Hansestadt Lüneburg

Wo steht die Verwaltung?
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Nachhaltigkeitsarchitektur in der Verwaltung

Klimaschutzmanagement: Das Klimaschutzmanagement ist verantwortlich für die Umsetzung und Koordination des Klimaschutzplans der Hansestadt Lüneburg. Das Klimaschutzmanagement ist jedoch nicht als Stabsstelle organisiert, sondern ein Fachbereich innerhalb des "Dezernats III Nachhaltigkeit, Sicherheit und Recht" (siehe Organigram).

Klimarelevanzprüfung: Für Beschlüsse der Verwaltung erfolgt eine Klimarelevanzprüfung, nicht jedoch für Beschlüsse der Politik.

Monitoring: Auf der Klimaschutz-Website der Hansestadt wird der Umsetzungsstand der Maßnahmen des Klimaschutzplans angezeigt. Das ist allerdings noch kein ausreichendes Monitoring, die Kategorien sind lediglich: Maßnahme "in Umsetzung" / "in Vorbereitung" / "noch nicht begonnen". Voraussichtlich 2024 wird die 2. THG-Bilanz Lüneburgs veröffentlicht. Aus den reduzierten Emissionen in den Sektoren lässt sich dann der Erfolg von Klimaschutzmaßnahmen ableiten.

Arbeitskreis Klimaneutralität: In diesem Gremium sind Akteur:innen aus Zivilgesellschaft, Naturschutz, Wissenschaft, Wirtschaft, Energieversorgung und dem Gebäudesektor sowie aus der Lokalpolitik und der Stadtverwaltung vertreten. Ziel des Arbeitskreises ist eine Vernetzung auf lokaler Ebene und die gemeinsame Beratung zu Klimaschutzprojekten (siehe Lüne-Blog).

Klimaschutz als Querschnittsaufgabe: Das Klimaschutzmanagement hat Workshops in allen Dezernaten der Verwaltung durchgeführt. Außerdem gibt es eine Stabstelle: Nachhaltige Stadtentwicklung. Insgesamt sind die Aktivitäten der Verwaltung aber noch nicht so, dass Klimaschutz als Querschnittsaufgabe in allen Bereichen verstanden wird.

Öffentlichkeitsarbeit und Klimaschutz-Website: Bei der Öffentlichkeitsarbeit ist noch viel Potenzial; beispielsweise ist die Berichterstattung

  • zum Wirken des Arbeitskreises Klimaneutralität und
  • zu den Ergebnissen der Treibhausgas-Bilanz von 2022 ausbaufähig. Der aktuelle (fortgeschriebene) Klimaschutzplan mit den Einzelmaßnahmen (Steckbriefen) lässt sich nur schwer auf der Klimaschutz-Website finden. Nur der veraltete Klimaschutzplan (erste Version vom Juni 2021) kann als komplettes Dokument (PDF) heruntergeladen werden.

Erklärung:

Klimaschutzmanager:innen können von der Nationalen Initiative für Klimaschutz (NKI) gefördert werden. Allerdings ist wichtig, dass das Klimaschutzmanagement an einer Stelle in der Verwaltung angesiedelt ist, wo es Entscheidungen treffen und möglichst frei agieren kann sowie über finanzielle Mittel verfügt. Im Besten Falle ist das Klimaschutzmanagement als Stabsstelle organisiert, die Klimaschutzmanagerin ist also keine Sachbearbeiterin, die einer Fachdienstleitung unterstellt ist, sondern selber ein Fachdienst.

Erklärung:

Klimaschutz ist wichtig und muss als Querschnittsaufgabe umgesetzt werden. Alle Sachbearbeiterinnen, die Leitungsebene und auch die Politik muss – um Klimaneutralität zu erreichen – in allen Planungen Klimaschutz berücksichtigen!

Daher ist es wesentlich, alle kommunalen Beschlüsse hinsichtlich ihrer Verträglichkeit mit Klimaschutz zu bewerten. Dies erfolgt durch eine Integration eines „Klima-Checks“/Klimarelevanzprüfung/Klimaschutzrelevanzprüfung in alle Beschlussvorlagen. Gesetzlich geregelt ist bisher nur, dass alle Beschlüsse auf ihre finanziellen Auswirkungen hin geprüft werden müssen. Unter jedem kommunalen Beschluss steht also ein kurzer Absatz über die Höhe der Kosten und eine Information,ob dies wiederkehrende Kosten sind.

