Klima-Sachverständigenrat

abgeschlosse Maßnahmenabgeschlossen
Sektor:
Kurzfristige Maßnahmen Klimacontrolling
Beginn:
1.1.2022
Ende:
31.12.2023
Zuständigkeit:
SUKW

Verzögert: Berufung des Klima-Sachverständigenrates mit ausreichenden Personalressourcen

Beschreibung

Letzte Aktualisierung: 11.11.2024

Ziel

Berufung des Klima-Sachverständigenrates auf Vorschlag des Senats unter Zustimmung des Parlaments sowie Aufbau der unterstützenden Geschäftsstelle bei der Bremischen Bürgerschaft mit ausreichenden Personalressourcen.

Der Sachverständigenrat soll aus 6 Wissenschaftler:innen bestehen, welche

  • den Senat in Klima- und Energiefragen beraten,
  • die Fortschreibung der Klimaschutzstrategie begleiten,
  • den Monitoring-Bericht prüfen und
  • an der Berichterstattung über die Entwicklung der Kohlendioxidemissionen mitwirken.

Bewertung der Umsetzung

Das Ziel ist in §4 des BremKEG festgeschrieben.

Im September 2023 forderte die CDU über einen Antrag in der Bürgerschaft den Senat dazu auf, bis zum 01.12.2023 Sachverständige zu berufen und einzusetzen. Der Antrag wurde in der 4. Sitzung der Bremischen Bürgerschaft (11.–12.10.2023) abgelehnt.

Im Juni hat der Bremer Senat eine Rechtsverordnung als Arbeitsgrundlage für den Sachverständigenrat für Juni 2024 festgelegt, darin sind Aufgaben und Rahmenbedingungen für die Arbeit geklärt. Mehr dazu hier.

Am 10. September 2024 schlug der Senat der Bürgerschaft eine Liste mit 6 Kandidat:Innen vor. Siehe hier.

Am 8. November 2024 - und damit fast ein Jahr später als geplant - fand die konstituierende Sitzung des Sachverständigenrats statt, siehe Pressemitteilung des Senats.