Wo steht die Verwaltung?
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Nachhaltigkeitsarchitektur in der Verwaltung

BremenZero lobt die Bremer Verwaltungsarchitektur für

  • eine Leitstelle Klimaschutz, welche sich um die Umsetzung der Maßnahmen kümmert,
  • einen parlamentarischen Ausschuss, der dafür sorgt, dass die Maßnahmen nach Planung umgesetzt werden und
  • ein Klimaschutzgesetz, in dem auch Controllingzyklen vorgesehen sind, sowie eine vollständigere Betrachtung der Emissionen.

BremenZero wartet noch darauf,

  • dass o.g. Stellen ihre Aufgaben nacharbeiten,
  • dass die Öffentlichkeitsarbeit verbessert wird, Klimaschutzmaßnahmen frühzeitig kommuniziert und an Bürger:Innen herangetragen werden und
  • dass Akteur:Innen an der Umsetzung der Klimaschutzstrategie beteiligt werden (z.B. in Form eines Klimabeirates).

Letzte Bearbeitung: 16. Februar 2024

Erklärung:

Klimaschutzmanager:innen können von der Nationalen Initiative für Klimaschutz (NKI) gefördert werden. Allerdings ist wichtig, dass das Klimaschutzmanagement an einer Stelle in der Verwaltung angesiedelt ist, wo es Entscheidungen treffen und möglichst frei agieren kann sowie über finanzielle Mittel verfügt. Im Besten Falle ist das Klimaschutzmanagement als Stabsstelle organisiert, die Klimaschutzmanagerin ist also keine Sachbearbeiterin, die einer Fachdienstleitung unterstellt ist, sondern selber ein Fachdienst.

Anmerkung / Begründung:

Gemäß des Bremischen Klimaschutz- und Energiegesetzes BremKEG §4 (2) hat das Umweltressort (heute: Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft SUKW) im Fachbereich Klimaschutz in der Fachabteilung Klima und Energie eine Leitstelle Klimaschutz eingerichtet. Diese unterstützt das Land und die Gemeinden bei der Umsetzung der Klimaschutzstrategie 2038 der Freien Hansestadt Bremen sowie bei der Erreichung der Ziele des Bremischen Klimaschutz- und Energiegesetzes.

** Ist die Klimaleitstelle befugt, Entscheidungen zu treffen?**

Gemäß Aussage der Leitstelle Klimaschutz gegenüber BremenZero ist diese nicht befugt, Entscheidungen zu treffen. Aufgabe der Leitstelle Klimaschutz sei, die Umsetzung der Klimaschutzstrategie 2038 im Land Bremen zu koordinieren, wie in der Steuerungs- und Umsetzungsstruktur gemäß Landesprogramm Klimaschutz der Klimaschutzstrategie 2038 festgelegt.

Als Instrumente wurden eine Staatsrät:innen-Koordinierungsrunde, eine Koordinierungs-AG sowie eine Ressort-AG eingerichtet. Die Klimaleitstelle fungiert als Geschäftsstelle dieser Arbeits- und Entscheidungsrunden, dokumentiert die durchgeführten Klimaschutzmaßnahmen und deren Wirkungen und befördert den Informations- und Meinungsaustausch mit der Öffentlichkeit sowie mit weiteren Stakeholdern im Land Bremen. Die Entscheidungsbefugnisse sind entsprechend auf den jeweiligen Ebenen verankert. Die Priorisierung der Maßnahmen sowie deren Umsetzung obliegt den Ressorts.

** Verfügt die Klimaleitstelle über Haushaltsmittel?**

Für die vier Handlungsschwerpunkte des Senats (sog. Fastlane-Maßnahmen) sieht die Klimaschutzstrategie 2038 eine Finanzierung im Umfang von 2,5 Mrd. Euro bis 2027 vor, welche den jeweiligen umsetzenden Ressorts zur Verfügung steht. Davon stehen 200 Mio. Euro für die Wärmewende, 600 Mio. Euro für CO₂-arme Mobilitätsangebote, 1,1 Mrd. Euro für die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude und 600 Mio. Euro für die Transformation der Wirtschaft zur Verfügung. Darüber hinaus sind alle Ressorts dazu angehalten, die Maßnahmen aus dem Aktionsplan Klimaschutz, für die sie zuständig und in der Federführung sind, zu priorisieren, aus Haushaltsmitteln zu finanzieren sowie Drittmittel des Bundes und der EU für die Umsetzung zu akquirieren.

