Kommunale Wärmeplanung

Maßnahmen in Arbeitin Arbeit
Sektor:
Wärme
Beginn:
4.9.2023
Ende:
31.12.2024
Zuständigkeit:
STESAD GmbH im Auftrag der Stadtverwaltung Dresden

Die kommunale Wärmeplanung ist einer der wichtigsten Bausteine für die Wärmewende. Auf ihrer Basis wird sich entscheiden, ob Dresden seine Klimaziele einhalten kann.

Beschreibung


Kurz und Knapp

Die kommunale Wärmeplanung ist aktuell noch im Erarbeitungsprozess. Sie soll im 4. Quartal 2024 abgeschlossen werden und Strategien und Pläne zur Erreichung einer klimaneutralen Wärmeversorgung in der Landeshauptstadt Dresden bis zum Jahr 2045 enthalten. Auf dieser Seite finden sich Informationen zum Fortschritt des Erarbeitungsprozesses und letzte Neuigkeiten zum Thema.


Kommunale Waermeplanung Balkendiagramm_schmal.png

Erfassung des aktuellen Bearbeitungsstandes in Anlehnung an WPG Abschnitt 4 [1].

Letzte Aktivitäten

15.04.2024: Wärmewendedialog I: "Wie werden Sie zukünftig heizen?" - eine Infoveranstaltung der Stadt zum Einbezug der Bürgerinnen und Bürger in die Wärmeplanung (Quelle)

01.01.2024: Das "Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze" tritt in Kraft. (Quelle)

14.12.2023: Der Stadtrat nimmt das Dekarbonisierungskonzept der SachsenEnergie AG zur Kenntnis und beauftragt den Oberbürgermeister die Maßnahmen in die kommunale Wärmeplanung einzuarbeiten. (Beschlussempfehlung, Quelle)

15.09.2023: Die Landeshauptstadt startet den Prozess der kommunalen Wärmeplanung gemeinsam mit der STESAD GmbH und der SachsenEnergie AG. (Quelle)

Das Wichtigste zur kommunalen Wärmeplanung in Dresden

Dresden hat im September 2023 bereits mit der kommunalen Wärmeplanung begonnen und will diese im 4. Quartal 2024 abschließen [8]. Wir möchten hier positiv hervorheben, dass die Landeshauptstadt damit den Bedingungen des zum 01.01.2024 in Kraft getreteten Wärmeplanungsgesetzes der Bundesregierung voraus ist, welches die Stadt zum Vorlegen einer Wärmeplanung bis zum 30.06.2026 verpflichtet. Die STESAD GmbH als Tochter der Landeshauptstadt Dresden übernimmt hierbei die Koordination des Projekts, beginnend bei der Bestandsanalyse, über die Beteiligung relevanter Akteure bis zur endgültigen Fertigstellung. Im Endergebnis soll für jeden Ort in Dresden feststehen, wie dieser bis spätestens 2045 mit klimaneutraler Wärme versorgt wird [9].

Bis 2045? So schreibt es die Stadt auf ihrer Website und widerspricht damit dem Bürgerbegehren von DresdenZero und dem zugehörigen Stadtratsbeschluss mit dem Zielhorizont 2035. Wir werden uns weiterhin für das Einhalten dieses Zieljahres einsetzen.

Hintergrundwissen zur kommunalen Wärmeplanung

Bis Juni 2026 muss Dresden, wie auch alle anderen Kommunen mit über 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, eine kommunale Wärmeplanung vorlegen. Das Wärmeplanungsgesetz verpflichtet zunächst das Bundesland Sachsen zur Erstellung einer Wärmeplanung, welches die Pflicht an die Kommunen weitergeben wird. Da die Bundesregierung das Ziel hat, bis 2045 klimaneutral zu sein, muss auch die Wärmeversorgung diese Anforderung erfüllen. Für den Weg dahin gibt es Zwischenziele für „Anteile erneuerbarer Energien oder unvermeidbarer Abwärme in jedem Wärmenetz“: 30 Prozent bis 2030 und 80 Prozent bis 2040. Für neue Wärmenetze gilt bereits ab dem 1. März 2025 ein Anteil von 65 Prozent [1].

