Zusammenfassung Das Angebot an Fördermöglichkeiten für die Gebäudesanierung und den Heizungstausch wirkt auf den ersten Blick wie ein undurchdringlicher Bürokratiedschungel. Deshalb möchten wir in diesem Artikel eine kurze Übersicht über alle relevanten Förderprogramme für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Dresden geben. Der Großteil der finanziellen Förderungen kommt nicht von der Landeshauptstadt selbst, sondern von EU, Bund und Land. Aber mit einem eigenen Förderprogramm könnte Dresden selbst dazu beitragen, den Bürgerinnen und Bürgern beim Sanieren unter die Arme zu greifen. Die Stadt Münster zeigt, wie es geht. Dresden möchte nachziehen und plant Ähnliches in ihrem Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept (IEK). Solange der Stadtrat dieses allerdings nicht beschließt, bleibt die städtische Sanierungsförderung und damit ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz aus.
Es gibt eine Vielzahl an Unterstützungsangeboten für Sanierungsmaßnahmen und Heizungstausch, wobei man schnell den Überblick verlieren kann. Um Übersichtlichkeit zu schaffen, haben wir uns dazu entschieden, die Maßnahmen nach Geldgebern einzuteilen (siehe Abb. 1). Der Begriff "Top-Down" bedeutet, dass die geförderten Maßnahmen von der jeweiligen Institution - also "von oben" - organisiert und verwaltet werden. Im Gegensatz dazu stellt "Bottom-Up" jene Förderungsmöglichkeiten dar, welche die Bürgerinnen und Bürger selbst in Anspruch nehmen und verwalten können. Es gibt Förderprogramme der Europäischen Union (EU), nationale Förderung vom Bund, landesspezifische Förderung vom Freistaat Sachsen und kommunale Fördergelder, die von der Landeshauptstadt Dresden (LHD) beigesteuert werden. Im Folgenden werden die Förderprogramme der jeweiligen Ebenen näher erläutert.
Abb. 1: Übersicht aller Fördermöglichkeiten.
Die EU stellt für die Sanierung des Stadtgebietes Geld aus zwei Fonds zur Verfügung. Diese sind der Europäische Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und der Europäische Sozialfonds (ESF). [1]
Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE)
Aus dem EFRE fließt Geld ins Förderprogramm "Nachhaltige integrierte Stadtentwicklung". Ein Ziel dieses Förderprogrammes ist es, mit städtebaulichen Maßnahmen, wie beispielsweise der Sanierung von sozialen Gemeinbedarfseinrichtungen, eine Reduzierung der Treibhausgasemmisionen zu erreichen. Solche städtebaulichen Maßnahmen wurden und werden in folgenden Stadtteilen durch den EFRE gefördert: [1]
Europäischer Sozialfonds (ESF)
Aus dem ESF fließt Geld ins Förderprogramm "Nachhaltige soziale Stadtentwicklung", welches unter anderem auch für Sanierungsmaßnahmen genutzt werden kann. In den folgenden Stadtteilen Dresdens wurden und werden Projekte durch den ESF gefördert: [1]
Die Fördermöglichkeiten vom Bund gliedern sich in Zuschüsse, zinsgünstige Darlehen, Darlehenstilgung und steuerliche Abschreibungen auf. Sie können direkt von den Bürgerinnen und Bürgern Deutschlands über einen entsprechenden Antrag in Anspruch genommen werden. Zu beachten ist dabei, dass die Sanierungsmaßnahmen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden sein dürfen. Die Vorplanung ist allerdings bereits vor der Antragstellung erlaubt. Außerdem müssen die Förderungen direkt von Hauseigentümerin oder Hauseigentümer bzw. Mieterin oder Mieter beantragt werden und nicht - wie oft vermutet - von der Energieberaterin oder dem Energieberater. [4]
Es gibt drei Stellen, bei denen finanzielle Unterstützung bei Sanierungsvorhaben oder beim Heizungstausch beantragt werden können: das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Finanzamt. Abb. 2 bietet eine Übersicht der förderbaren Maßnahmen. Im Folgenden werden die drei Möglichkeiten näher erläutert.
Abb. 2: Übersicht der vom Bund geförderten Maßnahmen. [5]
BAFA
Das BAFA unterliegt dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Das BAFA fördert eine Vor-Ort-Energieberatung zur Verbesserung der Energieeffizienz des Wohngebäudes. Für Ein- und Zweifamilienhäuser (EFH und ZFH) bzw. Mehrfamilienhäuser (MFH) werden 50 % der Kosten bezuschusst, wobei das Maximum bei 650 € bzw. 850 € liegt. Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) bekommen einen Bonus von 250 €. [4] Die Energieberatungen können beispielsweise bei der Verbraucherzentrale angefragt werden. Durch die BAFA-Förderung sind diese Energieberatungen dann kostenfrei oder kosten max. 30 €, wie die Verbraucherzentrale auf ihrer Webseite schreibt. [6] Neben der Verbraucherzentrale gibt es auch noch etliche andere Energieexpertinnen und -experten. Die richtige Ansprechperson für Deinen Ort kannst Du in dieser Bundesdatenbank finden.
