Windenergie

verzögerte Maßnahmenverzögert
Sektor:
Strom

Windenergie kann Dresdens Energieversorgung unabhängiger machen und Geld in die städtische Kasse spülen

Beschreibung


Windenergieanlagen im Stadtgebiet

In einem Beschluss vom 20.06.2013 (V2021/12) hat der Stadtrat entschieden, den Ausbau von Windenergieanlagen (WEA) im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Dresden (LHD) nicht zuzulassen. Dies widerspricht dem auf Bundesebene gesetzlich vorgeschriebenen Flächenziel von 2%. [1]1

Im Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept werden für die von der Sachsenkraft GmbH in einer Studie ermittelten Potenzialflächen (13 Waldflächen und 8 Landwirtschaftsflächen) 3 Szenarien angenommen. [1]2 In den Szenarien werden verschiedene Zieljahre betrachtet (siehe Abb. 1.). Im ersten Szenario können alle 21 WEA bis 2035 gebaut werden, wodurch sich ein maximaler Nettoenergieertrag von ca. 315 GWh pro Jahr ergibt. Der Nettoenergieertrag ist die Differenz zwischen der Bruttostromerzeugung und dem Eigenverbrauch der Kraftwerke. Knapp die Hälfte, ca. 151 GWh pro Jahr, ergeben sich im 2045er Szenario, in welchem auch regulatorische Rahmenbedingungen wie die Akzeptanz der Bevölkerung und erschwerter Ausbau in Waldflächen berücksichtigt werden.

NettoEinspeisung

Abb. 1.: Potenzieller Nettoenergieertrag durch Windenergie in Dresden [1]3

Mit diesem Stromertrag lassen sich in der LHD 6-12% des Gesamtstrombedarfs decken (Referenz-Jahr: 2018). [1]3 Somit kann also eine geringfügige Anzahl von WEA einen signifikanten Anteil zur Dresdner Stromversorgung beitragen - und nebenbei erheblich Geld in die städtische Kasse spülen: Der erwartete Gesamtertrag kann die Investitions- und Gesamtkosten der Anlagen über eine Laufzeit von 20 Jahren ausgleichen und zusätzlich 2,5 Mio Euro Gewinn pro WEA erzielen. Durch die kommunale Beteiligung von aktuell 0,2 ct/kWh würden pro WEA 400.000 bis 600.000 Euro über 20 Jahre Laufzeit an die Kommunen abgeführt werden können. Weiterhin ergeben sich kommunale Zusatzeinnahmen durch Pacht, Gewerbesteuer und lokale Wertschöpfung. [1]4

Sobald der oben genannte Stadtratsbeschluss gekippt wurde, ist ein mögliches Szenario für die Zukunft, dass die weitere Planung an den Regionalen Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge übertragen wird. Deren Planverfahren ist öffentlich einsehbar. Ein Scopingpapier zur Umweltprüfung und ein Eckpunktepapier (also ein Anforderungspapier an die Umweltauflagen und eines zur rechtlichen Rahmensetzung) wurden bereits erarbeitet und veröffentlicht. Die Planung soll bis Ende des Jahres 2027 abgeschlossen sein. [2]


Erstellt am 16.01.2024

Letzte Aktualisierung: 06.03.2025 (MG)

Fragen und Anmerkungen an: info@dresdenzero.de

Quellen:

[1]: Landeshauptstadt Dresden (2024): Vorlage Nr. V2693/24, Integriertes Energie- und Klimaschutzkonzept Dresden (IEK), veröffentlicht am 05.03.2024, Ratsinformationssystem, zuletzt abgerufen am 05.03.2025

  • [1]1 Band II, S. 46f.
  • [1]2 Band I, S. 141-143.
  • [1]3 Band I, S. 142.
  • [1]4 Band I, S. 142.

[2]: RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge: Teilregionalplan Energieversorgung/Windenergienutzung, Website, zuletzt abgerufen am 06.03.2025