Wo steht die Verwaltung?
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Nachhaltigkeitsarchitektur in der Verwaltung

Erklärung:

Klimaschutzmanager:innen können von der Nationalen Initiative für Klimaschutz (NKI) gefördert werden. Allerdings ist wichtig, dass das Klimaschutzmanagement an einer Stelle in der Verwaltung angesiedelt ist, wo es Entscheidungen treffen und möglichst frei agieren kann sowie über finanzielle Mittel verfügt. Im Besten Falle ist das Klimaschutzmanagement als Stabsstelle organisiert, die Klimaschutzmanagerin ist also keine Sachbearbeiterin, die einer Fachdienstleitung unterstellt ist, sondern selber ein Fachdienst.

Anmerkung / Begründung:

Die Position des Klimaschutzmanagements ist besetzt, jedoch operiert sie nur auf der Ebene der Sachbearbeitung im Referat Umweltschutz. Das Klimaschutzmanagement verfügt nicht über ein Veto-Recht.

Erklärung:

Klimaschutz ist wichtig und muss als Querschnittsaufgabe umgesetzt werden. Alle Sachbearbeiterinnen, die Leitungsebene und auch die Politik muss – um Klimaneutralität zu erreichen – in allen Planungen Klimaschutz berücksichtigen!

Daher ist es wesentlich, alle kommunalen Beschlüsse hinsichtlich ihrer Verträglichkeit mit Klimaschutz zu bewerten. Dies erfolgt durch eine Integration eines „Klima-Checks“/Klimarelevanzprüfung/Klimaschutzrelevanzprüfung in alle Beschlussvorlagen. Gesetzlich geregelt ist bisher nur, dass alle Beschlüsse auf ihre finanziellen Auswirkungen hin geprüft werden müssen. Unter jedem kommunalen Beschluss steht also ein kurzer Absatz über die Höhe der Kosten und eine Information,ob dies wiederkehrende Kosten sind.

Hier würden mit der Einführung einer Klimarelevanzprüfung weitere Informationen angefügt: Hat der Beschluss negative oder positive Auswirkungen auf den Klimaschutz, wurden Alternativen geprüft, warum wurden diese verworfen etc.

Beschlüsse werden somit bereits während der Erstellung durch die Sachbearbeiter:innen in den Fachbereichen auf ihre Klimarelevanz hin (vor-)bewertet und Aspekte des Klimaschutzes sind automatisch integraler Bestandteil jeder Beschlussfassung. Klimafolgen werden somit transparent, Politiker:innen können fundierter entscheiden. Langfristig baut die Kommune Kompetenzen auf, um die Auswirkung auf das Klima bei allen relevanten Entscheidungen zu berücksichtigen.

Anmerkung / Begründung:

Die Verwaltung und Politik wird aufgefordert Beschlüsse auf die Auswirkung auf das Klima zu prüfen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Am 25.08.2020 wurde hierzu ein Nachhaltigkeitsbeschluss im Stadtrat verabschiedet. Ein Auszug hieraus: "Die Stadt Kaiserslautern wird den Klimaschutz und die Klimaauswirkungen bei allen zukünftigen Planungen/ Entscheidungen berücksichtigen und Lösungen bevorzugen, die positive Auswirkungen im Rahmen der nachhaltigen Entwicklung für das Klima, die Umwelt und die biologische Vielfalt haben. Die Verwaltung wird aufgefordert, zukünftig in Beschlussvorlagen Aussagen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung möglichst mit Hinweisen auf das Kosten-/Nutzungsverhältnis mit aufzunehmen."

Erklärung:

Monitoring bedeutet ein Überwachen/Überblick über den Erfolg von Klimaschutzmaßnahmen. In einem kommunalen Monitoring sollten die eingesparten Emissionen sichtbar gemacht werden und mit den Prognosen aus dem Klimaschutzkonzept verglichen werden. Falls die Kommune nicht im Zeitplan liegt: Wie soll nachgesteuert werden?

Das Monitoring ist wichtig, um das Ziel der Klimaneutralität und notwendige Schritte im Auge zu behalten.

Anmerkung / Begründung:

Die Verwaltung erstellt jährliche Umsetzungsberichte. Alle fünf Jahre wird zudem ein Statusbericht erstellt. Über den Stand der Maßnahmen wird im Masterplanbeirat berichtet.

Erklärung:

Sektorenübergreifende Konzepte sind zum Beispiel Kimaanpassungs- , Konzepte der Städtebauförderung oder Quartierskonzepte. Diese Konzepte betrachten Maßnahmen, die über mehrere Sektoren gehen, das Quartierskonzept betrachtet zum Beispiel die Gebäudesanierung, die Wärmeversorgung, Energieerzeugung und Aspekte der Stadtplanung.

In solchen Sektorenübergreifenden Konzepten, die neben dem Klimaschutzkonzept existieren ist es wichtig, das Kimaschutz eine zentrale Rolle spielt.

Anmerkung / Begründung:

Ja, aber in Abwägung mit anderen Sachen.

Es gibt ein Klimaanpassungskonzept, das darauf abzielt, die städtische Umgebung widerstandsfähiger gegen Klimafolgen wie Hitze und Starkregen zu machen. Dazu gehören Maßnahmen zur Verbesserung des städtischen Grüns, zur Förderung der Biodiversität und zur Wasserbewirtschaftung.

Erklärung:

Die Kommunalverwaltung kann aufgrund ihres großen Beschaffungsvolumens mit ihrer Nachfrage energieeffiziente Produkte fördern und damit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Wichtig ist, möglichst nur Produkte und Dienstleistungen zu erwerben, die wirklich benötigt werden und im Sinne der Nachhaltigkeit neben einer hohen Umweltverträglichkeit auch sozialen wie ökonomischen Aspekten entsprechen. Umweltfreundliche Beschaffung sollte in grundlegenden Dokumenten der Behörde wie dem eigenen Leitbild, verpflichtenden Dienstanweisungen oder einem Beschaffungsleitfaden als Organisationsziel definiert werden.

Anmerkung / Begründung:

Es gibt einen Leitfaden “Nutzung von Umweltsiegeln für nachhaltige Beschaffung”, der sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung richtet. Er bietet eine Übersicht über Nachhaltigkeitssiegel und ist als Hilfestellung für Verantwortliche in der Beschaffung und Vergabe gedacht.

Erklärung:

Beantragung für Fördermittel ist oft sehr zeitintensiv, und somit werden für Klimaschutz notwendige personelle Kapazitäten oft hierauf verwendet. Eigene Stellen sollen Entlastung schaffen und dafür sorgen, dass effizient an Klimaschutz gearbeitet werden kann.

Anmerkung / Begründung:

Nein, es gibt keine eigene Stelle für Fördermittelmanagement. Viele Anträge mit Förderung aus Gründen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung werden vom Referat Umweltschutz koordiniert oder initiiert.

Erklärung:

Mit Klimabeirat/Klimarat/Bürger:innenrat sind Gremien gemeint, die ausBürgerperspektive die Lokalpolitik beraten. Um politischen Einfluss auszuüben sollten diese regelmäßig tagen.

Anmerkung / Begründung:

Es gibt kein solches Gremium.