Kommunale Gebäude energetisch sanieren (Prio 1)
Die Gebäude der kommunalen Liegenschaften sollten umfassend energetisch saniert werden. Dies beinhaltet:
- Erstellung eines Sanierungsplans
(siehe auch die Maßnahme Kommunale Liegenschaften)
- Hüllflächensanierung
(d.h. Sanierung der Außenwände eines Hauses, inklusive Fenster, Türen, Decken und Dach)
- Heizungsaustausch
Die Maßnahme ist im Klimaschutzplan nicht enthalten.