Erklärung:

Klimaschutz ist wichtig und muss als Querschnittsaufgabe umgesetzt werden. Alle Sachbearbeiterinnen, die Leitungsebene und auch die Politik muss – um Klimaneutralität zu erreichen – in allen Planungen Klimaschutz berücksichtigen!

Daher ist es wesentlich, alle kommunalen Beschlüsse hinsichtlich ihrer Verträglichkeit mit Klimaschutz zu bewerten. Dies erfolgt durch eine Integration eines „Klima-Checks“/Klimarelevanzprüfung/Klimaschutzrelevanzprüfung in alle Beschlussvorlagen. Gesetzlich geregelt ist bisher nur, dass alle Beschlüsse auf ihre finanziellen Auswirkungen hin geprüft werden müssen. Unter jedem kommunalen Beschluss steht also ein kurzer Absatz über die Höhe der Kosten und eine Information,ob dies wiederkehrende Kosten sind.

Hier würden mit der Einführung einer Klimarelevanzprüfung weitere Informationen angefügt: Hat der Beschluss negative oder positive Auswirkungen auf den Klimaschutz, wurden Alternativen geprüft, warum wurden diese verworfen etc.

Beschlüsse werden somit bereits während der Erstellung durch die Sachbearbeiter:innen in den Fachbereichen auf ihre Klimarelevanz hin (vor-)bewertet und Aspekte des Klimaschutzes sind automatisch integraler Bestandteil jeder Beschlussfassung. Klimafolgen werden somit transparent, Politiker:innen können fundierter entscheiden. Langfristig baut die Kommune Kompetenzen auf, um die Auswirkung auf das Klima bei allen relevanten Entscheidungen zu berücksichtigen.

Anmerkung / Begründung:

Die Leitstelle Klimaschutz erläutert gegenüber BremenZero:

Beschlüsse der Verwaltung wurden bislang vereinzelt, aber noch nicht systematisch auf ihre Auswirkungen auf den Klimaschutz überprüft. Der Senat hat am 14. November 2023 die Einführung eines sog. „Klimachecks“ beschlossen. Das hierfür entwickelte webbasierte Tool befindet sich aktuell in einer ressortübergreifenden Testphase und ist ab Mai 2024 verpflichtend. Die Einführung des „Klimachecks“ als Prüfpunkt in Senatsvorlagen soll dazu beitragen, das Bewusstsein für die Klimaschutzwirkungen der Senatsentscheidungen in den Fachressorts zu schärfen und somit dazu führen, dass der Beitrag zum Klimaschutz und klimafreundlichere Alternativen zukünftig bereits bei der Entwicklung von Vorhaben und Projekten in die Planung einbezogen werden. Zudem soll der Klimacheck Transparenz schaffen und den Senat dabei unterstützen, Klimaschutzaspekte bei seinen Entscheidungen systematisch zu berücksichtigen.

Erklärung:

Monitoring bedeutet ein Überwachen/Überblick über den Erfolg von Klimaschutzmaßnahmen. In einem kommunalen Monitoring sollten die eingesparten Emissionen sichtbar gemacht werden und mit den Prognosen aus dem Klimaschutzkonzept verglichen werden. Falls die Kommune nicht im Zeitplan liegt: Wie soll nachgesteuert werden?

Das Monitoring ist wichtig, um das Ziel der Klimaneutralität und notwendige Schritte im Auge zu behalten.

