
Kommunaler Beschluss zur Durchführung der Wärmeplanung inkl. öffentlicher Bekanntmachung
Auf Empfehlung des Klimabeirats hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Buchholz in seiner Sitzung am 24.03.2022 beschlossen, eine kommunale Wärme- und Kälteplanung erstellen zu lassen (vgl. Ratsdrucksache DS 16-21/0094).
Der Beschluss des Verwaltungsrats zur Erstellung einer kommunalen Wärme- und Kälteplanung aus März 2022 enthält keinen konkreten Zeitplan. In §20 NKlimaG ist für die Stadt Buchholz verpflichtend vorgeschrieben, dass eine kommunale Wärmeplanung bis zum 31.12.2026 zu erstellen ist. Die kommunale Wärmeplanung für Buchholz liegt inzwischen final vor und wurde am 01.10.2025 öffentlich vorgestellt.
Frühzeitiges Ausschlussverfahren: Ausschluss von nicht geeigneten Quartieren/Gebieten für Wärmenetz oder Wasserstoffnetz (z.B. für ländliche, zersiedelte Räume)
Ein potenzielles Wasserstoffgebiet kann hier bereits ausgeschlossen werden, wenn eine Eignung als sehr unwahrscheinlich eingestuft wird. Das ist zu dem Zeitpunkt der Wärmeplanung dann möglich, wenn entweder kein Gasnetz besteht oder bereits absehbar ist, dass eine künftige Versorgung mit Wasserstoff nicht wirtschaftlich sein wird. Disclaimer: Wasserstoffnetze sollten grundsätzlich ausgeschlossen werden: Verfügbarkeit und Kosten unsicher. Mit welcher Begründung geschieht dies vor Ort nicht?
Im Endbericht zur kommunalen Wärmeplanung für Buchholz widmet sich ein Kapitel dem Thema Wasserstoff (vgl. Kommunale Wärmeplanung Buchholz i. d. N. | Endbericht 2025, Kapital 3.6, Seiten 53 - 57).
Dort wird ausgeführt, dass "Heizen mit Wasserstoff weniger effizient, weniger wirtschaftlich und ressourcenintensiver als vergleichbare Alternativen (Wärmepumpen, Solarthermie, Wärmenetze) ist". Zudem ist die ausreichende Verfügbarkeit von Wasserstoff in den nächsten Jahren fraglich, so dass Wasserstoff gemäß Wasserstoffstrategie der Bundesregierung "vorerst [...] primär in den Sektoren "Industrie, bei schweren Nutzfahrzeugen sowie zunehmend im Luft- und Schiffsverkehr eingesetzt [...] werden soll".
Als Fazit wird festgehalten, dass "in Buchholz in der Nordheide der zukünftige Einsatz von Wasserstoff voraussichtlich keine Rolle spielen wird".
Ein potenzielles Wärmenetz kann hier bereits ausgeschlossen werden, wenn es entweder kein Wärmenetz gibt oder die Siedlungsstruktur (niedrige Wärmebedarfsdichte / hohe Zersiedelung) es nicht sinnvoll erscheinen lässt. Wenn Wärmenetze objektiv schlechte Lösungen sind, sollten sie frühzeitig ausgeschlossen werden um Planungskosten zu sparen und hohe Heizkosten am Ende des Tages zu vermeiden. Mit welcher Begründung geschieht dies vor Ort nicht?
Gemäß Endbericht zur kommunalen Wärmeplanung für Buchholz gibt es einige Stadtgebiete, die für ein Wärmenetz als wahrscheinlich geeignet oder sehr wahrscheinlich geeignet gelten. Dieses gilt insbesonder für die Innenstadtgebiete, in denen die Menschen enger besiedelt wohnen.
In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt, Klimaschutz und Mobilität am 05.06.2024 wurde der damals aktuelle Stand der Untersuchung der Versorgungsgebiete nach der Eignung für Wärmenetze vorgestellt, mit folgendem Ergebnis:
3% sehr hohe Wärmenetzeignung
20% hohe Wärmenetzeignung
52% moderate Wärmenetzeignung
15% bedingte Wärmenetzeignung
10% Einzelversorgung

Aktuelle Wärmeversorgung und Wärmebedarf feststellen.
Sind alle oder zumindest die wichtigsten Bilanzen und Kennzahlen der Gemeinde vorhanden?