Das Problem ist, dass der Bund mit seinen Zielen mindestens 10 Jahre zu spät dran ist, um ansatzweise den fairen deutschen Beitrag des Pariser Klimaschutzabkommens für die Einhaltung der 1,5°-Grenze zu leisten. Deshalb müssen wir die Wärmeplanung vor Ort beschleunigen. Auch in der Definition von guten Wärmequellen sehen wir Probleme. Denn unter „unvermeidbarer Abwärme“ versteht die Bundesregierung auch die Verbrennung von Müll und Klärschlamm (WPG), die jedoch viele Emissionen verursachen [2]. Es zeichnet sich ab, dass auch in Dresden weitere Diskussionen zur geplanten Müllverbrennungsanlage zu führen sind [3].

Im Zentrum der Wärmeplanung liegt die Ausweisung von Wärmeversorgungsgebieten. In diesen Gebieten wird aufgezeigt, welche jeweilige Wärmeversorgungsart sich besonders eignet und welche Art konkret realisiert werden könnte. Erst mit dem kommunalen Beschluss zur gebäudescharfen Ausweisung von Gebieten zum Neu- oder Ausbau von Wärmenetzen oder als Wasserstoffnetzausbaugebiet ganz am Ende des Prozesses der kommunalen Wärmeplanung greift das Gebäudeenergiegesetz (GEG).

Dann können in der Kommune nur noch Heizungen verbaut werden, die auf Basis von mindestens 65% erneuerbaren Energien die Wärme bereitstellen [4]. Das bedeutet: Tempo machen hilft. Denn: Wenn die Entscheidung über die Ausweisung als Gebiet zum Neu- oder Ausbau eines Wärmenetzes schon vor 2026/28 erfolgt, wird der Einbau von erneuerbaren Heizungen früher zur Pflicht [1]. Die Dekarbonisierung der Fernwärme stellt einen wichtigen Baustein der kommunalen Wärmeplanung dar, weshalb sie auf einer eigenen Seite zu finden ist.

KWP_cut.jpg Zielpfad für die kommunale Wärmeplanung nach LocalZero unter Anwendung des Restbudget-Ansatzes und einem linearen Reduktionspfad, um die Erderwärmung auf maximal 1,75 °C zu begrenzen [5,6,7].

Letzte Aktualisierung: 06.10.2024 (TP) Fragen und Anmerkungen an: info@dresdenzero.de

Quellen:

[1]: Bundesregierung (2024): Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze. Website, zuletzt abgerufen am 30.01.2024

[2]: bfub, BUND, NABU, DeutscheUmwelthilfe: Abfallverbrennung ist nicht klimaneutral. Website, zuletzt abgerufen am 30.01.2024

[3]: D. Hein, SächsischeZeitung(2023): 200 Millionen Euro: Dresden plant Müllverbrennungsanlage im Stadtgebiet. Website, zuletzt abgerufen am 30.01.2024

[4]: Bundesregierung (2024): Gebäudeenergiegesetz. Website 1, Website 2, zuletzt abgerufen am 30.01.2024

[5]: GermanZero (2023): Restbudget. Website, zuletzt abgerufen am 30.01.2024

[6]: S. Rahmstorf, Spektrum (2019): Wie viel Kohlendioxid bleibt Deutschland noch? Website, zuletzt abgerufen am 30.01.2024

[7]: Sachverständigenrat für Umweltfragen (2022): Wie viel CO₂ darf Deutschland maximal noch ausstoßen?, ISBN 978-3-947370-20-7. Website, zuletzt abgerufen am 30.01.2024

[8]: Landeshauptstadt Dresden(2024): Wärmeplan Dresden. Website, zuletzt abgerufen am 17.02.2024

[9]: Landeshauptstadt Dresden(2024): FAQ Kommunale Wärmeplanung. Website, zuletzt abgerufen am 17.02.2024