Ziel der Wärmeplanung ist es, den vor Ort besten und kosteneffizientesten Weg zu einer klimafreundlichen und fortschrittlichen Wärmeversorgung zu ermitteln.
Die KWP beschreibt:
- Optionen für Ausbau und Weiterentwicklung von Wärmeversorgungsinfrastrukturen und deren Dekarbonisierung und Effizienzsteigerung
- Mittel- und langfristige Gestaltung der Wärmeversorgung in einem definierten Gebiet
Die KWP beinhaltet:
- Datenaufnahme und –verarbeitung / Bestandsanalyse
- Wärmequellen und –senken identifizieren / Potentialanalyse
- Entwicklung und Beschreibung Zielszenario mit Einteilung des Gebiets in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete
- Entwicklung Umsetzungsstrategie + Maßnahmenplanung
Die KWP wird erst durch einen Satzungsbeschluss des Gemeinderats verbindlich
- Gebiete, die danach in einem Wärmenetzgebiet liegen und der Anschluss möglich ist, müssen eine Monat nach Beschluss die Verpflichtung zu 65% EE-Anteil bei Einbau einer neuen Heizung einhalten!
- Für neue Wärmenetze gilt ab Inbetriebnahme 65% EE-Anteil
- Durch das Wärmeplanungsgesetz (WPG) des Bundes sind zukünftig alle Kommunen verpflichtet, eine KWP zu erstellen; Stichtag für UM ist der 30.06.2028
