Damit München bis 2035 klimaneutral werden kann, braucht es eine passende Struktur in der Stadtverwaltung, die Klimaschutz mit notwendigem Nachdruck und Mitteln voranbringen kann.
Klimaschutzmanager:innen können von der Nationalen Initiative für Klimaschutz (NKI) gefördert werden. Allerdings ist wichtig, dass das Klimaschutzmanagement an einer Stelle in der Verwaltung angesiedelt ist, wo es Entscheidungen treffen und möglichst frei agieren kann sowie über finanzielle Mittel verfügt. Im Besten Falle ist das Klimaschutzmanagement als Stabsstelle organisiert, die Klimaschutzmanagerin ist also keine Sachbearbeiterin, die einer Fachdienstleitung unterstellt ist, sondern selber ein Fachdienst.
Ja, aber nicht ausreichend
Mit dem Referat für Klima und Umweltschutz (RKU) hat die Stadt grundsätzlich ein Referat eingerichtet, das sich mit der Klimaneutralität befasst. Das Mandat und die Ausstattung sind jedoch recht eng begrenzt. So hat das RKU weder eine übergreifende Projektleitung für Klimaneutralität noch klimaspezifische, referatsübergreifende Weisungsbefugnisse gegenüber anderen Verwaltungseinheiten oder städtischen Tochtergesellschaften. Wir fordern deshalb, dass das RKU in Klimaschutz- und Klimaanpassungs-Sachen gegenüber anderen Referaten eine Weisungsbefugnis erhält.
Klimaschutz ist wichtig und muss als Querschnittsaufgabe umgesetzt werden. Alle Sachbearbeiterinnen, die Leitungsebene und auch die Politik muss – um Klimaneutralität zu erreichen – in allen Planungen Klimaschutz berücksichtigen!
Daher ist es wesentlich, alle kommunalen Beschlüsse hinsichtlich ihrer Verträglichkeit mit Klimaschutz zu bewerten. Dies erfolgt durch eine Integration eines „Klima-Checks“/Klimarelevanzprüfung/Klimaschutzrelevanzprüfung in alle Beschlussvorlagen. Gesetzlich geregelt ist bisher nur, dass alle Beschlüsse auf ihre finanziellen Auswirkungen hin geprüft werden müssen. Unter jedem kommunalen Beschluss steht also ein kurzer Absatz über die Höhe der Kosten und eine Information,ob dies wiederkehrende Kosten sind.
Hier würden mit der Einführung einer Klimarelevanzprüfung weitere Informationen angefügt: Hat der Beschluss negative oder positive Auswirkungen auf den Klimaschutz, wurden Alternativen geprüft, warum wurden diese verworfen etc.
Beschlüsse werden somit bereits während der Erstellung durch die Sachbearbeiter:innen in den Fachbereichen auf ihre Klimarelevanz hin (vor-)bewertet und Aspekte des Klimaschutzes sind automatisch integraler Bestandteil jeder Beschlussfassung. Klimafolgen werden somit transparent, Politiker:innen können fundierter entscheiden. Langfristig baut die Kommune Kompetenzen auf, um die Auswirkung auf das Klima bei allen relevanten Entscheidungen zu berücksichtigen.
Ja
Der Stadtrat hat 2021 beschlossen, “wichtige klimaschutzrelevante Sitzungsvorlagen“ auf deren Auswirkung auf das Klima hin zu prüfen [1]. Anfang 2024 wurde auch die Weiterentwicklung und Fortschreibung dieser Klimaschutzprüfung beschlossen [2]. Mit Stand vom 13.09.2024 wurden seitdem 248 Beschlussvorlagen geprüft, wovon 50 mit einer negativen Auswirkung auf das Klima bewertet wurden [3]. Eine Entscheidung gegen eine Mitzeichnung von Beschlüssen aufgrund einer negativen Bewertung, hat es bisher jedoch noch nicht gegeben [3]. In der Vergangenheit gab es allerdings sehr klimarelevante Beispiele, bei denen diese Prüfung unserer Kenntnis nach nicht im Voraus durchgeführt wurde: so z.B. bei den Beschlüssen zum Bau des „BMW-Tunnels“ im Stadtviertel Hasenbergl (im Münchener Norden) [4, 5] oder zum Umbau des Kohlekraftwerk in ein neues Erdgas-Kraftwerk [6]. Außerdem merkt auch der Klimarat in seiner Stellungnahme zur Weiterentwicklung der Klimaschutzprüfung an, dass einige als „positiv“ oder „nicht klimarelevant“ bewertete Beschlussvorlagen nicht ohne Weiteres so ausgewiesen werden können [7]. Mit der Weiterentwicklung der Klimaschutzprüfung und der damit verbundenen genaueren Arbeitsanweisung und präziseren Klassifikation, sollen diese Probleme jedoch überwunden und nun alle Beschlussvorlagen zuverlässig geprüft werden. Eine Klimaschutzprüfung sollte jedoch nicht nur durchgeführt, sondern auch Auswirkungen auf die klimarelevanten Entscheidungen haben: Wir fordern deshalb, dass die Klimaschutzprüfung in Zukunft Wirkung zeigt und Beschlüsse, die als negativ für das Klima bewertet werden, geändert oder abgelehnt werden.
