Qualität des KAP
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Klimaaktionsplan Kaiserslautern

Anmerkung: LocalZero verwendet den Begriff “Klimaaktionsplan (KAP)”; in Kaiserslautern wird die Bezeichnung “Masterplan 100% Klimaschutz” verwendet.

Der Stadtrat Kaiserslautern hat am 06.11.2017 den "Masterplan 100% Klimaschutz 2050" und einen dazugehörigen Maßnahmenatlas beschlossen.

Mit dem Beitritt zum Kommunalen Klimapakt Rheinland-Pfalz (KKP) hat sich der Stadtrat zum 13.03.2023 für eine Aktualisierung der Klimaschutzziele im Zielkorridor 2035-2040 entschieden. Bisher wurde der Masterplan hierfür aber noch nicht entsprechend aktualisiert.

Im August 2022 wurde eine durch die Stadt in Auftrag gegebene Studie des ifeu-Institut veröffentlicht, die ausdrücklich das Zieljahr 2040 für einen angepassten Masterplan empfiehlt. Aus der Studie geht auch hervor, dass Kaiserslautern bisher viele selbst gesetzte Zwischenziele im Klimaschutz nicht erreicht hat, insbesondere bei der Reduktion von Treibhausgasemissionen im Bereich Raumwärme und Verkehr. Außerdem schlägt die Studie auch konkrete Maßnahmen zur Verbesserung vor. Auf unserer Webseite findet ihr einen Blogbeitrag zur Studie und ihren Ergebnissen.

Erklärung:

Ein Klima-Aktionsplan (auch KAP / Klimaschutzkonzept / integriertes Klimaschutzkonzept) ist ein von einer Kommune beschlossener Plan/Konzept, in dem beispielhaft oder auch in mehreren Szenarien festgelegt ist, wie die Kommune bis 2035/20XX klimaneutral wird.

Im ersten Teil des KAPs wird bilanziert: Wieviel Treibhausgase emittiert die Kommune derzeit?

Im zweiten Teil des KAPs werden Maßnahmen aufgelistet, mit denen die Kommune klimaneutral werden kann. Dabei ist nicht nur Emissionsreduktion sondern die Erreichung der Klimaneutralität in allen Bereichen der Kommune von Bedeutung.

Anmerkung / Begründung:

Es gibt den Masterplan 100% Klimaschutz. Dieser wurde am 06.11.2017 im Stadtrat zusammen mit einem zugehörigen Maßnahmenatlas beschlossen. Damit verpflichtet die Stadt Kaiserslautern sich, ihre Treibhausgasemissionen bis 2050 um 95% gegenüber 1990 zu senken und den Verbrauch an Endenergie zu halbieren. Der Masterplan skizziert einen möglichen Weg, um dieses Ziel zu erreichen und bietet einen Katalog von Klimaschutzmaßnahmen, der auf die verschiedenen Akteure zugeschnitten ist.

Erklärung:

Die Jahreszahl (2035/20XX…) definiert, bis wann die Kommune – möglichst ohne Kompensation – klimaneutral werden will.

Das bedeutet, dass allen Maßnahmen nachweisliche THG-Einsparmengen zugerechnet werden müssen, um dann als Ergebnis nachzuweisen, dass mit den geplanten Maßnahmen alle bilanzierten kommunalen THG-Emissionen eingespart werden.

Anmerkung / Begründung:

Statt auf Klimaneutralität abzuzielen, strebt die Stadt Kaiserslautern bis 2050 eine Reduzierung der Treibhausgasemissionen um 95 % und eine Halbierung des Endenergieverbrauchs im Vergleich zu 1990 an. Mit dem Beitritt zum Kommunalen Klimapakt Rheinland-Pfalz (KKP) hat sich der Stadtrat zum 13.03.2023 für eine Aktualisierung der Klimaschutzziele im Zielkorridor 2035-2040 entschieden.

Erklärung:

Das Restbudget beschreibt das globale Kontingent an Treibhausgasen (THG), das für die Einhaltung des Pariser Klimaabkommens zukünftig noch emittiert werden kann. Dieses THG-Kontingent kann auf einzelne Nationen und wiederum auf Kommunen heruntergebrochen werden. Jede Kommune hat somit ein „persönliches kommunales Restbudget“, das sie für die Einhaltung des Pariser 1,5 Grad Zieles nicht überschreiten darf.

Anmerkung / Begründung:

Die Einsparziele orientieren sich an Vergleichszahlen aus 1990 anstelle des verfügbaren Restbudgets.

Erklärung:

Fast alle Kommunen führen ihre Treibhausgasbilanz mit BISKO (Bilanzierungs-Systematik Kommunal) durch. In dieser Systematik wird nur ein Teil der Industrie bilanziert, die Sektoren Abfall, Landwirtschaft und LULUCF fehlen völlig.

Die Klimavision von LocalZero bilanziert die Sektoren Strom, Wärme, Verkehr, Industrie, Gebäude, Abfall, Landwirtschaft, LULUCF (Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft).

Wenn die Kommune mit BISKO bilanziert ist es wichtig daraufhinzuweisen, dass die Bilanzierung ergänzt werden muss und vor allem in den fehlenden Sektoren trotzdem Maßnahmen entwickelt werden sollten.

Anmerkung / Begründung:

Die Sektoren Abfall, Landwirtschaft und LULUCF fehlen im Masterplan.

Erklärung:

Das Szenario soll zeigen wie die Kommune unter realistischen Bedinungen (politischer Entwicklung, Dauer der Maßnahmen etc.) ihre Emissionen auf Netto-Null reduzieren kann, oder wie weit eine Reduktion realistisch aber ambitioniert möglich ist.