Für einen Zuschuss vom BAFA gibt es allerdings einige Voraussetzungen. Der Bauantrag muss mindestens 10 Jahre zurückliegen und der Förderantrag muss durch die Kundin oder den Kunden der Energieberatung gestellt werden. Der Zuschuss wird dann auch direkt an die Kundin oder den Kunden und nicht an die Energieberatung gezahlt. Um einen zusätzlichen Förderbonus zu erhalten, muss ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt werden. [4] Solch ein iSFP kann in Dresden von einem Bausachverständiger wie z. B. BauExperts erstellt werden. Details zum Ablauf findest Du hier. Weitere Infos zur finanziellen Unterstützung bei der Energieberatung gibt es auch auf der BAFA-Webseite.
Neben der Energieberatung fördert das BAFA auch bestimmte Einzelmaßnahmen. Eine Übersicht ist in Abb. 3 dargestellt.
Abb. 3: Übersicht der vom BAFA geförderten Einzelmaßnahmen. [7]
Die Höchstsumme der förderfähigen Kosten ist 30.000 €; mit iSFP können sogar bis zu 60.000 € gefördert werden. [4] Am stärksten bezuschusst wird der Heizungswechsel. Hier können bis zu 70 % der Gesamtkosten übernommen werden. Die Aufschlüsselung der einzelnen Boni ist in Abb. 4 dargestellt.
Abb. 4: Übersicht der vom BAFA bereitgestellten Boni für den Heizungswechsel. [7]
Die Grundförderung von 30 % bekommst Du, wenn Deine neue Heizung mit erneuerbaren Energien heizt. Und das muss nicht zwangsweise eine Wärmepumpe sein. Das zeigt Abb. 4, in der acht Beispiele genannt werden, bei denen die Grundförderung ausgezahlt wird. Zusätzlich zur Grundförderung gibt es einen Klimageschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 % der Investitionskosten für alle, die ihre Heizung in den nächsten 4 Jahren auf Erneuerbare umstellen. Für einkommensschwache Haushalte (weniger als 40.000 € brutto jährlich) gibt es zusätzlich einen Bonus von 30 %, was vor allem für Rentnerinnen und Rentner mit ostdeutschen Renten wichtig sein kann, um sich den Heizungswechsel leisten zu können. Insgesamt ist damit eine Förderung von bis zu 70 % der Sanierungskosten samt Heizungstausch möglich. Zusätzliche Informationen findest Du hier und Details zu allen anderen Einzelmaßnahmen gibt es unter diesem Link.
KfW
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist eine deutsche Förderbank, welche zinsgünstige Kredite in Höhe von bis zu 120.000 € für Sanierungsvorhaben vergibt. Diese Förderung kann auch für den Heizungswechsel vergeben werden; fossile oder gasbetriebene Wärmeerzeuger sind allerdings von der Förderung ausgeschlossen. Weiter Infos gibt es auf der Webseite von der KfW.
Finanzamt
Auch über das Finanzamt kann eine indirekte Förderung vergeben werden. Durch den Paragrafen 35c im Einkommenssteuergesetz (EStG) werden steuerliche Anreize für energetische Maßnahmen am Haus gesetzt. Über 3 Jahre können so bis zu 40.000 € an Steuern bei der Steuererklärung abgeschrieben werden, wenn die Maßnahmen bestimmten energetischen Standards entsprechen. Welche das sind, erfährst Du hier.
Insgesamt gibt es 3 Bund-Länder-Programme im Bereich der Städtebauförderung, durch die Geld in Sanierungsmaßnahmen in Sachsen fließt. Durch das Förderprogramm "Sozialer Zusammenhalt" können Sanierungen "zur Verbesserung der Wohn- und Lebensverhältnisse" gefördert werden. In den Förderprogrammen "Lebendige Zentren" und "Wachstum und nachhaltige Entwicklung" werden bauliche Sanierungsmaßnahmen zum Erhalt baukulturellen Erbes und die Sanierung von Altbauten gefördert. Bei allen drei Bund-Länder-Programmen können bis zu 66 % der förderbaren Maßnahmen von Land bezuschusst werden. [8] Laut Webseite der Stadt Dresden beteiligt sich die LHD mit mindestens 33 % an den übrigen Kosten. [2]
Neben der 30-prozentigen Bezuschussung bei der EFRE-Förderung und den mind. 33 % zur Landesförderung hat Dresden noch kein eigenes Förderprogramm für Sanierungen und Heizungswechsel entwickelt. Das könnte sich allerdings ändern. Im Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept (IEK) wird ein Energieberatungsprogramm vorgeschlagen, welches auch Sanierungsberatung beinhalten soll. Die LHD will dabei ein kommunales Informations- und Energieberatungsangebot für Bürgerinnen und Bürger, Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Unternehmen aufbauen. Außerdem sollen Informationsveranstaltungen zum Thema gemeinsam mit Expertinnen und Experten durchgeführt werden. Kurzfristig ist im IEK nur ein Energieerstberatungsangebot vorgesehen, während mittel- bis langfristig die Erweiterung des Beratungsangebots, bspw. um eine E-Mobilitätsberatung vorgesehen ist. Der Aufbau eines städtischen Förderprogramms zur finanziellen Unterstützung bei Sanierungsvorhaben wird auch als Möglichkeit erwähnt. [9] Das Problem: Das IEK wurde noch nicht durch den Stadtrat beschlossen. Von daher müssen sich Bürgerinnen und Bürger Dresdens momentan noch auf die Förderungen von EU, Bund und Ländern verlassen.
