Klimaschutzmanager:innen können von der Nationalen Initiative für Klimaschutz (NKI) gefördert werden. Allerdings ist wichtig, dass das Klimaschutzmanagement an einer Stelle in der Verwaltung angesiedelt ist, wo es Entscheidungen treffen und möglichst frei agieren kann sowie über finanzielle Mittel verfügt. Im Besten Falle ist das Klimaschutzmanagement als Stabsstelle organisiert, die Klimaschutzmanagerin ist also keine Sachbearbeiterin, die einer Fachdienstleitung unterstellt ist, sondern selber ein Fachdienst.
Aktueller Stand (Juni 2024): Es gibt eine Abteilung Klimaschutz und Klimaanpassung mit Abteilungsleitung und ca. 5 Mitarbeitende im Grün- und Umweltamt. Die Verwaltung ist in diesem Punkt damit deutlich besser aufgestellt, als noch vor einigen Jahren. Zudem gibt es eine Stabsstelle (1 Person) unter dem Oberbürgermeister zur Koordination der klimaneutralen Stadtverwaltung. **BEWERTUNG MainzZero: Wenn Klimaschutz und Klimaanpassung in einer hierarchisch organisierten Verwaltung die notwendige Priorität haben soll, dann braucht es e****ine, an höchster Stelle, beim Oberbürgermeister, aufgehängte Koordinationsstruktur - übergreifend für alle Dezernate und städtischen Gesellschaften - **und die Themen werden von höchster Stelle monatlich nachgehalten. Nur dann können sektorübergreifende Themen wie Klimaschutz und Klimaanpassung auch im Bau- oder Wirtschaftsdezernat und damit verbundene Querschnittsthemen erfolgreich umgesetzt werden.
Die Haushaltsmittel für Klimaschutzmaßnahmen sind im Wesentlichen bei den zuständigen Fachämtern (z.B. Verkehr, Bau, Wirtschaft, etc.) angesiedelt. Eine übergreifende Sicht auf die gesamten Ausgaben für Klimaschutz und Klimaanpassung ist nicht gegeben; eine übergreifende Steuerung ist nicht erkennbar.
Klimaneutralität und Klimaanpassung bedeuten eine wirkliche Transformation - daher bedarf es eines umfassenden Investitionsplans, erhebliche Haushaltsmittel und einer Reihe von Finanzinstrumenten, wie z.B. einen lokalen Klimafonds (Beispiel: Klimafonds von Lüneburg ) und zdem einer starke Einbindung der lokalen Energiegenossenschaften um alle finanziellen Potenziale zu nutzen und die Stadt Mainz fit für die Zukunft zu machen.
Klimaschutz ist wichtig und muss als Querschnittsaufgabe umgesetzt werden. Alle Sachbearbeiterinnen, die Leitungsebene und auch die Politik muss – um Klimaneutralität zu erreichen – in allen Planungen Klimaschutz berücksichtigen!
Daher ist es wesentlich, alle kommunalen Beschlüsse hinsichtlich ihrer Verträglichkeit mit Klimaschutz zu bewerten. Dies erfolgt durch eine Integration eines „Klima-Checks“/Klimarelevanzprüfung/Klimaschutzrelevanzprüfung in alle Beschlussvorlagen. Gesetzlich geregelt ist bisher nur, dass alle Beschlüsse auf ihre finanziellen Auswirkungen hin geprüft werden müssen. Unter jedem kommunalen Beschluss steht also ein kurzer Absatz über die Höhe der Kosten und eine Information,ob dies wiederkehrende Kosten sind.
Hier würden mit der Einführung einer Klimarelevanzprüfung weitere Informationen angefügt: Hat der Beschluss negative oder positive Auswirkungen auf den Klimaschutz, wurden Alternativen geprüft, warum wurden diese verworfen etc.
Beschlüsse werden somit bereits während der Erstellung durch die Sachbearbeiter:innen in den Fachbereichen auf ihre Klimarelevanz hin (vor-)bewertet und Aspekte des Klimaschutzes sind automatisch integraler Bestandteil jeder Beschlussfassung. Klimafolgen werden somit transparent, Politiker:innen können fundierter entscheiden. Langfristig baut die Kommune Kompetenzen auf, um die Auswirkung auf das Klima bei allen relevanten Entscheidungen zu berücksichtigen.
**Aktueller Stand: ** Im Klimanotstandsbeschluss der Stadt Mainz in 2019 wurde eine Klimarelevanzprüfung beschlossen.
Bewertung MainzZero: Die Klimarelevanzprüfung wurde 2023 pilothaft für Teile der Verwaltung eingeführt; eine umfassende Einführung ist weiterhin geplant. Eine gezielte Weiterbildung aller Mitarbeiter*innen der Verwaltung zur Sensibilisierung bezüglich der Klimarelevanz ihrer Tätigkeit wird von MainzZero seit langem gefordert, ist aber nur in allerersten Ansätzen umgesetzt.
