Wie steht es um die Wärmeplanung?
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Wärmeplanung

Der Wärmewende kommt eine Schlüsselposition bei der Einhaltung des Paris Agreement und damit der Begrenzung der Klimaerhitzung auf unter 2 Grad zu. Im Stromsektor gibt es etablierte Marktmechanismen, im Verkehrssektor sind die Lösungen bekannt, im Wärmesektor hingegen müssen Lösungen gefunden und Weichen gestellt werden. Diese Lösungen müssen vor Ort verhandelt und geplant werden. Der Start ist eine fundierte Wärmeplanung. Zwei Punkte sind hierbei wichtig:
  • Qualitätsanspruch: Die Wärmeplanung muss dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen.
  • Ambitionsniveau: Mit Hilfe der Wärmeplanung die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung bis 2035 abgeschlossen sein.
Dafür stellt LocalZero die folgende Checkliste zur Verfügung.
1. Beschluss zur Durchführung

Kommunaler Beschluss zur Durchführung der Wärmeplanung inkl. öffentlicher Bekanntmachung

2. Eignungsprüfung und verkürztes Verfahren (§ 14 WPG)

Frühzeitiges Ausschlussverfahren: Ausschluss von nicht geeigneten Quartieren/Gebieten für Wärmenetz oder Wasserstoffnetz (z.B. für ländliche, zersiedelte Räume)

Erklärung:

Ein potenzielles Wasserstoffgebiet kann hier bereits ausgeschlossen werden, wenn eine Eignung als sehr unwahrscheinlich eingestuft wird. Das ist zu dem Zeitpunkt der Wärmeplanung dann möglich, wenn entweder kein Gasnetz besteht oder bereits absehbar ist, dass eine künftige Versorgung mit Wasserstoff nicht wirtschaftlich sein wird. Disclaimer: Wasserstoffnetze sollten grundsätzlich ausgeschlossen werden: Verfügbarkeit und Kosten unsicher. Mit welcher Begründung geschieht dies vor Ort nicht?

Erklärung:

Ein potenzielles Wärmenetz kann hier bereits ausgeschlossen werden, wenn es entweder kein Wärmenetz gibt oder die Siedlungsstruktur (niedrige Wärmebedarfsdichte / hohe Zersiedelung) es nicht sinnvoll erscheinen lässt. Wenn Wärmenetze objektiv schlechte Lösungen sind, sollten sie frühzeitig ausgeschlossen werden um Planungskosten zu sparen und hohe Heizkosten am Ende des Tages zu vermeiden. Mit welcher Begründung geschieht dies vor Ort nicht?

3. Bestandsaufnahme inkl. Wärmebedarfe Status quo (§ 15 WPG)

Aktuelle Wärmeversorgung und Wärmebedarf feststellen.

Erklärung:

Sind alle oder zumindest die wichtigsten Bilanzen und Kennzahlen der Gemeinde vorhanden?
Wichtige Bilanzen:

  • Energiebilanz
  • Treibhausgasbilanzen
  • räumlich aufgelöster Wärmebedarf
Mögliche Kenngrößen:
  • Wohnflächen
  • Nutzungsarten der Gebäude
  • Flächendichten
  • Gebäudetypen und Baualtersklassen
  • Versorgungs- und Beheizungsstruktur der Gebäude
Mehr Infos hier (Leistungsverzeichnis A.1.1).

4. Erstellung der Potenzialberechnungen (§ 16 WPG)

Ziel ist die Ausweisung von Wärmebedarf und Wärmeversorgung im Ist-Zustand und Ziel-Zustand, in Abstimmung mit jeweiligen Szenarien. Hier sind zwei unterschiedliche Aspekte entscheidend:
(1) Identifizierung der Potenziale zur erneuerbaren Wärmeerzeugung
(2) Einschätzung über Potenziale zur Energieeinsparung sowie -effizienz durch Wärmebedarfsreduktion in Gebäuden sowie in industriellen oder gewerblichen Prozessen

Erklärung:

Es ist wichtig, dass sowohl umfangreich als auch priorisiert Wärmequellen berücksichtigt werden. LocalZero Liste der empfohlenen Wärmequellen.

