Geschwindigkeitsbegrenzungen

LocalZero Top Maßnahme
LocalZero Top Maßnahme
verzögerte Maßnahmenverzögert
Sektor:
Mobilität
Zuständigkeit:
Stadtverwaltung

Weitere Zonen mit Tempo 30 bzw. 20 ausweisen (Prio 1)

Beschreibung

Die innerstädtische Höchstgeschwindigkeit kann teilweise von der Kommune auf Tempo 30 bzw. 20 reduziert werden. Bei reduziertem Tempo entstehen deutlich weniger Emissionen. Möglichkeiten zur Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit vor sensiblen Einrichtungen (Krankenhäuser, Schulen, Kindergärten, Seniorenheime u.a.) sollten vollständig genutzt werden.

Vorteile von Geschwindigkeitsbegrenzungen sind:

  • mehr Sicherheit auf den verkehrsberuhigten Straßen
  • deutlich weniger Lärm
  • ein flüssiger und gleichmäßiger Verkehrsablauf

Hemmnisse

Die Maßnahme erfordert entsprechende Entscheidungen seitens der Stadtverwaltung.

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Begründung Umsetzungsstand

Die Maßnahme ist im Klimaschutzplan nicht enthalten.