Quellen: [1] Stadtratsbeschluss zur Einführung einer verbindlichen Klimaneutralitäsprüfung: RatsInformationsSystem München - StR-Sitzungen - Vollversammlung 28. Juli 2021 - Öffentliche Tagesordnung (muenchen.de) [2] Evaluierung und Weiterentwicklung der Klimaschutzprüfung [3] Anfrage Stadtrat: Zwischenstand zur Münchner Klimaschutzsatzung II [4] SZ-Artikel als Kontext zum BMW-Tunnel, aka Tunnel unterm Hasenbergl, die die Schleißheimer Straße an die A99 anbinden soll [5] Ausführliche Beschreibung des Gesamtkonzepts für den Münchener Norden, inklusive ÖPNV. Eine Klimarelevanzprüfung wird nicht erwähnt. [6] Umrüstung Erdgas HKW Nord ohne Klimaneutralitätsprüfung: RatsInformationsSystem München - Sitzungsvorlagen - Sitzungsvorlage 20-26 / V 09702 (muenchen.de) [7] Stellungnahme Klimarat zur Weiterentwicklung der Klimaschutzprüfung
Monitoring bedeutet ein Überwachen/Überblick über den Erfolg von Klimaschutzmaßnahmen. In einem kommunalen Monitoring sollten die eingesparten Emissionen sichtbar gemacht werden und mit den Prognosen aus dem Klimaschutzkonzept verglichen werden. Falls die Kommune nicht im Zeitplan liegt: Wie soll nachgesteuert werden?
Das Monitoring ist wichtig, um das Ziel der Klimaneutralität und notwendige Schritte im Auge zu behalten.
Nein
Bisher ist noch kein Monitoring von Klimaschutzmaßnahmen durch die Stadt veröffentlicht. Vom RKU wurde eine Roadmap im Juli 2022 vorgestellt [1], die die Entwicklung verschiedener Sektoren darstellt. Aber darin ist nicht zu erkennen, wie sich die einzelnen Maßnahmen entwickeln oder ob mit den Maßnahmen überhaupt Klimaneutralität bis 2035 erreicht werden kann. Im Dezember 2023 wurde dann im Grundsatzbeschluss III die Einführung eines ergänzenden und anschaulichen Klimaschutz-Monitoring-Systems durch das RKU mit einem jährlichen Budget von 60.000€ von 2024 bis 2028 beschlossen. [2] Ausführlicher berichten wir hier, in wieweit es bisher ein Monitoring der Klimaschutzmaßnahmen gibt und was wir diesbezüglich fordern.
Sektorenübergreifende Konzepte sind zum Beispiel Kimaanpassungs- , Konzepte der Städtebauförderung oder Quartierskonzepte. Diese Konzepte betrachten Maßnahmen, die über mehrere Sektoren gehen, das Quartierskonzept betrachtet zum Beispiel die Gebäudesanierung, die Wärmeversorgung, Energieerzeugung und Aspekte der Stadtplanung.
In solchen Sektorenübergreifenden Konzepten, die neben dem Klimaschutzkonzept existieren ist es wichtig, das Kimaschutz eine zentrale Rolle spielt.
