Kommunaler Beschluss zur Durchführung der Wärmeplanung inkl. öffentlicher Bekanntmachung
Ja, auf Empfehlung des Klimabeirats hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Buchholz in seiner Sitzung am 24.03.2022 beschlossen, eine kommunale Wärme- und Kälteplanung erstellen zu lassen (vgl. Ratsdrucksache DS 16-21/0094)
Der Beschluss des Verwaltungsrats zur Erstellung einer kommunalen Wärme- und Kälteplanung aus März 2022 enthält keinen konkreten Zeitplan. In §20 NKlimaG ist für die Stadt Buchholz verpflichtend vorgeschrieben, dass eine kommunale Wärmeplanung bis zum 31.12.2026 zu erstellen ist. Die Erstellung einer kommunalen Wärme- und Kälteplanung ist inzwischen beauftragt worden. Der Wärme- und Kälteplan soll im Frühjahr 2025 in finaler Version vorliegen.
Frühzeitiges Ausschlussverfahren: Ausschluss von nicht geeigneten Quartieren/Gebieten für Wärmenetz oder Wasserstoffnetz (z.B. für ländliche, zersiedelte Räume)
Ein potenzielles Wasserstoffgebiet kann hier bereits ausgeschlossen werden, wenn eine Eignung als sehr unwahrscheinlich eingestuft wird. Das ist zu dem Zeitpunkt der Wärmeplanung dann möglich, wenn entweder kein Gasnetz besteht oder bereits absehbar ist, dass eine künftige Versorgung mit Wasserstoff nicht wirtschaftlich sein wird. Disclaimer: Wasserstoffnetze sollten grundsätzlich ausgeschlossen werden: Verfügbarkeit und Kosten unsicher. Mit welcher Begründung geschieht dies vor Ort nicht?
Auf unsere Anfrage schrieb der Klimaschutzbeauftragte der Stadt Buchholz am 24.05.2024 wie folgt:
"Ein grundsätzlicher Ausschluss von Wasserstoffgebieten wurde nicht vorgenommen, da in der Wärmeplanung sämtliche nachhaltige Optionen zur zukünftigen Wärmebereitstellung geprüft werden sollen. Wie von mir erläutert, werden im Plan aber keine Wärmeversorgungen vorgeschlagen, die wirtschaftlich nicht vertretbar wären".
Ein potenzielles Wärmenetz kann hier bereits ausgeschlossen werden, wenn es entweder kein Wärmenetz gibt oder die Siedlungsstruktur (niedrige Wärmebedarfsdichte / hohe Zersiedelung) es nicht sinnvoll erscheinen lässt. Wenn Wärmenetze objektiv schlechte Lösungen sind, sollten sie frühzeitig ausgeschlossen werden um Planungskosten zu sparen und hohe Heizkosten am Ende des Tages zu vermeiden. Mit welcher Begründung geschieht dies vor Ort nicht?
In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt, Klimaschutz und Mobilität am 05.06.2024 wurde der aktuelle Stand der Erstellung eines kommunalen Wärme- und Kälteplans vorgestellt. Es wurden im Rahmen der Bestands- und Potenzialanalyse Versorgungsgebiete nach der Eignung für Wärmenetze untersucht, mit folgendem Ergebnis:
3% sehr hohe Wärmenetzeignung
20% hohe Wärmenetzeignung
52% moderate Wärmenetzeignung
15% bedingte Wärmenetzeignung
10% Einzelversorgung
Aktuelle Wärmeversorgung und Wärmebedarf feststellen.
Sind alle oder zumindest die wichtigsten Bilanzen und Kennzahlen der Gemeinde vorhanden?
Wichtige Bilanzen:
Liegt laut Aussage des beauftragten Büros vor. Die Aussage konnte von uns aufgrund bestehender Datenschutzanforderungen nicht überprüft werden.
Liegt laut Aussage des beauftragten Büros vor. Die Aussage konnte von uns aufgrund bestehender Datenschutzanforderungen nicht überprüft werden. Wir konnten aber eine Karte mit einer datenschutzkonformen Aggregation der ermittelten Wärmebedarfe und Wärmeversorgungsarten einsehen.