Hier würden mit der Einführung einer Klimarelevanzprüfung weitere Informationen angefügt: Hat der Beschluss negative oder positive Auswirkungen auf den Klimaschutz, wurden Alternativen geprüft, warum wurden diese verworfen etc.

Beschlüsse werden somit bereits während der Erstellung durch die Sachbearbeiter:innen in den Fachbereichen auf ihre Klimarelevanz hin (vor-)bewertet und Aspekte des Klimaschutzes sind automatisch integraler Bestandteil jeder Beschlussfassung. Klimafolgen werden somit transparent, Politiker:innen können fundierter entscheiden. Langfristig baut die Kommune Kompetenzen auf, um die Auswirkung auf das Klima bei allen relevanten Entscheidungen zu berücksichtigen.

Erklärung:

Monitoring bedeutet ein Überwachen/Überblick über den Erfolg von Klimaschutzmaßnahmen. In einem kommunalen Monitoring sollten die eingesparten Emissionen sichtbar gemacht werden und mit den Prognosen aus dem Klimaschutzkonzept verglichen werden. Falls die Kommune nicht im Zeitplan liegt: Wie soll nachgesteuert werden?

Das Monitoring ist wichtig, um das Ziel der Klimaneutralität und notwendige Schritte im Auge zu behalten.

Anmerkung / Begründung:

Ein Monitoring seitens der Stadtverwaltung gibt es lediglich in Form einer Treibhausgas-Bilanz. Diese Treibhausgas-Bilanz soll nur alle 3 Jahre erstellt werden, was ein frühzeitiges Nachsteuern erschwert.

Erklärung:

Sektorenübergreifende Konzepte sind zum Beispiel Kimaanpassungs- , Konzepte der Städtebauförderung oder Quartierskonzepte. Diese Konzepte betrachten Maßnahmen, die über mehrere Sektoren gehen, das Quartierskonzept betrachtet zum Beispiel die Gebäudesanierung, die Wärmeversorgung, Energieerzeugung und Aspekte der Stadtplanung.

In solchen Sektorenübergreifenden Konzepten, die neben dem Klimaschutzkonzept existieren ist es wichtig, das Kimaschutz eine zentrale Rolle spielt.

Erklärung:

Die Kommunalverwaltung kann aufgrund ihres großen Beschaffungsvolumens mit ihrer Nachfrage energieeffiziente Produkte fördern und damit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Wichtig ist, möglichst nur Produkte und Dienstleistungen zu erwerben, die wirklich benötigt werden und im Sinne der Nachhaltigkeit neben einer hohen Umweltverträglichkeit auch sozialen wie ökonomischen Aspekten entsprechen. Umweltfreundliche Beschaffung sollte in grundlegenden Dokumenten der Behörde wie dem eigenen Leitbild, verpflichtenden Dienstanweisungen oder einem Beschaffungsleitfaden als Organisationsziel definiert werden.

Erklärung:

Beantragung für Fördermittel ist oft sehr zeitintensiv, und somit werden für Klimaschutz notwendige personelle Kapazitäten oft hierauf verwendet. Eigene Stellen sollen Entlastung schaffen und dafür sorgen, dass effizient an Klimaschutz gearbeitet werden kann.

Erklärung:

Mit Klimabeirat/Klimarat/Bürger:innenrat sind Gremien gemeint, die ausBürgerperspektive die Lokalpolitik beraten. Um politischen Einfluss auszuüben sollten diese regelmäßig tagen.

Anmerkung / Begründung:

Seit März 2023 gibt es den „Arbeitskreis Klimaneutralität“, bestehend aus Akteur:innen der Lüneburger Stadtgesellschaft, sowie Vertreter:innen der Lokalpolitik und der Stadtverwaltung. Beteiligt sind: AGL, Avacon Netz GmbH, Avacon Wasser GmbH, Bezirksschornsteinfeger, BUND Regionalverband Elbe-Heide, Fridays for Future, Handwerkskammer, Heinatz Ingenieurbüro für Bauwesen, IKH Lüneburg-Wolfsburg, Klimaentscheid Lüneburg, Klimawerk, Landkreis Lüneburg, LüWoBau GmbH, Saborosch Architekten, Wohnungsgenossenschaft Lüneburg, Zukunftsgenossen eG und Zukunftsrat.