Letzte Aktualisierung: 01.11.2024
Die Enquetekommission hat das Ziel vorgegeben, bis 2030 die Solarenergie in Bremen auf 500 MWp und bis 2038 auf 1000 MWp auszubauen. Dies gilt für sämtliche PV-Anlagen im Land.
In Bezug auf öffentliche Gebäude ist im Bremischen Solar-Gesetz von 2023 festgehalten:
Der Senat für die Freie Hansestadt Bremen und die Stadtgemeinde Bremen sowie der Magistrat für die Stadtgemeinde Bremerhaven und ihre unmittelbaren Anstalten, Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts streben an, die dafür geeigneten Dachflächen öffentlicher baulicher Anlagen vollständig mit Photovoltaikanlagen zu bedecken. Zur Erreichung der nach Satz 1 angestrebten Bedeckung, evaluiert der Senat für die Freie Hansestadt Bremen die in ihrem Eigentum stehenden Liegenschaften hinsichtlich der Verfügbarkeit, Lage und Ausrichtung von Flächen und deren sonstige Eignung für die Installation von Photovoltaikanlagen und erstellt zu diesem Zweck einen gebäudescharfen Photovoltaik-Ausbaupfad.
Quelle: BremSolarG vom Mai 2023, § 7, Absatz 1
Im Aktionsplan Klimaschutz ist die Maßnahme L-EA-003 aufgeführt:
Solar-Ausbaupfad für landeseigene Immobilien: Prüfung der Dächer hinsichtlich baulicher und statischer Eignung; bei unmittelbarer Eignung Nachrüstung von PV-Anlagen bis 2025. Zunächst nicht geeignete Dächer bei nächster Dachsanierung soweit möglich ertüchtigen und dann PV installieren.
Quelle: Aktionsplan Klimaschutz, Maßnahme L-EA-003
Ein Umsetzungsbeginn ist nicht definiert und der geplante Abschluss ist "2030 bis 2035".
Der "gebäudescharfe Photovoltaik-Ausbaupfad" liegt noch nicht vor bzw. ist uns nicht bekannt.
Daher fehlt eine Übersicht, wie groß das Potenzial auf öffentlichen Dächern ist, wie weit es bisher schon ausgeschöpft ist und wie weit es zum Ziel vom Ausbau auf 500 MWp bis 2030 beitragen kann. Außerdem ist nicht klar, welche Gebäude oder Liegenschaften überhaupt zum Bereich der unmittelbaren Anstalten, Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts Bremens gehören.
Als Anhaltspunkte haben wir folgende Hinweise gefunden:
Photovoltaik-Zubau auf öffentlichen Liegenschaften 2023 bis 2026 im Land Bremen
Aus der Mitteilung geht auch hervor, dass Wohnungsbaugesellschaften mit Senatsbeteiligung (GEWOBA, BREBAU, Brepark) ebenfalls den Ausbau von PV-Anlagen auf Dächern in unterschiedlichem Umfang planen.
Da schon die Planung unzureichend ist (siehe oben), lässt sich die Umsetzung der Maßnahme aus unserer Sicht zurzeit nicht bewerten.
Im KAP Maßnahme L-EA-003 wird zum Umsetzungsstand festgestellt: "Prüfung der Dächer hinsichtlich baulicher Eignung nach vorhandenen Unterlagen ist erfolgt, statischer Eignung teilweise erfolgt, z.T. in Arbeit, erste Anlagen in der Planung". Und: "Jährliche Ausbauziele noch zu definieren" Demnach befindet sich die Maßnahme noch im Planungsstadium. Bekannt ist aber, dass mittlerweile zahlreiche Anlagen installiert sind. Leider fehlt auch hierzu eine Gesamtübersicht.
Der Ausbau von PV-Anlagen auf öffentlichen Gebäuden ist in den letzten Jahren kaum vorangekommen (zwei Anlagen pro Jahr zwischen 2020 und 2022 nach Aussagen der CDU). Damit ist der von Immobilien Bremen angestrebte Ausbau auf 50 PV-Anlagen auf öffentlichen Gebäuden (vgl. Pressemitteilung IB vom 29.10.2021 bis Ende 2023 nicht erreicht.
Genauere Zahlen liegen uns nicht vor.