Anmerkung / Begründung:

Die Leitstelle Klimaschutz erläutert gegenüber BremenZero:

Der Aktionsplan Klimaschutz umfasst als integrierter Maßnahmenkatalog alle Maßnahmenpakete der Klimaschutzstrategie. Es ist geplant über ein Webportal den Umsetzungsstand der Maßnahmen digital öffentlich und transparent darzustellen. Gemäß §4a BremKEG legt der Senat alle zwei Jahre einen Monitoringbericht mit Zeitplan und aktuellem Stand der Umsetzung sowie dem Einsatz von Ressourcen vor. Dieser wird vom Sachverständigenrat geprüft. Zudem erfolgt jährlich gemäß §5 BremKEG eine Berichterstattung über Kohlendioxidemissionen einschließlich einer Stellungnahme des Senats, ob das gesetzlich für das Jahr 2030 festgelegte Klimaschutzziel voraussichtlich erreicht werden kann. Diese Berichte sind öffentlich zugänglich. Der jüngste Bericht für das Berichtsjahr 2021 ist unter diesem Link zu finden.

Gegenüber der vorigen Fassung des BremKEG (2015) wurde in der aktuellen Fassung die Methodik des Länderarbeitskreises Energiebilanzen festgeschrieben, nach der ab dem Berichtsjahr 2023 die Energiebilanz und die energiebezogenen Emissionen auf der Grundlage des Primärenergieverbrauchs in Form einer Quellenbilanz sowie auf der Grundlage des Endenergieverbrauchs in Form einer Verursacherbilanz zur Verfügung gestellt werden müssen. Dafür gibt es 3 Fristen: eine Vorabschätzung 9 Monate, eine vorläufige Berechnung bis 15 Monate und die endgültige Fassung 24 Monate nach Jahresende. Ergänzend müssen neben den energiebezogenen Kohlendioxidemissionen ebenfalls weitere Treibhausgase bilanziert werden nach Methodik der umweltökonomischen Gesamtrechnungen der Länder. Quelle: BremKEG §5

Erklärung:

Sektorenübergreifende Konzepte sind zum Beispiel Kimaanpassungs- , Konzepte der Städtebauförderung oder Quartierskonzepte. Diese Konzepte betrachten Maßnahmen, die über mehrere Sektoren gehen, das Quartierskonzept betrachtet zum Beispiel die Gebäudesanierung, die Wärmeversorgung, Energieerzeugung und Aspekte der Stadtplanung.

In solchen Sektorenübergreifenden Konzepten, die neben dem Klimaschutzkonzept existieren ist es wichtig, das Kimaschutz eine zentrale Rolle spielt.

Anmerkung / Begründung:

Die Leitstelle Klimaschutz erläutert gegenüber BremenZero:

Viele der Maßnahmenpakete aus dem Aktionsplan Klimaschutz werden in Zusammenarbeit oder unter Beteiligung diverser Fachbereiche aus verschiedenen Ressorts umgesetzt. Dabei ist für jedes Maßnahmenpaket festgelegt, welches Ressort in der Federführung ist.

Erklärung:

Die Kommunalverwaltung kann aufgrund ihres großen Beschaffungsvolumens mit ihrer Nachfrage energieeffiziente Produkte fördern und damit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Wichtig ist, möglichst nur Produkte und Dienstleistungen zu erwerben, die wirklich benötigt werden und im Sinne der Nachhaltigkeit neben einer hohen Umweltverträglichkeit auch sozialen wie ökonomischen Aspekten entsprechen. Umweltfreundliche Beschaffung sollte in grundlegenden Dokumenten der Behörde wie dem eigenen Leitbild, verpflichtenden Dienstanweisungen oder einem Beschaffungsleitfaden als Organisationsziel definiert werden.

Anmerkung / Begründung:

Die Leitstelle Klimaschutz erläutert gegenüber BremenZero:

Das Bremische Tariftreue- und Vergabegesetz schreibt die Berücksichtigung von ökologischen Kriterien bei der Beschaffung vor (vgl. [§ 19 Tariftreue- und Vergabegesetz](https:// www.transparenz.bremen.de/metainformationen/bremisches-gesetz-zur-sicherung-von-tariftreue-sozialstandards-und-wettbewerb-bei-oeffentlicher-auftragsvergabe-tariftreue-und-vergabegesetz-vom-24-november-2009-188392?asl=bremen203_tpgesetz.c.55340.de&template=20_gp_ifg_meta_detail_d)).