Monitoring bedeutet ein Überwachen/Überblick über den Erfolg von Klimaschutzmaßnahmen. In einem kommunalen Monitoring sollten die eingesparten Emissionen sichtbar gemacht werden und mit den Prognosen aus dem Klimaschutzkonzept verglichen werden. Falls die Kommune nicht im Zeitplan liegt: Wie soll nachgesteuert werden?
Das Monitoring ist wichtig, um das Ziel der Klimaneutralität und notwendige Schritte im Auge zu behalten.
**Aktueller Stand (Juni 2024): ** Im Stadtratsbeschluss im November 2022 Punkt 8 heißt es, dass ein Monitoring-Bericht alle 2 Jahre und eine Treibhausgas-Bilanz alle 5 Jahre vorgelegt werden soll.
Bewertung MainzZero: Ein Monitoring muss anhand aussagekräftiger Indikatoren erfolgen und nicht als lange Auflistung vieler Einzelmaßnahmen. Zudem braucht es eine jährliche kommunale Treibhausgas-Bilanz die auch den Bürger*Innen zugänglich gemacht wird. Ein kostenloses Treibhausgas-Bilanzierungs-Tool wird vom Land Rheinland-Pfalz zur Verfügung gestell t.
Beispiele für eine veröffentlichte kommunale Treibhausgas-Bilanz:
Sektorenübergreifende Konzepte sind zum Beispiel Kimaanpassungs- , Konzepte der Städtebauförderung oder Quartierskonzepte. Diese Konzepte betrachten Maßnahmen, die über mehrere Sektoren gehen, das Quartierskonzept betrachtet zum Beispiel die Gebäudesanierung, die Wärmeversorgung, Energieerzeugung und Aspekte der Stadtplanung.
In solchen Sektorenübergreifenden Konzepten, die neben dem Klimaschutzkonzept existieren ist es wichtig, das Kimaschutz eine zentrale Rolle spielt.
**Aktueller Stand (Juni 2024): ** Bisher nicht
Die Kommunalverwaltung kann aufgrund ihres großen Beschaffungsvolumens mit ihrer Nachfrage energieeffiziente Produkte fördern und damit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Wichtig ist, möglichst nur Produkte und Dienstleistungen zu erwerben, die wirklich benötigt werden und im Sinne der Nachhaltigkeit neben einer hohen Umweltverträglichkeit auch sozialen wie ökonomischen Aspekten entsprechen. Umweltfreundliche Beschaffung sollte in grundlegenden Dokumenten der Behörde wie dem eigenen Leitbild, verpflichtenden Dienstanweisungen oder einem Beschaffungsleitfaden als Organisationsziel definiert werden.
Aktueller Stand (Juni 2024): Es gibt eine Arbeitsgruppe Nachhaltige Beschaffung .
Bewertung MainzZero: MainzZero fordert die Etablierung eines CO2-Schattenpreises, d.h. analog zu den Vorgehen in Hessen oder Baden-Württemberg wird bei Beschaffungen ein rechnerischer Preis für die Klimakosten von CO2 angesetzt. Damit rechnen sich schon heute klimafreundliche und energieffiziente Beschaffungen und Baumaßnahmen.
Beispiele:
Beantragung für Fördermittel ist oft sehr zeitintensiv, und somit werden für Klimaschutz notwendige personelle Kapazitäten oft hierauf verwendet. Eigene Stellen sollen Entlastung schaffen und dafür sorgen, dass effizient an Klimaschutz gearbeitet werden kann.
**Aktueller Stand (Juni 2024): ** Ja, ein Dezernat für Fördermittelmanagement (Dezernat VII, https://mainz.de/vv/oe/dezernat7.php)
Mit Klimabeirat/Klimarat/Bürger:innenrat sind Gremien gemeint, die ausBürgerperspektive die Lokalpolitik beraten. Um politischen Einfluss auszuüben sollten diese regelmäßig tagen.
**Aktueller Stand (Juni 2024): ** Es gibt einen ständigen Klimaschutzbeirat (https://www.mainz.de/vv/produkte/gruen_und_naturschutz/Klimaschutz-Beirat.php), der sich neben dem Umweltdezernat aus Vertreter:innen der Fraktionen des Mainzer Stadtrates, der Hochschulen, der Kammern, Umwelt-, Klima- und Verkehrsinitiativen, Stadtwerke, Wohnbaugesellschaften, Verkehrsgesellschaft, Energieagentur Rheinland-Pfalz sowie der Dezernate I, V, VI der Stadtverwaltung sowie des Kreisverwaltung Mainz-Bingen zusammensetzt. Auch MainzZero ist seit 2023 offizielles Mitglied werden. Der Klimaschutz-Beirat berät den Stadtrat und die Stadtverwaltung Mainz in allen grundsätzlichen Fragen, die für den lokalen und globalen Klimaschutz von Bedeutung sind.