Einführung von Geschwindigkeitsbegrenzungen

Maßnahmen in Arbeitin Arbeit
Sektor:
Verkehrs- und Mobilitätssektor
Zuständigkeit:
Landratsamt Bodenseekreis / RP Tübingen

Bei reduziertem Tempo entstehen weniger Emissionen

Beschreibung

Die Gemeinde Uhldingen-Mühlhofen ist gemäß § 47e Abs. 1 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) i.V.m. § 6 Abs. 6 der Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung für Baden-Württemberg (BImSchZuVO) zuständig für die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes in ihrem Gebiet.

Aus Lärmaktionsplanung, Abbildung 31: Geschwindigkeitsbeschränkung aus Lärmschutzgründen, Uhldingen-Mühlhofen Geschwindigkeitsbeschränkung.png

Zur Auswirkung auf Klimaschutz:

Begründung Umsetzungsstand

Status 11/2024