Ja
Es gibt ausführliche Quartierskonzepte sowohl für Neubauquartiere [1] (bspw. Freiham) als auch für einige etablierte Quartiere [2], die Klimaschutz mit einbeziehen. Die 11 etablierten Quartiere (Stand Februar 2025) wurden als Teil der kommunalen Wärmeplanung identifiziert. In 5 der 11 Quartierskonzepte wird sich auf die Etablierung einer die Haushalte aufsuchenden Energieberatung konzentriert, während für die anderen 6 integrierte Konzepte entwickelt werden, die auch nachhaltige Mobilität, Aufwertung der Grün- und Freiflächen, nachhaltige Kreislaufwirtschaft und Wärmeversorgung miteinbeziehen. Für Moosach [3] und Aubing Westkreuz [4] wurde auch die Energieerzeugung mitberücksichtigt, was zum Standard worden ist.
In den Neubauquartieren, in denen die Stadt am meisten Gestaltungsfreiraum hat, werden diese Aspekte auch berücksichtigt. Auch bei Klimaanpassungskonzepten und allen anderen Konzepten der Städtebauförderung wird in München Klimaschutz im Normalfall in die Konzepte miteinbezogen.
Quellen: [1] Erklärung des integrierten Quartiersansatzes [2] Quartiere - Re:think München [3] Sanierungsgebiet Moosach [4] Aubing-Neuaubing-Westkreuz
Die Kommunalverwaltung kann aufgrund ihres großen Beschaffungsvolumens mit ihrer Nachfrage energieeffiziente Produkte fördern und damit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Wichtig ist, möglichst nur Produkte und Dienstleistungen zu erwerben, die wirklich benötigt werden und im Sinne der Nachhaltigkeit neben einer hohen Umweltverträglichkeit auch sozialen wie ökonomischen Aspekten entsprechen. Umweltfreundliche Beschaffung sollte in grundlegenden Dokumenten der Behörde wie dem eigenen Leitbild, verpflichtenden Dienstanweisungen oder einem Beschaffungsleitfaden als Organisationsziel definiert werden.
Ja, aber nicht für alle Bereiche
Das Beschaffungswesen ist in der Stadtverwaltung teils zentral, teils dezentral organisiert [1]. Die städtischen Gesellschaften (wie z.B. Die Stadtwerke München GmbH, Münchner Wohnen Wohnungsbau) sind bei ihren Beschaffungen selbständig. Einheitliche und für alle verbindliche Richtlinien unter Berücksichtigung Klima-relevanter Aspekte gibt es nicht.
Die Stadt ist beteiligt am Verbund von Städten, die fairen und nachhaltigeren Handel fördern und unterstützen [2] und hat verbindliche Nachhaltigkeitskriterien für bestimmte Produktgruppen eingeführt z.B. bei der Beschaffung von Kraftfahrzeugen; Holzprodukten; Büromaterial , Waren und Nahrungsmittel für die städtischen Kindergärten und Schulen [3]. In kommunalen Kantinen und Essensdiensten wird auf Nachhaltigkeit der Rohstoffe und Gerichte geachtet. Für die Erziehung zu nachhaltiger Ernährung werden Schauküchen betrieben [4]. Das RKU bietet die Dienstkräfte, die fürs Einkaufen zuständig sind, Trainings, Informationen und Ansprechpersonen zum Thema nachhaltige Beschaffung an [5].
Um diese positiven Beispiele zur Regel für die gesamte Stadtverwaltung werden zu lassen, fordern wir die Einführung einer Richtlinie, dass die gesamte Stadtverwaltung möglichst nur nachhaltige Produkte und Dienstleistungen einkaufen darf.
Quellen: [1] Münchner Stadtratshearings Nachhaltige Beschaffung [2] Fairtrade Stadt München [3] Nachhaltigkeitsbericht München 2022 [4] Münchner Schauküchen [5] Marktmacht nutzen: zur fairen und nachhaltigen Beschaffung der Stadt München – Radio Lora München
Beantragung für Fördermittel ist oft sehr zeitintensiv, und somit werden für Klimaschutz notwendige personelle Kapazitäten oft hierauf verwendet. Eigene Stellen sollen Entlastung schaffen und dafür sorgen, dass effizient an Klimaschutz gearbeitet werden kann.
