidungen zu berücksichtigen.
Nein Der Stadtrat hat 2021 beschlossen, alle Beschlüsse auf deren Auswirkung auf das Klima hin zu prüfen [11]. Allerdings wurde diese verbindliche Klimaneutralitätsprüfung in mehreren klimarelevanten Beschlüssen unserer Kenntnis nach nicht durchgeführt: so z.B. bei den Beschlüssen zum Bau des „BMW-Tunnels“ im Stadtviertel Hasenbergl (im Münchener Norden) [12] oder zum Umbau des Kohlekraftwerk in ein neues Erdgas-Kraftwerk [13]. In der Klimaratssitzung Februar 2024 wurde nun eine Klimaschutzprüfung durch das RKU vorgestellt und angenommen. Die Referate sollen in Zukunft zu jeder Beschlussvorlage für den Stadtrat den ermittelten CO2-Fußabdruck einer Maßnahme hinzufügen. Es wird sich zeigen, inwieweit der Stadtrat diese Ausarbeitungen in seine Entscheidungen einbeziehen wird.
Quellen: [11] Stadtratsbeschluss zur Einführung einer verbindlichen Klimaneutralitäsprüfung: RatsInformationsSystem München - StR-Sitzungen - Vollversammlung 28. Juli 2021 - Öffentliche Tagesordnung (muenchen.de) [12] BMW-Tunnel ohne Klimaprüfung [13] Umrüstung Erdgas HKW Nord ohne Klimaneutralitätsprüfung: RatsInformationsSystem München - Sitzungsvorlagen - Sitzungsvorlage 20-26 / V 09702 (muenchen.de)
Monitoring bedeutet ein Überwachen/Überblick über den Erfolg von Klimaschutzmaßnahmen. In einem kommunalen Monitoring sollten die eingesparten Emissionen sichtbar gemacht werden und mit den Prognosen aus dem Klimaschutzkonzept verglichen werden. Falls die Kommune nicht im Zeitplan liegt: Wie soll nachgesteuert werden?
Das Monitoring ist wichtig, um das Ziel der Klimaneutralität und notwendige Schritte im Auge zu behalten.
Nein Bisher ist noch kein Monitoring von Klimaschutzmaßnahmen durch die Stadt veröffentlicht. Allerdings erstellt das RKU gerade ein Konzept für solch ein Monitoring. Im sogenannten Grundsatzbeschluss III wurde im November 2023 die Umsetzung eines Monitorings für noch in diesem Jahr beschlossen.[14]
Quellen: [14] Grundsatzbeschluss III, S. 7
Sektorenübergreifende Konzepte sind zum Beispiel Kimaanpassungs- , Konzepte der Städtebauförderung oder Quartierskonzepte. Diese Konzepte betrachten Maßnahmen, die über mehrere Sektoren gehen, das Quartierskonzept betrachtet zum Beispiel die Gebäudesanierung, die Wärmeversorgung, Energieerzeugung und Aspekte der Stadtplanung.
In solchen Sektorenübergreifenden Konzepten, die neben dem Klimaschutzkonzept existieren ist es wichtig, das Kimaschutz eine zentrale Rolle spielt.
Nein Es gibt bisher keine sektorenübergreifenden Konzepte, die Klimaschutz mit einbeziehen - außer den Quartierskonzepten [15]. Die bisherigen Quartierskonzepte haben den Klimaschutz allerdings auch nicht als vordergründiges Ziel. Zukünftige Quartierskonzepte werden Klimaschutz hoffentlich stärker in den Vordergrund rücken, denn in den Konzepten soll unter anderem klimaneutrale Nahwärme geplant werden.
Quellen: [15] Erklärung des „integrierten Quartiersansatzes“
Die Kommunalverwaltung kann aufgrund ihres großen Beschaffungsvolumens mit ihrer Nachfrage energieeffiziente Produkte fördern und damit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Wichtig ist, möglichst nur Produkte und Dienstleistungen zu erwerben, die wirklich benötigt werden und im Sinne der Nachhaltigkeit neben einer hohen Umweltverträglichkeit auch sozialen wie ökonomischen Aspekten entsprechen. Umweltfreundliche Beschaffung sollte in grundlegenden Dokumenten der Behörde wie dem eigenen Leitbild, verpflichtenden Dienstanweisungen oder einem Beschaffungsleitfaden als Organisationsziel definiert werden.
Nein Das Beschaffungswesen ist in der Stadtverwaltung teils zentral, teils dezentral organisiert. Die städtischen Gesellschaften (wie z.B. Die Stadtwerke München GmbH, Münchner Wohnen Wohnungsbau) sind bei ihren Beschaffungen selbständig. Einheitliche und für alle verbindliche Richtlinien unter Berücksichtigung Klima-relevanter Aspekte gibt es nicht. Zwar ist die Stadt beteiligt am Verbund von Städten, die fairen und nachhaltigeren Handel fördern und unterstützen, z.B. beim Einkauf von Waren für die städtischen Kindergärten und Schulen; aber dies in noch recht untergeordnetem Umfang und nicht mit verpflichtenden Richtlinien für alle Vergabestellen. In kommunalen Kantinen und Essensdiensten wird auf Nachhaltigkeit der Rohstoffe und Gerichte geachtet. Für die Erziehung zu nachhaltiger Ernährung werden Schauküchen betrieben [16].
Quellen: [16] Münchner Schauküchen
Beantragung für Fördermittel ist oft sehr zeitintensiv, und somit werden für Klimaschutz notwendige personelle Kapazitäten oft hierauf verwendet. Eigene Stellen sollen Entlastung schaffen und dafür sorgen, dass effizient an Klimaschutz gearbeitet werden kann.
Nein Für die Beantragung von Fördermitteln für die Stadt München gibt es unseres Wissens nach keine zentrale Stelle. Die einzelnen Fachreferate kümmern sich für ihre Zuständigkeitsbereiche unabhängig voneinander um mögliche Förderungen. Münchner Bürger können nicht nur Bundesmittel, sondern darüberhinaus auch kommunale Mittel erhalten, die das RKU vergibt. [17]
Quellen: [17] Förderprogramm klimaneutrale Gebäude der Stadt München
Mit Klimabeirat/Klimarat/Bürger:innenrat sind Gremien gemeint, die ausBürgerperspektive die Lokalpolitik beraten. Um politischen Einfluss auszuüben sollten diese regelmäßig tagen.
Ja Der Stadtrat der Landeshauptstadt München hat einen „Klimarat“ eingesetzt. Dieser setzt sich zusammen aus je drei Vertreter:innen aus Wirtschaft, Hochschulen und Zivilgesellschaft plus fünf Stadträt:innen der drei größten Parteien im Rathaus. Satzungsgemäß sind die Aufgaben des Klimarats die Beratung und Kommunikation zwischen Öffentlichkeit, Wissenschaft, Politik und Verwaltung. Faktisch hat der Klimarat allerdings nur eine den Stadtrat beratende Funktion und keinerlei Antrags- und Weisungs-Befugnisse. Zu beachten ist, dass mehrere Vertreter:innen mit Sitz und Stimme im Klimarat zugleich Beauftragte der Stadt München oder der Stadtwerke München sind, was zu Interessenkonflikten führt (z.B. beim Erddgas-Umbau im Kohle-Kraftwerk).