Ergänzend konkretisiert eine Verwaltungsvorschrift hierzu spezifische Umwelt- und Energieeffizienzanforderungen (vgl. „Verwaltungsvorschrift für die Beschaffung der Freien Hansestadt Bremen - Land und Stadtgemeinde Bremen (VVBesch) vom 14. Mai 2019 (Brem.ABl. 2019, S. 436)“)

Erklärung:

Beantragung für Fördermittel ist oft sehr zeitintensiv, und somit werden für Klimaschutz notwendige personelle Kapazitäten oft hierauf verwendet. Eigene Stellen sollen Entlastung schaffen und dafür sorgen, dass effizient an Klimaschutz gearbeitet werden kann.

Anmerkung / Begründung:

Die Leitstelle Klimaschutz erläutert gegenüber BremenZero:

Das Klimaschutz- und Energiereferat im Umweltressort bietet verwaltungsintern und für Eigenbetriebe der FHB Beratungen zur Einwerbung von Drittmitteln zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen an. Außerdem hat das Land Bremen einen Ko-Finanzierungsfonds zur komplementären Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen aus Bundesförderprogrammen eingerichtet, um eine möglichst breite und zielgerichtete Inanspruchnahme von Fördermitteln zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen zu ermöglichen. (vgl. Ko-Finanzierung für Klimaschutzmaßnahmen). Weiterhin fördert das Ressort selbst und auch die anderen senatorischen Behörden über eine Vielzahl von Förderprogrammen die Umsetzung von verschiedenen Klimaschutzmaßnahmen. Aktuelle Informationen können hier abgerufen werden.

Erklärung:

Mit Klimabeirat/Klimarat/Bürger:innenrat sind Gremien gemeint, die ausBürgerperspektive die Lokalpolitik beraten. Um politischen Einfluss auszuüben sollten diese regelmäßig tagen.

Anmerkung / Begründung:

Die Leitstelle Klimaschutz erläutert gegenüber BremenZero:

Die Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Klimaschutz im Land Bremen erfolgt aktuell im Wesentlichen über die gemeinnützige Klimaschutzagentur "energiekonsens" – auch in Kooperation mit weiteren relevanten Akteuren. Die Öffentlichkeitsarbeit der Leitstelle Klimaschutz befindet sich noch im Aufbau. Gemäß BremKEG (§ 6) wird ein Sachverständigenrat eingerichtet.

Gemäß Klimaschutzstrategie 2038 beteiligt die Arbeitsstruktur sowohl einen Sachverständigenrat als auch einen parlamentarischen Ausschuss, jedoch keinen Klima- oder Bürger:innenrat.

Screenshot 2024-02-04 122624.png (Quelle: Senatskanzlei 2023: Klimaschutzstrategie 2038: Beschluss des Landesprogramms Klimaschutz der Freien Hansestadt Bremen und Kenntnisnahme des Aktionsplans Klimaschutz, S.28/424; Abbildung steht unter der Lizenz CC-BY-NC-ND)

Der Sachverständigenrat setzt sich nach § 6 BremKEG ausschließlich aus Wissenschaftlern zusammen und ist daher nicht für sämtliche Akteur:innen repräsentativ. Er soll Stellungnahmen erstellen und darf Vorschläge einbringen. Dazu hat der Bremer Senat am 25.06.2024 eine Verordnung veröffentlicht. Im September 2024 hat der Senat eine Vorschlagsliste mit sechs Sachverständigen vorgelegt (siehe Senat beschließt Liste der Kandidatinnen und Kandidaten für den Sachverständigenrat Klima). Am 08.11.2024 fand dann die konstituierende Sitzung des Sachverständigenrats statt (siehe Sachverständigenrat Klima nimmt seine Arbeit auf).

Der Parlamentarische Ausschuss setzt sich aus Politiker:innen aus der Bürgerschaft zusammen. Er nennt sich Ausschuss zur Begleitung und parlamentarischen Kontrolle der Umsetzung der Empfehlungen der Enquetekommission "Klimaschutzstrategie für das Land Bremen" und tagt monatlich öffentlich seit September 2023 (siehe Parlamentsausschüsse).