Wichtige Bilanzen:
Laut Aussage des Fachbüros, das die kommunale Wärmeplanung für Buchholz erstellt hat, liegt dieses gebäudescharfe Bild des Wärmebedarfs und der aktuellen Wärmeversorgungsart vor. Die Aussage konnte von uns aufgrund bestehender Datenschutzanforderungen nicht überprüft werden.
Laut Aussage des Fachbüros, das die kommunale Wärmeplanung für Buchholz erstellt hat, liegt diese Kartendarstellung vor. Die Aussage konnte von uns aufgrund bestehender Datenschutzanforderungen nicht überprüft werden.
Im Endbericht zur kommunalen Wärmeplanung sind (datenschutzkonforme) baublockscharfe Kartendarstellungen enthalten (vgl. Kommunale Wärmeplanung Buchholz i. d. N. | Endbericht 2025, Kapitel 2.4, Seiten 9 - 21).
Ziel ist die Ausweisung von Wärmebedarf und Wärmeversorgung im Ist-Zustand und Ziel-Zustand, in Abstimmung mit jeweiligen Szenarien. Hier sind zwei unterschiedliche Aspekte entscheidend:
(1) Identifizierung der Potenziale zur erneuerbaren Wärmeerzeugung
(2) Einschätzung über Potenziale zur Energieeinsparung sowie -effizienz durch Wärmebedarfsreduktion in Gebäuden sowie in industriellen oder gewerblichen Prozessen
Es ist wichtig, dass sowohl umfangreich als auch priorisiert Wärmequellen berücksichtigt werden. LocalZero Liste der empfohlenen Wärmequellen.
Unseres Erachtens wurden alle sinnvollen Potenziale zur erneuerbaren Wärmeerzeugung in der kommunalen Wärmeplanung für Buchholz erfasst (vgl. Kommunale Wärmeplanung Buchholz i. d. N. | Endbericht 2025, Kapitel 3, Seiten 24 - 62).
Im Endbericht zur kommunalen Wärmeplanung für Buchholz werden nur Einsparpotenziale dargestellt, die sich aus unterschiedlichen Annahmen hinsichtlich der jährlichen Sanierungsquote im Gebäudebestand ergeben (vgl. Kommunale Wärmeplanung Buchholz i. d. N. | Endbericht 2025, Kapitel 3.1, Seiten 24 - 29). Konkrete Maßnahmen zur Senkung des Wärmebedarfs wurden nicht dargestellt. Laut Aussage des Klimaschutzbeauftragten der Stadt Buchholz vom 13.02.2025 werden solche Maßnahmen erst noch erarbeitet.
Die Potenzialanalyse sollte inkl. der geplanten Maßnahmen öffentlich vorgestellt werden und zur Kommentierung offengelegt werden. Hier muss die Möglichkeit Feedback zu geben geschaffen werden, um ggf. die Potenzialanalyse noch anzupassen. Das ist wichtig, denn basierend auf der Potenzialanalyse wird das Zielszenario entwickelt.
Gesetzlich vorgeschrieben ist lediglich die einmalige digitale Einsicht in die Pläne nach Erstellung des Entwurfs des Zielszenarios und der Einteilung in voraussichtliche Wärmeversorgunsgebiete inkl. Umsetzungsstrategie (§ 20 WPG, s.u.) für die Dauer von 30 Tagen zur Abgabe von Stellungnahmen.
Der Klimaschutzbeauftragte der Stadt Buchholz antwortete auf Anfrage am 13.02.2025 wie folgt:
"Die Potentialanalyse wird nicht einzeln veröffentlicht, sondern als Teil des gesamten Wärmeplans. Die Ergebnisse der Wärmeplanung werden im Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt, Klimaschutz, Mobilität vorgestellt und diskutiert. Auch im Klimabeirat sollen die Ergebnisse diskutiert werden. Hier können auch Fragen bzw. Anmerkungen von Bürgerinnen und Bürgern gestellt und diskutiert werden. Eine Anpassung der geplanten Maßnahmen und der Strategien für die einzelnen Versorgungsgebiete ist dann immer noch möglich."
Obwohl wir das eingefordert hatten, erhielten Bürger:innen vor der Veröffentlichung des Endberichts zur kommunalen Wärmeplanung für Buchholz nicht die Gelegenheit, sich einzubringen oder über die Ergebnisse der Potenzialanalyse zu diskutieren. Im Nachhinein haben wir nicht den Eindruck, dass es besser gewesen wäre, wenn wir uns eingebracht hätten. Daher haben wir dieses Kriterium trotzdem als erfüllt eingestuft.