Nein
Die einzelnen Fachreferate kümmern sich für ihre Zuständigkeitsbereiche unabhängig voneinander um mögliche Förderungen. Es gibt eine beratende Stelle beim Referat für Arbeit und Wirtschaft, die die unterschiedlichen Referate bei der Bewerbung auf europäische Förderprogramme unterstützt. Eine Stelle für die Unterstützung bei nationalen Förderprogrammen gibt es unseres Wissens nach nicht – was aus unserer Sicht allerdings Vorteile haben kann.
Im Grundsatzbeschluss II beschloss der Stadtrat die Einführung eines städtischen Kofinanzierungsfonds für Klimaneutralität. Dieser Fonds sollte zur Erleichterung der Akquise externer Fördermittel und entsprechender Projektumsetzung eingesetzt und in einer Testphase von drei Jahren auf seine Funktionalität erprobt werden. [1, 2]
An dieser Stelle ein Hinweis zu Förderungen für BürgerInnen: Münchner BürgerInnen können nicht nur Bundesmittel, sondern darüber hinaus auch kommunale Mittel erhalten, die das RKU vergibt: beispielsweise die Förderungen klimaneutraler Antriebe [3] und klimaneutrale Gebäude. [4] Hier können sich BürgerInnen einen Überblick über mögliche Förderprogramme verschaffen.
Wir begrüßen dieses kommunale Förderprogramm sehr und wünschen uns eine Ausweitung des Programms, um möglichst viele BürgerInnen zur Mithilfe am Klimaschutz zu motivieren.
Quellen: [1] Grundsatzbeschluss III 8087761 – Seite 8 [2] muenchen.digital – Tab "Management der Umweltfördermittel" [3] Das Förderprogramm Klimaneutrale Antriebe [4] Das Förderprogramm klimaneutrale Gebäude der Stadt München
Mit Klimabeirat/Klimarat/Bürger:innenrat sind Gremien gemeint, die ausBürgerperspektive die Lokalpolitik beraten. Um politischen Einfluss auszuüben sollten diese regelmäßig tagen.
Ja
Der Stadtrat der Landeshauptstadt München hat einen „Klimarat“ eingesetzt. Dieser setzt sich zusammen aus je drei Vertreter:innen aus Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft plus fünf Stadträt:innen der drei größten Parteien im Rathaus (sowie jeweils deren Vertreter:innen) [1]. Satzungsgemäß versteht sich der Klimarat als “kritisch-konstruktiver Begleiter und Berater des ehrenamtlichen Stadtrats und der Verwaltung der Landeshauptstadt München bei der Fortschreibung der städtischen Klimastrategie” [2]. Außerdem “unterstützt er die Kommunikation zwischen Öffentlichkeit, Wissenschaft, Politik und Verwaltung bezüglich des städtischen Klimaschutzes und ermöglicht eine öffentliche und fachliche Diskussion über Ziele und Kriterien städtischer Klimaschutzpolitik innerhalb der Zivilgesellschaft” [2].
In der praktischen Umsetzung tagt der Klimarat sechs mal pro Jahr und befasst sich in jeder Sitzung mit einem oder mehreren klimarelevanten Beschlussvorlagen des RKU (Referat für Klima und Umweltschutz). Zu diesen kann er dann eine Stellungnahme abgeben, die dann dem Beschlussentwurf vor Beschlussfassung beigelegt wird.
Somit wird der Klimarat aktuell nur passiv tätig, wenn ihm eine Beschlussvorlage zugeleitet wird. Dies ist definitiv nicht bei allen klimarelevanten Beschlüssen der Fall und geschieht auch nicht immer rechtzeitig vor dem Beschluss (so beispielsweise geschehen bei der Beschlussvorlage zum Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) mit Beschluss in der Vollversammlung des Stadtrats vom 18.12.2024 [3].
Wir bedauern, dass der Klimarat daher aktuell nur beratend auftreten und keine Anträge an den Stadtrat stellen kann. Wir wünschen uns mehr Einflussmöglichkeit für solch ein wichtiges Expertengremium.
Für weitere und aktuelle Informationen zu den zivilgesellschaftlichen Klimarat:innen siehe auch die Seite der Münchner Initiative Nachhaltigkeit: https://www.m-i-n.net/klimarat/
Quellen: [1] Münchner Klimarat [2] Satzung des Klimarats [3] Stadtratsbeschluss zum FKG vom 18.12.2024