Ziel ist die Ausweisung von Wärmebedarf und Wärmeversorgung im Ist-Zustand und Ziel-Zustand, in Abstimmung mit jeweiligen Szenarien. Hier sind zwei unterschiedliche Aspekte entscheidend:
(1) Identifizierung der Potenziale zur erneuerbaren Wärmeerzeugung
(2) Einschätzung über Potenziale zur Energieeinsparung sowie -effizienz durch Wärmebedarfsreduktion in Gebäuden sowie in industriellen oder gewerblichen Prozessen
Es ist wichtig, dass sowohl umfangreich als auch priorisiert Wärmequellen berücksichtigt werden. LocalZero Liste der empfohlenen Wärmequellen.
Laut Antwort des Klimaschutzbeauftragten der Stadt Buchholz vom 13.02.2025 wurden alle von LocalZero empfohlenen Wärmequellen hinsichtlich ihres Potenzials im Buchholzer Stadtgebiet analysiert.
Laut Antwort des Klimaschutzbeauftragten der Stadt Buchholz vom 13.02.2025 werden solche Maßnahmen noch erarbeitet.
Die Potenzialanalyse sollte inkl. der geplanten Maßnahmen öffentlich vorgestellt werden und zur Kommentierung offengelegt werden. Hier muss die Möglichkeit Feedback zu geben geschaffen werden, um ggf. die Potenzialanalyse noch anzupassen. Das ist wichtig, denn basierend auf der Potenzialanalyse wird das Zielszenario entwickelt.
Gesetzlich vorgeschrieben ist lediglich die einmalige digitale Einsicht in die Pläne nach Erstellung des Entwurfs des Zielszenarios und der Einteilung in voraussichtliche Wärmeversorgunsgebiete inkl. Umsetzungsstrategie (§ 20 WPG, s.u.) für die Dauer von 30 Tagen zur Abgabe von Stellungnahmen.
Der Klimaschutzbeauftragte der Stadt Buchholz antwortete auf Anfrage am 13.02.2025 wie folgt:
"Die Potentialanalyse wird nicht einzeln veröffentlicht, sondern als Teil des gesamten Wärmeplans. Die Ergebnisse der Wärmeplanung werden im Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt, Klimaschutz, Mobilität vorgestellt und diskutiert. Auch im Klimabeirat sollen die Ergebnisse diskutiert werden. Hier können auch Fragen bzw. Anmerkungen von Bürgerinnen und Bürgern gestellt und diskutiert werden. Eine Anpassung der geplanten Maßnahmen und der Strategien für die einzelnen Versorgungsgebiete ist dann immer noch möglich."
Damit wir in Deutschland dem Pariser Klimaabkommen entsprechen, müssen wir im Restbudget bleiben. Das bedeutet für jede Kommune:
Der Klimaschutzbeauftragte der Stadt Buchholz antwortete auf Anfrage am 13.02.2025 wie folgt:
"Die Stadt Buchholz strebt an, dass die zukünftige Wärmeversorgung klimafreundlich und bezahlbar gestaltet wird. Die erzeugte Wärme soll soweit möglich aus regionalen Quellen stammen. Es wird jeweils ein Zielszenario mit der Klimaneutralität 2035 und ein Szenario mit dem Ziel Klimaneutralität 2040 (Ziel des Landes Niedersachsen) erstellt."
Das ist uns nicht bekannt. Der Klimaschutzbeauftragte der Stadt Buchholz antwortete am 13.02.2025 auf Anfrage lediglich, dass die von LocalZero empfohlenen Wärmequellen hinsichtlich ihres Potenzials im Buchholzer Stadtgebiet analysiert wurden.
Für die Zielszenarien 2035 (Buchholzer Ziel) und 2040 (Niedersächsisches Ziel) soll jeweils ein Zwischenziel für das Jahr 2030 entwickelt werden. Noch liegen diese Szenarien jedoch öffentlich nicht vor.
Der Klimaschutzbeauftragte der Stadt Buchholz antwortete auf Anfrage am 13.02.2025 wie folgt:
"Der Strombedarf wird aufgrund des Ausbaus der Wärmepumpen und der gleichzeitigen Elektrifizierung des MIV deutlich ansteigen (gemäß Klimaaktionsplan von 140.000 MWh/a bis 2035 auf ca. 275.000 bis 325.000 MWh/a). Zur Abdeckung des zusätzlichen Bedarfs sollen die Leistungen der Photovoltaik (PV-Anlagen) und Windkraft deutlich ausgeweitet werden. Hierzu werden u.a. städtische Dach-/Parkflächen mit PV-Anlagen belegt bzw. überdacht, Bürgerinnen und Bürger mit dem Städtischen Förderprogramm „Stadtklima Buchholz“ bei der Errichtung privater PV-Anlagen und der Errichtung von PV-Anlagen auf Dächern von Mehrfamiliengebäuden unterstützt und ein Ausbau der Windenergieanlagen und PV-Freiflächenanlagen im Stadtgebiet in relativ konfliktarmen Stadtgebietsbereichen befürwortet."