Damit wir in Deutschland dem Pariser Klimaabkommen entsprechen, müssen wir im Restbudget bleiben. Das bedeutet für jede Kommune:
In der kommunalen Wärmeplanung für Buchholz werden zwei Zielszenarien dargestellt:
Szenario 1: Wärmewende bis 2035 (Klimaneutralitätsziel Buchholz) In diesem Szenario werden die fossilen Energieträger (Gas, Heizöl) bis 2035 vollständig durch erneuerbare Energieträger (Biomasse, Wärmepumpe, Wärmenetze, Solarthermie) ersetzt.
Szenario 2: Wärmewende bis 2040 (Klimaneutralitätsziel Niedersachsen) In diesem Szenario werden die fossilen Energieträger bis 2040 vollständig durch erneuerbare Energieträger ersetzt.
Vgl. Kommunale Wärmeplanung Buchholz i. d. N. | Endbericht 2025, Kapitel 5, Seiten 64 - 68).
Die Frage ist derzeit noch nicht abschließend zu beantworten.
In den Stadtgebieten, in denen eine dezentrale Wärmeversorgung empfohlen wird, liegt es in der Verantwortung der Gebäudeeigentümer:innen, sich erneuerbare Wärmequellen zu erschließen.
In den Stadtgebieten, deren Eignung für eine zentrale Wärmeversorgung (Wärmenetze) als wahrscheinlich eingeschätzt wurde, soll in einem ersten Schritt über Machbarkeitsstudien analysiert werden, ob eine Umsetzung technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist. In einem zweiten Schritt ist bei positivem Ausgang der Machbarkeitsstudien jemand zu finden, der ein Wärmenetz plant, umsetzt und betreibt. In einem dritten Schritt sind schließlich Gebäudeeigentümer:innen zu finden, die bereit sind, sich einem Wärmenetz anzuschließen.
In beiden dargestellten Zielszenarien (Klimaneutralität 2035 bzw. 2040) wird jeweils ein Zwischenziel für 2030 dargestellt.
Vgl. Kommunale Wärmeplanung Buchholz i. d. N. | Endbericht 2025, Kapitel 5, Seiten 64 - 68).
Der Klimaschutzbeauftragte der Stadt Buchholz antwortete auf Anfrage am 13.02.2025 wie folgt:
"Der Strombedarf wird aufgrund des Ausbaus der Wärmepumpen und der gleichzeitigen Elektrifizierung des MIV deutlich ansteigen (gemäß Klimaaktionsplan von 140.000 MWh/a bis 2035 auf ca. 275.000 bis 325.000 MWh/a). Zur Abdeckung des zusätzlichen Bedarfs sollen die Leistungen der Photovoltaik (PV-Anlagen) und Windkraft deutlich ausgeweitet werden. Hierzu werden u.a. städtische Dach-/Parkflächen mit PV-Anlagen belegt bzw. überdacht, Bürgerinnen und Bürger mit dem Städtischen Förderprogramm „Stadtklima Buchholz“ bei der Errichtung privater PV-Anlagen und der Errichtung von PV-Anlagen auf Dächern von Mehrfamiliengebäuden unterstützt und ein Ausbau der Windenergieanlagen und PV-Freiflächenanlagen im Stadtgebiet in relativ konfliktarmen Stadtgebietsbereichen befürwortet."
Unklar bleibt aktuell noch, ob durch diese Maßnahmen der erwartete Strombedarf tatsächlich zu 100% regional gedeckt werden kann.
Die kommunale Wärmeplanung für Buchholz sollte lt. Aussage des Klimaschutzbeauftragten der Stadt Buchholz vom 13.02.2025 inkl. der Zielszenarien im Anschluss an die politische Beratung öffentlich gemacht werden. Dann sei auch eine Kommentierung und Diskussion der Ergebnisse möglich.
Obwohl wir das eingefordert hatten, erhielten Bürger:innen vor der Veröffentlichung des Endberichts zur kommunalen Wärmeplanung für Buchholz nicht die Gelegenheit, sich einzubringen oder über die Ergebnisse zu den Zielszenarien zu diskutieren. Im Nachhinein haben wir nicht den Eindruck, dass es besser gewesen wäre, wenn wir uns eingebracht hätten. Daher haben wir dieses Kriterium trotzdem als erfüllt eingestuft.
