Bei der Vergabe von Aufträgen und bei der kommunalen Beschaffung sollen Kriterien zum Klimaschutz und zur Energieeffizienz berücksichtigt werden. Hierfür werden entsprechende Leitlinien erstellt.
Die Klimaschutz-Leitlinien für die kommunale Beschaffung liegen vor und werden bei der Beschaffung berücksichtigt.