Erklärung:

Die Potenzialanalyse sollte inkl. der geplanten Maßnahmen öffentlich vorgestellt werden und zur Kommentierung offengelegt werden. Hier muss die Möglichkeit Feedback zu geben geschaffen werden, um ggf. die Potenzialanalyse noch anzupassen. Das ist wichtig, denn basierend auf der Potenzialanalyse wird das Zielszenario entwickelt.
Gesetzlich vorgeschrieben ist lediglich die einmalige digitale Einsicht in die Pläne nach Erstellung des Entwurfs des Zielszenarios und der Einteilung in voraussichtliche Wärmeversorgunsgebiete inkl. Umsetzungsstrategie (§ 20 WPG, s.u.) für die Dauer von 30 Tagen zur Abgabe von Stellungnahmen.

5. Erstellung der Zielszenarien (§ 17 WPG)
  • Entwicklung des zukünftigen Wärmebedarfs
  • Flächenhafte Darstellung zur klimaneutralen Bedarfsdeckung mit jeweiligen Zwischenschritten

Erklärung:

Damit wir in Deutschland dem Pariser Klimaabkommen entsprechen, müssen wir im Restbudget bleiben. Das bedeutet für jede Kommune:

  • Wird ein möglichst 100% Anteil lokaler Erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung erreicht?
  • Bis 2035?
  • Mit den von LocalZero empfohlenen Wärmeanwendungen?

6. Einteilung in Wärmeversorgungsgebiete und -arten (§18 und 19 WPG)

Bei der Einteilung in Wärmeversorgungsgebiete passieren zwei Dinge:
(1) Einteilung in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete und -arten
(2) Darstellung der Wärmeversorgungsarten für das Zieljahr
Aufteilung nach Wärmeversorgungsgebieten (Wärmenetz, Wasserstoff, dezentrale Gebiete), eingeteilt in wo welcher Gebietstyp (sehr) (un)wahrscheinlich bzw. (un)geeignet ist. Aufteilung muss in Einklang mit vorliegendem/sich in der Erstellung befindlichen Wärmenetzbau- und -dekarbonisierungsfahrplan (Paragraph 32) sein

7. Umsetzungsstrategie und konkrete Umsetzungsmaßnahmen (§ 20 WPG)

Ziel muss ein ambitionierter Transformationspfad mit klaren Maßnahmen und jahresscharfer Planung mit schnellstmöglichem Start sein. Die Kommune („planungsverantwortliche Stelle“) muss im Rahmen ihrer Möglichkeiten selbst Maßnahmen durchführen, mit denen das Zielszenario erreicht werden kann, oder Dritte dazu beauftragen. Die Wärmeplanung ist eine Strategie, nicht einfach nur Daten und Fakten. Daher ist es wichtig, dass alle Akteure (s.u.) klare Rollen und Aufgaben haben und diese ineinandergreifen.

Erklärung:
  • Mit klaren Zuständigkeiten der beteiligten Akteure
  • Mit jahresscharfer Aktivität
  • Mit Fokus auf die wirksamsten Maßnahmen
  • Mit einem langfristigen Zeitplan, sodass die Gesamtheit der Maßnahmen im klimaneutralen Zieljahr abgeschlossen werden können (z.B. die lange dauernden Maßnahmen frühzeitig anschieben)

Erklärung:

Auch hier kann die „Wasserstoff-Falle“ wieder zuschnappen. Denn viele Dekarbonisierungsstrategien z.B. von Stadtwerken basieren stark auf Wasserstoff. D.h. auch nach der Wärmeplanung ist es wichtig darauf zu achten, dass Wasserstoff weiter nicht im großen Stile eingesetzt werden soll (also z.B. als Energieträger in den Transformationsplänen der Stadtwerke).