Bei der Einteilung in Wärmeversorgungsgebiete passieren zwei Dinge:
(1) Einteilung in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete und -arten
(2) Darstellung der Wärmeversorgungsarten für das Zieljahr
Aufteilung nach Wärmeversorgungsgebieten (Wärmenetz, Wasserstoff, dezentrale Gebiete), eingeteilt in wo welcher Gebietstyp (sehr) (un)wahrscheinlich bzw. (un)geeignet ist. Aufteilung muss in Einklang mit vorliegendem/sich in der Erstellung befindlichen Wärmenetzbau- und -dekarbonisierungsfahrplan (Paragraph 32) sein
Diese Planung ist nicht Bestandteil des Endberichts zur kommunalen Wärmeplanung von Buchholz. Für alle Versorgungsgebiete wird lediglich steckbriefartig angegeben, ob die Wärmeversorgung zukünftig wahrscheinlich dezentral oder zentral und mit welchem Energieträger erfolgen kann.
Vgl. Kommunale Wärmeplanung Buchholz i. d. N. | Endbericht 2025, Kapitel 6, Seiten 69 - 261).
Die Gebietseinteilung wurde u. a. auf Basis der Ergebnisse aus der Bestands- und Potenzialanalyse vorgenommen. Weiterhin waren städtebauliche Strukturen für die Einteilung relevant (z. B. Alter der Gebäude, homogene Bebauung oder Siedlungsstrukturen und weitere strukturelle Gegebenheiten wie kreuzende Hauptstraßen, Schienen oder Gewässer).
Vgl. Kommunale Wärmeplanung Buchholz i. d. N. | Endbericht 2025, Kapitel 4, Seite 63).
Die Gebietseinteilung wurde u. a. auf Basis der Ergebnisse aus der Bestands- und Potenzialanalyse vorgenommen.
Vgl. Kommunale Wärmeplanung Buchholz i. d. N. | Endbericht 2025, Kapitel 4, Seite 63).
Ziel muss ein ambitionierter Transformationspfad mit klaren Maßnahmen und jahresscharfer Planung mit schnellstmöglichem Start sein. Die Kommune („planungsverantwortliche Stelle“) muss im Rahmen ihrer Möglichkeiten selbst Maßnahmen durchführen, mit denen das Zielszenario erreicht werden kann, oder Dritte dazu beauftragen. Die Wärmeplanung ist eine Strategie, nicht einfach nur Daten und Fakten. Daher ist es wichtig, dass alle Akteure (s.u.) klare Rollen und Aufgaben haben und diese ineinandergreifen.
Im Endbericht zur kommunalen Wärmeplanung für Buchholz wird für jedes ausgewiesene Teilgebiet steckbriefartig dargestellt, welche zukünftige Wärmeversorgung sinnvoll und wahrscheinlich ist sowie welche Maßnahmen zur Umsetzung empfohlen werden. Die einzelnen Maßnahmenvorschläge werden ebenfalls steckbriefartig beschrieben (inkl. Priorisierung, beteiligte Akteur:innen, grobem Zeitplan etc.) und zu einem Umsetzungsfahrplan zusammengefasst.
Vgl. Kommunale Wärmeplanung Buchholz i. d. N. | Endbericht 2025, Kapitel 6 und 7, Seiten 69 - 305).
Diese Vorschläge kommen jedoch von außen; es bleibt abzuwarten, ob und wie sich die Stadt Buchholz diese zu eigen macht.
Auch hier kann die „Wasserstoff-Falle“ wieder zuschnappen. Denn viele Dekarbonisierungsstrategien z.B. von Stadtwerken basieren stark auf Wasserstoff. D.h. auch nach der Wärmeplanung ist es wichtig darauf zu achten, dass Wasserstoff weiter nicht im großen Stile eingesetzt werden soll (also z.B. als Energieträger in den Transformationsplänen der Stadtwerke).
Im Endbericht zur kommunalen Wärmeplanung von Buchholz wird zum Thema Wasserstoff festgehalten, dass "in Buchholz in der Nordheide der zukünftige Einsatz von Wasserstoff voraussichtlich keine Rolle spielen wird" (Vgl. Kommunale Wärmeplanung Buchholz i. d. N. | Endbericht 2025, Kapitel 3.6, Seite 56).
Das Bioenergiepotenzial ist in Buchholz begrenzt. Biomasse ist eine flächenintensive Energieproduktion. Die Nutzung landwirtschaftlicher Flächen mit Photovoltaik ist aufgrund der weitaus höheren Energieeffizienz sinnvoller (Vgl. Kommunale Wärmeplanung Buchholz i. d. N. | Endbericht 2025, Kapitel 3.2, Seiten 29 - 30).
Folglich spielen sowohl Wasserstoff als auch Biomasse in den Transformationsplänen für Buchholz keine wesentliche Rolle.