Letzte Aktualisierung: 29.03.2024
Beschluss des Gesamtklimaziels für das Jahr 2030, der Zwischenklimaziele für 2023, 2025, 2027 und 2029 sowie der Sektorziele für das Land Bremen mit einer entsprechenden Novelle des BremKEG.
Am 19.04.2023 trat das Bremisches Klimaschutz- und Energiegesetz (BremKEG) in Kraft.
Kohlendioxidemissionen, die durch den Primärenergieverbrauch im Land Bremen verursacht werden, sollen
bis zum Jahr 2023 mindestens um 35 Prozent,
bis zum Jahr 2025 mindestens um 41 Prozent,
bis zum Jahr 2027 mindestens um 49 Prozent,
bis zum Jahr 2029 mindestens um 57 Prozent
bis zum Jahr 2030 mindestens um 60 Prozent,
bis zum Jahr 2033 mindestens um 85 Prozent,
bis zum Jahr 2038 mindestens um 95 Prozent
gegenüber dem Niveau des Jahres 1990 gesenkt werden.
Die gesetzlich verankerten Ziele basieren – der Empfehlung der Enquetekommission und der Beschlussfassung des Senats folgend – in methodischer Hinsicht auf der Quellenbilanz, die vom Statistischen Landesamt Bremen jährlich nach der Methodik des Länderarbeitskreises (LAK) Energiebilanzen für das Land Bremen erstellt wird, und beziehen sich auf das Land Bremen (einschließlich der Stahlindustrie).
- Umwandlungsbereich zusammen -73 %
- Sonstiger Bergbau, Gewinnung von Steinen und Erden,Verarbeitendes Gewerbe -37 %
- Verkehr - 63 %
- Haushalte, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen und übrige Verbraucher -69 %
Nach den von der Enquetekommission empfohlenen Sektorzielen sollen die CO₂-Emissionen der einzelnen Emittentengruppen bis zum Jahr 2030 im Vergleich zum Basisjahr 1990 wie folgt gesenkt werden:
- Energie/Abfall -70 %
- Industrie (inklusive Fackelverluste) -44 %
- Gebäude/Wohnen -69 %
- Verkehr/Mobilität -63 %
— Quelle: Mitteilung des Senats an die Stadtbürgerschaft vom 27. Juni 2023
BremenZero begrüßt an der Novelle des BremKEG
BremenZero wünscht sich zudem:
Zweites Gesetz zur Änderung des Bremischen Klimaschutz- und Energiegesetzes vom 28.03.2023 – GBl_Nr_004