Die Potentiale einer städtischen Förderung zeigt die Stadt Münster. Dort gibt es bereits ein kommunales Förderprogramm zur energetischen Sanierung, bei dem für Gebäude, die vor 2002 gebaut wurden, bis zu 20.000 € für ein EFH/ZFH und 40.000 € für ein MFH als Fördermittel bereitgestellt werden. Der Vorteil: Die städtische Förderung kann zusätzlich zur Förderung von EU, Bund und Land beantragt werden, sodass sich die Sanierung auch bei schon teilsanierten Gebäuden lohnt. [10] Diese zusätzliche Förderung kann die Sanierungsquote stark erhöhen, wodurch die Stadt einen wichtigen Beitrag zur Energieeffizienz und damit zur Treibhausgasreduktion leistet.
Eine weitere Handlungsmöglichkeit für Dresden ist die sogenannte Energiekarawane - eine Energieberatungskampagne zur Steigerung der Sanierungsrate. Bei der Energiekarawane wird das übliche Prinzip umgedreht: Die Bürgerinnen und Bürger müssen nicht mehr selbst nach einer Energieberatung suchen, sondern die Energieberatung kommt zu ihnen. Die Koordination erfolgt durch die Stadtverwaltung. Die Kampagne startete als Referenzprojekt vom Bundesministerium für Umwelt in Südhessen und ist mittlerweile für Kommunen jeder Größenordnung entwickelt, standardisiert und vorgefertigt. Die Energiekarawane wurde inzwischen schon von mehr als 100 Kommunen bundesweit durchgeführt. In den erprobten Kommunen nahmen über 40 % der Hauseigentümerinnen und -eigentümern das Beratungsangebot an; für mehr als 80 % von ihnen war es die erste Energieberatung überhaupt! [11]
Das zeigt: Dresden hat also noch Potential. Sowohl durch ein eigenes Förderprogramm zur energetischen Sanierung als auch durch eine Energiekarawane könnte die LHD dafür sorgen, dass es bei der Sanierung in der Stadt vorangeht. Damit kann die Stadt Dresden nicht nur ihre Bürgerinnen und Bürger finanziell unterstützen, sondern auch gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung des Treibhausgasausstoßes leisten.
Erstellt am 21.01.2025 von Tim Pfeiffer
Letzte Aktualisierung: 31.01.2025 (TP)
Fragen und Anmerkungen an: info@dresdenzero.de
[1]: Stadt Dresden (2024): Stadtentwicklung durch EU-Fördermittel. Website, zuletzt abgerufen am 21.01.2025
[2]: Stadt Dresden (2023): Förderprogramme für die Stadtentwicklung. Website, zuletzt abgerufen am 21.01.2025
[3]: Stadt Dresden (2024): Soziale Stadtentwicklung. Website, zuletzt abgerufen am 21.01.2025
[4]: Energiefabrik Dresden (2024): Förderung zur Gebäudesanierung 2025: Ihre Chancen und Möglichkeiten. Website, zuletzt abgerufen am 21.01.2025
[5]: Energie-Fachberater (2024): Förderungen Sanierung Wohngebäude. Website, zuletzt abgerufen am 21.01.2025
[6]: Verbraucherzentrale: Energieberatung der Verbraucherzentrale. Website, zuletzt abgerufen am 21.01.2025
[7]: BAFA: Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen. Website, zuletzt abgerufen am 21.01.2025
[8]: Sächsiches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung (2025): Bund-Länder-Programme zur Städtebauförderung. Website, zuletzt abgerufen am 21.01.2025
[9]: Landeshauptstadt Dresden (2024): Vorlage Nr. V2693/24, Integriertes Energie- und Klimaschutzkonzept Dresden (IEK), Band II, S. 40f. veröffentlicht am 05.03.2024. Ratsinformationssystem, zuletzt abgerufen am 19.10.2024
[10]: Stadt Münster: "Klimafreundliche Wohngebäude der Stadt Münster". Website, zuletzt abgerufen am 21.01.2025
[11]: Fesa e.V. (2018): Energiekarawane. Website, zuletzt abgerufen am 21.01.2025