Die innerstädtische Höchstgeschwindigkeit kann teilweise von der Kommune auf Tempo 30 bzw. 20 reduziert werden. Bei reduziertem Tempo entstehen deutlich weniger Emissionen. Möglichkeiten zur Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit vor sensiblen Einrichtungen (Krankenhäuser, Schulen, Kindergärten, Seniorenheime u.a.) sollten vollständig genutzt werden.
Vorteile von Geschwindigkeitsbegrenzungen sind:
Hemmnisse
Die Maßnahme erfordert entsprechende Entscheidungen seitens der Stadtverwaltung.
Mehr Informationen
Die Maßnahme ist im Klimaschutzplan nicht enthalten.