Oft ist im KAP ein weiteres Szenario mit einem anderen Zieljahr hinterlegt zum Bsp. 2040 oder 2045

Anmerkung / Begründung:

Im Masterplan wird nur ein Szenario zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen um 95% und der Halbierung des Endenergieverbrauchs bis 2050 betrachtet.

Erklärung:

Ein Trendszenario zeigt auf, wie sich die kommunalen Emissionen entwickeln, wenn die Kommune keine Maßnahmen in Richtung Klimaneutralität ergreift, also „business as usual“ betreibt. In diesem Fall können sich die kommunalen Emissionen trotzdem verändern, da bundespolitische Maßnahmen Einfluss auf kommunale Emissionen haben (Bsp: veränderter Bundesdeutscher Strommix).

Anmerkung / Begründung:

Im Masterplan ist kein Trenszenario hinterlegt, wie sich die kommunalen Emissionen entwickeln würde, wenn keine Maßnahmen in Richtung Klimaneutralität ergriffen werden würden.

Erklärung:

Die jährlichen Kosten für Maßnahmen, sowie Kosten für den Personalbedarf für die Umsetzung der Maßnahmen, machen den Aufwand einschätzbar und liefern Sicherheit für die Planung der Umsetzung.

Sind keine Kosten und keine Personalstellen hinterlegt sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass die Politik diese Maßnahme schnell freigibt. Denn die Kosten und der nötige Personalumfang muss erst ermittelt werden.

Anmerkung / Begründung:

Die Kosten für den Großteil der Maßnahmen sind im Masterplan hinterlegt, jedoch fehlen die Kosten für den Personalbedarf bei der Umsetzung.

Erklärung:

Eine genaue Planung der Maßnahmen ist eine Grundvoraussetzung, um den Erfolg/Fortschritt der Umsetzung des Klima-Aktionsplans zu messen. Optimal ist ein Ablaufplan, in dem die Reihenfolge und die zeitliche Überschneidung aller Maßnahmen genau aufgeschlüsselt ist.

Mit einem solchen Ablaufplan kann die Kommune die Reduktion der THG-Emissionen für jedes kommende Jahr prognostizieren und so nachweisen, dass sie das 1,5 Grad Ziel einhält.

Wichtig ist natürlich, dass zuerst die großen Emittenden auf Klimaneutralität umgestellt werden und danach bei den kleinen Emissionsquellen Maßnahmen ergriffen werden.

Anmerkung / Begründung:

Es wird ein grober Zeitrahmen angegeben, innerhalb dessen die Maßnahme durchgeführt werden soll. Allerdings sind keine Zwischenziele mit festgelegten Zeitpunkten vermerkt.

Erklärung:

Ohne klar verteilte Verantwortlichkeiten können Maßnahmen nicht umgesetzt werden. Die Verantwortlichen können sowohl in der Kommunalverwaltung (z.B. Abteilungen) oder außerhalb (z.B. Stadtwerke) sein. Bei jeder vorgeschlagenen Maßnahme sollte die zuständige Fachabteilung, die kommunale Tochter oder sogar die zuständige Sachbearbeitung genannt werden.

Anmerkung / Begründung:

Verantwortliche Personen, Fachbereiche usw. sind im Maßnahmenatlas aufgeführt. Darüber hinaus gibt es für jede Akteursgruppe einen Steckbrief, der die Maßnahmen zusammenfasst, die die jeweiligen Akteure betreffen.

Erklärung:

Aus dem genauen Zeitplan der Maßnahmenplanung kann ab jetzt bis zum Jahr der Klimaneutralität (2035/20XX) die THG-Emissionen und der Endenergiebedarf jährlich prognostiziert werden in allen Sektoren. Wird z.B. ein Braunkohlewerk im Jahr X geschlossen, sinken die Emissionen um Y. Dadurch wird der Weg zur Treibhausgasneutralität klar erkennbar und zu kompensierende Emissionen sichtbar.

Anmerkung / Begründung:

Nein, ein Reduktionspfad wird nur in 5- bis 10-Jahres-Schritten betrachtet, wobei ein lineares und ein degressives Szenario berücksichtigt wird. In diesen Zeitintervallen wird angegeben, welche Sektoren wie viel Treibhausgasemissionen bzw. Energie einsparen können. Für die Maßnahmen wird lediglich die Gesamtersparnis an Treibhausgasen und Energie angegeben, ohne einen Zeitplan für Zwischeneinsparungen.

Erklärung:

Alle Akteur:innen in einer Kommune sollten bei der Erstellung/Umsetzung eines KAPs beteiligt werden. Unterschiedliche Akteur:innen der Kommune sind: Bürger:innen (z.B. LocalZero-Teams), Verwaltung der Kommune, höchste politische Gremien der Kommune, Stakeholder:innen in der Kommune (z.B. kommunale Unternehmen oder Vereine).

Anmerkung / Begründung:

Im Masterplan wird die Beteiligung der Akteure erwähnt, wie etwa die Einrichtung eines Umsetzungsgremiums, dem Masterplanbeirat, bestehend aus Vertreter:innen der Verwaltung, kommunalen Unternehmen, Politik und verschiedenen Institutionen. Vor der Entwicklung des Masterplans wurden Partizipations-Workshops, Akteursdialoge und Input-Vorträge durchgeführt, um Interessen auszutauschen und Lösungsansätze zu finden. Es wird angestrebt, auch die jüngere Bevölkerung und Verbände einzubeziehen. Die akteursbezogenen Maßnahmen-Steckbriefe bieten einen Überblick darüber, wie sich jeder Akteur beteiligen kann.