Unklar bleibt jedoch, ob durch diese Maßnahmen der erwartete Strombedarf zu 100% regional gedeckt werden kann.
Der Wärmeplan soll lt. Aussage des Klimaschutzbeauftragten der Stadt Buchholz vom 13.02.2025 inkl. der Zielszenarien im Anschluss an die politische Beratung öffentlich gemacht werden. Dann ist auch eine Kommentierung und Diskussion der Ergebnisse möglich.
Bei der Einteilung in Wärmeversorgungsgebiete passieren zwei Dinge:
(1) Einteilung in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete und -arten
(2) Darstellung der Wärmeversorgungsarten für das Zieljahr
Aufteilung nach Wärmeversorgungsgebieten (Wärmenetz, Wasserstoff, dezentrale Gebiete), eingeteilt in wo welcher Gebietstyp (sehr) (un)wahrscheinlich bzw. (un)geeignet ist. Aufteilung muss in Einklang mit vorliegendem/sich in der Erstellung befindlichen Wärmenetzbau- und -dekarbonisierungsfahrplan (Paragraph 32) sein
Diese Planung wird es vermutlich nicht geben. Lt. Ausage des klimaschutzbeauftragten der Stadt Buchholz vom 13.02.2025 wird für alle Versorgungsgebiete lediglich angegeben, ob die Wärmeversorgung zukünftig wahrscheinlich dezentral oder zentral und mit welchem Energieträger die Versorgung erfolgen kann.
Der Klimaschutzbeauftragte der Stadt Buchholz antwortete auf Anfrage am 13.02.2025 wie folgt:
"Es wird z.B. anhand der Wärmebedarfsdichte sowie anhand der Verfügbarkeit von Ankernutzern, erneuerbaren Energiequellen und Flächen für Wärmeerzeugungsanlagen entschieden, welche Versorgungsgebiete dezentral und welche zentral versorgt werden sollen."
Der Klimaschutzbeauftragte der Stadt Buchholz antwortete auf Anfrage am 13.02.2025 wie folgt:
"Die Wahrscheinlichkeiten für eine zentrale/dezentrale Versorgung der Versorgungsgebiete beruht auf den vorher analysierten Daten.""
Ziel muss ein ambitionierter Transformationspfad mit klaren Maßnahmen und jahresscharfer Planung mit schnellstmöglichem Start sein. Die Kommune („planungsverantwortliche Stelle“) muss im Rahmen ihrer Möglichkeiten selbst Maßnahmen durchführen, mit denen das Zielszenario erreicht werden kann, oder Dritte dazu beauftragen. Die Wärmeplanung ist eine Strategie, nicht einfach nur Daten und Fakten. Daher ist es wichtig, dass alle Akteure (s.u.) klare Rollen und Aufgaben haben und diese ineinandergreifen.
Der Klimaschutzbeauftragte der Stadt Buchholz antwortete auf Anfrage am 13.02.2025 wie folgt:
"Es wird für jedes Versorgungsgebiet ein Steckbrief erstellt, der effektive Maßnahmen zur Erreichung der THG-Neutralität der Wärmeversorgung enthalten wird. Die einzelnen Maßnahmen werden Angaben zur Zuständigkeit und zur Umsetzungsdauer enthalten."
Auch hier kann die „Wasserstoff-Falle“ wieder zuschnappen. Denn viele Dekarbonisierungsstrategien z.B. von Stadtwerken basieren stark auf Wasserstoff. D.h. auch nach der Wärmeplanung ist es wichtig darauf zu achten, dass Wasserstoff weiter nicht im großen Stile eingesetzt werden soll (also z.B. als Energieträger in den Transformationsplänen der Stadtwerke).
Der Klimaschutzbeauftragte der Stadt Buchholz antwortete auf Anfrage am 13.02.2025 wie folgt:
"Es werden nur Wärmequellen berücksichtigt, die klimafreundlich sowie wirtschaftlich nutzbar und verfügbar sind."
Wir gehen derzeit davon aus, dass Wasserstoff vermutlich nicht im großen Stile zur Wärmeversorgung eingesetzt werden wird. Zu Biomasse als Energieträger können wir derzeit noch keine Einschätzung abgeben.